Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Skandalurteil OLG München 22.12.2003

Michi, Friday, 26.12.2003, 22:14 (vor 8078 Tagen)

Skandalurteil OLG München 22.12.2003
Richter G....... Vorsitzender,
Richterin A..... und B.....
AZ 26 UF 1641/03 OLG München
524 F 4913/03 AG München

Liebes Forum,
habe schon in der Vergangenheit mehrfach mitgelesen. Weihnachten 2003, wird für unsere Jungs und mich unvergessen bleiben!
Zur Vorgeschichte: Meine Ehefrau ist seit 1993 psychisch erkrankt - bipolar depressiv. Eskapaden und grenzwertigste Belastung der Restfamilie ohne Gleichen. Seit 1993 in psychiatrischer und psychologischer Behandlung. Im November 1998 dramatischer Suizidversuch - parasuizidal - Autoabgase, Schlaftabletten, Alkohol, Pulsaderöffnung - glücklicherweise hat Sie überlebt. Die Jungs (damals 9 und 3) wurden bis Mitte 1999 durch mich allein und externe Unterstützung - Kath. Familienhilfswerk versorgt..........In 07/99 erster Auszug meiner Frau mit den Jungs. Konten leergeräumt - erstmal unbekannt verzogen - direkt aus der Psychiatrie Haar in das Frauenhaus München. Dann wieder Einzug. Kurzer Auszug durch mich. Wiedereinzug. Entgültiger Auszug meiner Frau mit beiden Jungs am 25. März 2000. Nachbarort - 15 Km entfernt. Es begann die unendliche Geschichte. Ich selbst werde demnächst ein Buch darüber schreiben. Meine Frau ist immer noch in psychiatrischer Behandlung im BZKH Haar - Kontrollen etc. und Psychotherapie. Es existieren derzeit Gefälligkeitsatteste der Psychiatrie, welche eine gewisse Stabilität und Besserung bescheinigen - aber keine Heilung und ohne Prognostik! Aus Zeit und Platzgründen muß ich bei der Darstellung auf die Zwischenstationen verzichten. Nach mehreren psychologischen und psychiatrischen Gutachten über meine Frau erhielt ich im September 2001 das alleinige ABR und Schulbestimmungsrecht für beide Jungs durch das FamG München zugesprochen. Sie selbst lebt seit Dez 2001 mit einem Lebenspartner zusammen. Mit sehr einfachen Strukturen und teilweise sehr ordinär in seinen Verhaltensmustern - den Jungs gegenüber und auch mir! Ich selbst musste 600 Euro TU zahlen - vom Gehalt weggepfändet, obwohl die Jungs bei mir lebten und sie in fester Partnerschaft zusammenlebte. Durch Sie zu zahlender KU war bereits verrechnet. Also in Summe ca. 1000 Euro TU. Dies gerichtlich festgesetzt wegen neuer "Hausfrauen-Rechtsprechung" und relativ guten Verdienst meinerseits. Die Jungs, befanden sich beim Wechsel zu mir im September 2001 in einer Talsole, M damals 11 und P 5. Schulisch M mit fünf Fünfen und einer Sechs, beide psychisch und im Sozialverhalten "ganz unten" und auffällig. Ich war alleinerziehender Vater! Vollzeitbeschäftigt....aber es hat alles super funktioniert, auch wenn die finanziellen Mittel knapp waren, aber wir waren ein super Team. Ich kann teilweise 50:50 von Zuhause "homeoffice" arbeiten, Ganztageskindergarten für P war in der Vergangenheit geregelt.... Die Jungs haben sich spitze entwickelt. M jetzt 13,5 und P 7, haben sich in der Schule und Kindergarten super gemacht - Schule und Kindergarten haben prima Bewertungen abgegeben, schriftlich und verbal, alles bestens - was die Noten und Sozialfaktoren betraf. Auch meine Person wurde bestens bewertet -soziales Engagement, stabiles Zuhause, Klassenelternsprecher und, und, und. Jetzt kam während den Pfingstferien diesen Jahres die Wende. M, der ältere Sohnemann, wollte ab sofort bei der Mutter leben. Meine Frau schaltete das JA in München ein, welches noch Anfang des Jahres im März bei mir und den Jungs Vorort war, und selbst den klaren Standpunkt vertrat, dies sogar schriftlich, keine weiteren Anhörungen der Jungs mehr zuzulassen. Diese seien vergangenheitsbedingt derart überstrapaziert, und äußerten den klaren Willen weiterhin beim Vater zu leben. Auslöser der damaligen Anhörung durch das JA war eine mögliche örtliche Veränderung meinerseits mit den Jungs, welche auch mitziehen wollten. Meine Frau erfand ab Pfingsten nur noch Lügen, ...ich hätte die Jungs nicht richtig versorgt, betreut, geschlagen usw.. Sohn M - bestätigte seine erste "Watschn im Leben", anläßlich mehrerer Abmahnungen seiner Kieferorthopädin. Wer kennt das Problem Zahnspange nicht?! M erfand teilweise Notlügen, um seine Willensbekundung rechtfertigen zu können. Wenn M mit mir zwischendurch alleine war, stritt er dies alles ab, und sagte mir gegenüber, "dass Mama nicht die Wahrheit gesagt hätte, und das das Ihr Ding wäre". M war und ist vollkommen polarisiert. So auch gutachterlich bestätigt. P ist völlig auf mich fixiert. Unsere Beziehung ist vollkommen von Zuneigung und Liebe geprägt. Schule und Kindergarten bestätigen die ausgeprochene Fürsorge des Vaters und positivste Entwicklung der Jungs. Es eskalierte ohne Gleichen. Die Welt begann sich zu drehen! Nachbarn, Bekannte schütteln nur noch den Kopf. Das FamG München entschied in 07/03 auf Basis eines Kurzgutachtens - gleiches Institut wie 2001 - "Probewohnen" - ABR von M + P vorläufig bei der Mutter....der Anfang vom Ende............... Die entgültige Entscheidung solle im Hauptsacheverfahren falle.
Ein pubertierenden Sohnemann setzte eine komplette Gerichtsmaschinerie in Gang...die Räder und Mühlen der Gerichts- und Scheidungsindustrie liefen mal wieder auf Hochtouren...............
