Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich wundere mich ein wenig...

XRay, Wednesday, 14.01.2004, 14:00 (vor 8059 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Ich wundere mich ein wenig... von Garfield am 14. Januar 2004 08:04:30:

.. Wenn aber ein volles Jahr absolviert wird, dann wäre es durchaus fair, wenn man dafür dann leichter an Studienplätze kommt. Allerdings müßte man auch Menschen, die nicht studieren wollen, etwas bieten. Z.B. bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst. (Wenn da überhaupt noch eingestellt wird.)

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Ne, also spätere Bevorzugung halte ich nicht für eine gute Idee.
Wenn ich daran denke, wie dann die Kriterien für eine Einstellung oder
einen Studienplatz verwässert werden.
Der eine hat ein sehr gutes Abitur, der nächste ist eine Frau, der
übernächste hat einen wie auch immer gearteten sozialen Dienst geleistet...

Was wiegt dann mehr?
Bekommen wir einen Vorrechts-Chaos?

Reicht es nicht schon, dass es Frauenquoten gibt?
Brauchen wir dann auch noch eine Quote derer, die Sozialdienst geleistete haben?
Ist es denn überhaupt ein sozialer Dienst, wenn im Nachhinein ein Ausgleich stattfindet?
Kann jeder den geleichen Vorteil aus seinem Sozialdienst ziehen?

Ich meine, dass der soziale Dienst seinen Reiz in sich haben muss.
Einerseits muss der/die betreffende den Lohn darin sehen können, dass
er/sie wichtige Hilfe bieten konnte (soziale Einstellung). Andererseits
müsste die Entlohnung so sein, dass dann keine Sozialhilfe in Anspruch
genommen werden kann oder muss.
Für vertretbar hielte ich gerade noch, wenn ein Anreiz durch eine
entsprechende höhere Anrechnung in der Rente gegeben würde.
(Rente, was ist das?)

Irgendwelche Spielereien mit eventuellen Bevorzugungen, die sich dann womöglich nicht umsetzen lassen, oder nur dem Einen einen Vorteil bringen, dem Anderen aber nicht, halte ich für ungeeignet und unseriös.
Ein Rechtsanspruch wird sich kaum verwirklichen lassen.

"Das Vorrecht ist der Feind des Rechts"... sagte ? Marie von Ebner-Eschenbach?


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