Re: Gegendarstellung
Als Antwort auf: Re: Gegendarstellung von Ferdi am 25. Dezember 2003 13:57:10:
Hallo Ferdi,
warum mußtest Du diesen interessanten Artikel mit einer unnötigen Bemerkung über diese
Dame verbinden? Wofür sie steht wird aus ihrem Forum schnell klar, wenn man auch auf
das achtet, was bei ihren Aussagen unausgesprochen mitschwingt. Das direkte Hinweisen auf
dieses Forums bringt hier nichts.
Dieser Artikel ist ein guter Beleg dafür, daß die Angst vor Falschbeschuldigungen nicht
unbegründet ist.
Der Hang zur Umkehr der Beweislast konnte ich schon in der Frage von vermeintlichen
Ladendiebstahl am eigenen Leib erfahren. Allerdings war die Polizei in den Fällen,
an die ich denke, die, die die Nichtbeweisbarkeit (Es war auch nichts gestohlen)
anerkannten. Die Umkehr der Beweislast wird also auch in Fällen, die nicht als typische
Männerverbrechen angesehen werden, versucht.
Mich wunderte schon immer die Krimi-Ansicht, die alles in der Jagd des Täters sieht.
Ein als "Richter Gnadenlos" Bezeichneter kann auch in Deutschland beachtliche Wahlerfolge
erreichen. Eine Inhaftierung des Täters macht eine Tat nicht ungeschehen. Die Inhaftierung
eines falschen Täters ist sogar ein guter Schutz für den richtigen Täter. Dann gilt
nämlich der Fall als erledigt.
Beachtlich ist, daß selbst Polizisten sich bei Beweisfälschung oder der Zurückhaltung
entlastender Indizien beteiligt haben sollen. Ich erkläre mir das nicht mit Korruptheit der
Polizisten. Ich denke da ehr an Erfolgsdruck. Wer will schon dazu beigetragen haben, daß
jemand, von dem man überzeugt ist, daß er ein Vergewaltiger ist, aufgrund von Mangel an
Beweisen freigesprochen wird? Da macht man es halt wie mit den mißlungenen Versuchen im
Physikunterricht. Der Lehrer verwirft nicht die These, sondern den Versuch.
Die Opfer von solchen Fehlurteilen sind gewis die, die von der Gesellschaft als potentielle
Täter angesehen werden, und dann hat man aufgrund der "nachgewiesenen" Taten die
Bestätigung, daß diese die potentiellen Täter sind. Ich würde mich wundern, wenn nicht
schwarze Männer überdurchschnittlich oft, und weise Frauen dagegen besonders selten Opfer von
Fehlverurteilungen wären.
Wenn die Wahrheitsfindung schon in Gerichtsprozessen so schlecht funktioniert, kann man
davon ausgehen, daß bei Schnellverurteilungen a la Wohnungsverweis per Gewaltschutzgesetz,
die Frage, welche Personengruppe als potentielle Täter angesehen wird, normalerweise das
Verfahren entscheidet.
Der Artikel ist ein wichtiges Argument zur Besonnenheit gegen kriminalistische Panikmache,
wie sie besonders bei Sexualverbrechen beliebt sind.
Die Verbrechensopfer, die die irrtümlich Verurteilten unterstützen, sind sehr zu loben.
Es bedarf schon einer großen Überwindung, den Menschen, von dem man überzeugt war, daß er
einem was Schreckliches angetan hat, plötzlich als schwer geschädigtes Opfer des eigenen
Irrtums anzuerkennen.
Gruß
Joseph
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Ferdi,
22.12.2003, 10:15
- Wieviele Beine hat Justitia? - Setarkos, 24.12.2003, 00:57
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Ferdi,
25.12.2003, 15:57
- Re: Gegendarstellung - Joseph S, 03.01.2004, 01:26