Alle Gutachten kommen vom gleichen Institut "G.." in München, wie schon in 2001. M setzte den Umgang aus, lt. meiner Frau angeblich selbstbestimmt...25 Wochen lang - trotz Sommerferien hatte ich Ihn innerhalb von 25 Wochen nur zehn Tage gesehen! Telefonate wurden verhindert. P bestätigte mir, "dass Mama immer den Stecker aus der Wand zieht und auf das Knöpfchen drückt, wenn Papa anruft". Dies alles liegt den Gerichten vor. Ein Tagebuch seit Pfingsten mit 80 Seiten. Ein blankes Horrorszenario der Umgangsvereitelung, Hetze, Demütigung usw.. Zitat meiner Frau: "Gib M Zeit - lass Ihn kommen - Du kannst Ihn ja nicht zwingen........Ich werde Ihn nicht zwingen zu Dir zu gehen!" bis zu "Du wirst die Kinder nicht mehr sehen!" P (7) klagte persönlich seinen Umgang ein. Unter Tränen und Betteln! Als die Jungs bei mir lebten, hatte der Umgang mit meiner Frau immer tadellos funktioniert - M mußte ich teilweise unter Zeugen zum Umgang zwingen. Ich selbst hasse das Wort Umgang an sich! Auf jeden Fall entwickelte sich seit Pfingsten eine riesen Schlammschlacht seitens meiner Frau. Vorwürfe über Vorwürfe, Anschuldigungen, Erpressungen, Verleumdungen, Hetztriaden ohne Ende usw. Es wurde wieder ein Gutachten erstellt. Angeordnet durch das FamG München.Das Gutachten war schließlich im Oktober fertig. Ergebniss und Empfehlung des Gutachtens für M (13,5 - Pubertät): M hätte aus Kontinuitäts und Förderungsgesichtspunkten weiterhin seinen Lebensmittelpunkt bei mir haben sollen. Dies währe empfehlenswert gewesen. Sein manifestierter Kindeswille mit 13,5 Jahren bei der Mutter leben zu wollen, erfordert es aber, dass M weiterhin bei der Mutter lebt. Begründung von pubertierenden Sohnemann M: "Papa ist nicht feinfühlig genug, und er findet bei der Mutter mehr Beachtung und Gehör...............!" Weiter: P (7) sollte aus Förder- und Kontinuitätsgründen und seinem klaren geäußerten Willen bei mir zu leben, weiterhin seinen Lebensmittelpunkt bei mir haben. Laut Gutachten ist die Beziehung von P mit 7 Jahren zu mir und seinem Vater so stark, dass keine andere Möglichkeit gegeben ist - nach Ergebnissen unterschiedlicher Tests usw.. Das Gutachten beträgt fast 60 Seiten. Ein weiterer entscheidender Grund laut Gutachten: Es würde eine Lastverteilung erfolgen, da mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass meine Frau mit zwei Kindern im Alltag überfordert ist. So wie zum Zeitpunkt Sept 2001. Also Geschwistertrennung. OK habe ich mir gedacht - wenn P bei mir ist, wird M irgendwann mal wieder klar denken, und auch wieder bei mir sein. Er hätte ja alle Zeit der Welt. Also wieder Termin beim FamG am 04.11.2003. Anhörung der Psychologin - Berücksichtigung des Gutachtens. Urteil FamG am 11.11.2003: M bleibt bei meiner Frau - P bleibt bei mir! Also gut, nehme so wie es ist, habe ich mir gedacht - alles wird gut. Scheidung läuft! Dann der Hammer! Zwei Tage später. Antrag der Gegenseite mit Aussetzung des Vollzuges an das OLG München! OLG setzt Entscheidung des FamG aus! Alles war durch mich bereits organisiert: Tagesmutter, Ummeldung, die Schule in meinen Ort war informiert, die dortige Schulanmeldung von P war bereits Anfang des Jahres erfolgt. Der Schulplatz war immer noch im Heimatort frei usw. Begründung der Gegenseite: Notwendiger Schulwechsel von P in der ersten Klasse (Zwei Monate waren erst vergangen! Klassenverband noch nicht gefestigt......), Vater ist nicht in der Lage P zu versorgen, Jungs sind sehr stark auf sich bezogen, Vater "säuft....." (Wie soll das gehen bei Vollzeittätigkeit, Haushalt, Kindererziehung mit besten Ergebnissen?!), Haus ist verwahrlost, Geschwistertrennung..........Zur Info: Ich selbst arbeite 50:50 von Zuhause, habe viel mit den Jungs erreicht trotz Vollzeittätigkeit, Haushalt usw., beste Versorgung und Entwicklung, Haus ist kein Operationssaal aber tadellos sauber. Alles positivst zwei Jahre lang bewiesen, Frau ist immer noch in psychiatrischer Behandlung, Psychopharmaka ++++, Tagesmutter war für drei Tage die Woche organisiert - sogar Mutter des Klassenkameraden von P - alles war bestens organisiert, Hausaufgabenbetreuung, Verpflegung, Freizeit, Schulplatz....so gut wie ich es die letzten zwei Jahre mit besten Ergebnissen gemeinsam mit den Jungs bewiesen hatte.....! Nur noch Vorwürfe und Lügen der anderen Fraktion. Hetze ohne Ende. Es kam zur Verhandlung beim OLG München. Einzelrichterin Frau "Ac......" - "Extrovertiert ohne Ende - 68igerin". Die Dame werde ich nicht vergessen! Ich selbst hatte fast 39 Grad Fieber. Stand voellig daneben. Beide Jungs wurden wieder befragt. Wie schon mehrfach in der Vergangenheit. Es war unerträglich! P sagte ganz klar und energisch aus, dass er wieder beim Papa leben wollte. Dies obwohl er seit geraumer Zeit im Haushalt seiner Mutter lebte! Er war sich bewusst, dass sein Bruder M bei der Mama leben wollte. M bestätigte seinen Willen, bei der Mutter leben zu wollen. Nach der Anhörung der Jungs begann die Verhandlung welche Anfangs recht gut lief. Unter der Berücksichtigung Gutachten und Kindeswille war die Richterin der Meinung: M zur Mutter und P zum Vater. Dies bis zu dem Zeitpunkt, wo die Gegenseite den Vorschlag machte ABR kpl. für beide Jungs bei der Mutter, und der Vater soll einen großzügigen Umgang mit P haben. Dieser Vorschlag wurde bereits gegenseitig bei dem Termin FamG gemacht, aber schon damals von der anwesenden Psychologin, welche auch des Gutachten erstellte, vehement verworfen. Sie vertrat die Meinung, dass wenn P auch bei der Mutter sei, die Mutter den Vater noch mehr ausgrenzen würde, so wie bereits mit M in den vergangenen 25 Wochen bewiesen. Ein derartiges Modell dürfe nicht in Frage kommen, da P klare Verhältnisse und Orientierung benötigt, und er wissen müsse, wo er hingehört! Weiter sei es klarer Wille von P, beim Vater zu leben. Außerdem ist zu befürchten, dass die Mutter mit zwei Kindern im Alltag überfordert sei! Verhandlungmittig kam es zur Wende. Frau Richterin "Ac......" drohte mir im Gerichtssaal mehrfach und Sie würde so entscheiden, mit folgendem Zitat: "Ich könne mir überlegen, ob ich diesen Vorschlag annehmen möchte - ich könne entscheiden und bestimmen ob ich auf Brot oder Steine beissen möchte.....! Außerdem ist Ihre Frau nicht berufstätig und kann die Kinder besser betreuen!" Meine Antwort, dass die völlig neue Aspekte für mich aufwirft, und ich ja auch halbtags arbeiten könne, beantwortete Sie, mit: "Nein, Sie haben eine erweiterte Erwerbsobliegenheit und Verpflichtung zur Vollzeittätigkeit!" Ist das nicht toll! Das wars! Mit M wurde eine Umgangsregelung durch die Richterin in seinem und meinem Beisein vereinbart und abgesprochen. Ich darf jetzt M die nächsten drei Monate jeden ersten Samstag von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr sehen! Nach drei Monaten sogar jeden zweiten Samstag! Mama bringt und Papa fährt wieder zurück! Im welchen Deutschland lebe ich? Zwei Jahre mit den Jungs tolle Leistung vollbracht und jetzt so etwas: Welch ein Sarkasmus! Urteilsverkündung erfolgte am 22.12.2003 im Namen des Volkes!

Beide Jungs leben absofort bei Ihrer Mutter. Die Mutter erhält das komplette ABR und Schulbestimmungsrecht für beide Jungs. Gemeinsames Sorgerecht. Die grobe Begründung von Frau "Ac........" , dem Vorsitzenden Richter und einer weiteren Richterin:
Der Kindeswille eines Siebenjährigen ist noch nicht ausschlaggebend und von Bedeutung. Eine Betreuung durch die leibliche Mutter ist einer Betreuung an drei Tagen durch eine Tagesmitter vorzuziehen (auch wenn derartiges sogar in intakten Ehen praktiziert wird und P auch bisher im KiGa ganztags betreut wurde! Dies alles sehr erfolgreich). Meine Frau hätte angeblich die letzten sechs Monate bewiesen, dass Sie den Alltag meistert. Dies erscheint aus meiner Sicht sehr repräsentativ. Nur, die Probleme kommen erst. Die Schule hat erst im September begonnen, der Hauptanteil im Zeitraum waren stressfreie Zeiten ohne Leistungsabfragen und Ferien! Weiter wird lt. Gericht der Eindruck erweckt, dass P zum Vater möchte, da dieser Ihm lt. Anhörung versprochen hat - mit Ihm viel zu spielen und in den Fussball- und Judoverein gehen zu dürfen! Selbstverständlich hab ich P dies zugesagt - im Sinn von Förderung und Freizeitaktivität! Er ist Fussballfan und hat eine ganz tolle Ballführung. Was ist daran Schlimm, wenn man die Anlagen und Interessen eines Jungen fördern möchte? Selbstverständlich habe ich mit den Jungs schon in der Vergangenheit immer Sport und umfangreiche Freizeitaktivitäten betrieben.

Fazit:

- Eine Richterin meint anmassend und frech kompetent zu sein, anhand einer Zehnminutenanhörung der Jungs angeblich richtig beurteilen zu können.
- Sie stellt alles in Frage, und denunziert einen nachgewiesenermassen fürsorglichen, erfolgreichen bisher alleinerziehenden Vater bereits im Gerichtssaal!
- Sie setzt sich hinweg, über die Entscheidung der Erstinstanz, welche auf Basis eines psychologischen professionellen Gutachtens mit fast sechzig Seiten, von einem Institut, welches die Familienamnese bereits seit 2001 kennt, entschieden hat.
- Dies basierend auf einem Explorationszeitraum von vier Monaten, durchgeführt durch mehrere Psychologinen und Experten, im Gegensatz zu 10 Minuten Anhörung der Jungs durch eine Nur-Juristin. Eine Anmassung ohne Vergleich!

- In Deutschland darf nicht sein was nicht sein darf!

- Ich habe mich daher vorgestern fest entschlossem, am morgigen Tage an die Presse zu gehen - SZ oder TZ. Es geht nunmehr um höhere Ziele, die aller ähnlich betroffenen Väter - auch die der zukünftig betroffenen...............

Die Jungs werden geblockt - seit 22.12.2003 werde ich, von meiner Frau und Ihrem Lebensgefährten am Telefon und persönlich als Verlierer, Ar....och, W...ser und Fi..er bezeichnet.........! Dies im Beisein der Jungs, so wie auch schon in der Vergangenheit, nur das jetzt noch die Komponente Verlierer hinzukommt! Ein Drama ohne Ende.

In meinem Namen und Namen der Jungs: "Danke Frau Richterin Ac.......!"

Wer hat Erfahrung in Pressearbeit? Vielen lieben herzlichen Dank für jeden Tip
- mit lieben väterlichen Grüßen

M und im Namen von M+P
mspsms@t-online.de

Re: Skandalurteil OLG München 22.12.2003

Joachim, Saturday, 27.12.2003, 15:49 (vor 8077 Tagen) @ Michi

Als Antwort auf: Skandalurteil OLG München 22.12.2003 von Michi am 26. Dezember 2003 20:14:48:

vielleicht kann dir das team vom beschwerdezentrum helfen, fragen kostet ja nichts!

http://www.beschwerdezentrum.de

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