Neue Mißbrauchsdefinition?
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Pädophilie: Ab jetzt sind die Opfer schuld!
Goedart Palm 09.12.2003
Nach dem Oberlandesgericht München sind milieugeschädigte Kinder
weniger schutzwürdig, wenn sich Pädophile an ihnen vergreifen
Michael Jackson könnte seines Lebens vielleicht wieder froh werden,
wenn er in seinen zukünftigen Verfahren den Rechtsauffassungen der
deutschen Strafjustiz unterworfen wäre. Das Oberlandesgericht (OLG)
München lässt [1] nämlich einen 64-jährigen Mann auf freiem Fuß, der
ein Rechtsmittel gegen eine zweijährige, nicht rechtskräftige Strafe
ohne Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eingelegt hat.
Im Beschluss zur Haftsache verneinte der Senat des OLG die Gefahr
erheblicher neuer Straftaten. Dabei wurde ein psychiatrisches Gutachten
ignoriert, das unter anderem feststellte:
E. stellt eine Gefahr dar, trotz seines Alters. Alles ist möglich. Man
muss alles tun, dass das verhindert wird. Vermutlich sind die Taten nur
die Spitze eines Eisbergs.
Die Richter sahen es anders:
Vielmehr waren die Kinder auf Grund bestehender Verwahrlosungstendenzen
infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar selbst
an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert. Dies hat der
Angeklagte lediglich ausgenutzt, ohne hierbei irgendwelchen
körperlichen oder psychischen Druck auszuüben (...) Hinzu kommt, dass
die missbrauchten Kinder durch die angeklagten Vorfälle über ihre
bereits ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare
weitere psychische Schädigung erlitten haben.
Das heißt im Klartext: Wer ohnehin milieugeschädigt ist, ist weniger
schutzfähig als Kinder mit so heiler wie reiner Seele. Doppelt
bestraft, erst vom Leben, dann von "dirty old men". Pech gehabt! Diese
skandalöse Auffassung dürfte auch Pädophilen zu denken geben, sich
zukünftig solche Opfer zu suchen, die bereits durch ihre Geburt in ein
trauriges Milieu hinein so bestraft sind, dass sie von der Gesellschaft
weitgehend abgeschrieben werden.
Doch darin bescheidet sich die Unerträglichkeit dieser Entscheidung des
OLG München nicht. Denn die wohl widerlegliche Behauptung, die Kinder
hätten ohne Druck seitens des Täters gehandelt, zeugt ohnehin vom
Unverständnis des Schutzzwecks des Gesetzes. Denn erstens soll es
Prozessbeobachtern zufolge Fälle der vom Täter missbrauchten Kinder
geben, die sehr wohl von der Abscheulichkeit der Taten traumatisiert
wurden. Zudem soll der Mann auch Kinder unter Druck gesetzt haben, wenn
sie auf seine verbotenen Spiele keine Lust mehr hatten. Und weiterhin
kann selbst die vermeintliche Einwilligung der Kinder keine, überhaupt
keine Rolle für die Strafbarkeit des Täters spielen. Das konkrete
Opferverhalten mag in Strafzumessungskriterien einfließen, kann aber
keinen Einfluss auf den Schutz der Gesellschaft vor Triebtätern haben.
Selbst wenn die Kinder die Perfidie solcher Täter nicht erkennen, sind
sie davor vorbehaltlos zu schützen und notfalls auch gegen sich selbst.
Opferschutz kann nicht in Zwei-Klassen-Gesellschaften enden.[/u]
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Wenn man mal die Tatsache beiseite legt, daß es sich hier um Kinder bis Jugendliche handelt, aber:
könnte sich hier vielleicht eine neue Mißbrauchsdefinition anbahnen? Traurig ist schon die Steigerung, daß Mißbrauch das ist, was eine Frau als Mißbrauch empfindet. Es scheint sich doch jetzt anzubahnen, daß selbst wenn die Mißbrauchten dies nicht so empfinden, dann ist es trotzdem Mißbrauch, wenn andere das sagen.
Mich erinnert das auch an die Kopftuchdebatte, bei der eine Alice Schwarzer bestimmt, ob die betreffenden Frauen sich unterdrückt vorzukommen haben oder nicht!
Re: Neue Mißbrauchsdefinition?
Als Antwort auf: Neue Mißbrauchsdefinition? von Odin am 15. Dezember 2003 09:34:11:
Auch wenn ich mich hier raushalten wollte:
Du bist Dir schon im klaren, über was Du hier redest?
Mißbrauch beinhaltet eine Reihe von Handlungen. Ob das Opfer - ich rede hier bewusst nicht von Frau - das so empfindet, muss natürlich zunächst einmal die Betrachtungsweise bestimmen, denn dies ergibt tatsächlich zunächst die Notwendigkeit, Anzeige zu erstatten. DAs ist die "allg." Seite.
Es handelt sich bei dem von Dir zitierten Urteil um eines des skandalösten Urteile - ein Kindesmissbraucher wird auf freien Fuß gesetzt, nachdem er Kinder missbraucht hatte, weil die Kinder aus einer sozialen Schicht kamen, die durch einen weiteren Missbrauch durch die ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare weitere psychische Schädigung erlitten haben.[/b].
Daraus nun irgendwas anderes konstruieren zu wollen, verschlägt mir echt die Sprache. Es geht hier um Kinder und um Kindesmißbrauch. Das kann man nicht instrumentalisieren.
Ich kanns gar nicht in Worte fassen.
Jörg
Re: Neue Mißbrauchsdefinition?
Als Antwort auf: Neue Mißbrauchsdefinition? von Odin am 15. Dezember 2003 09:34:11:
Hallo Odin,
jetzt beruhige dich einmal und überlege dir das nochmal. Ich denke, da hast du im Eifer des Gefechtes etwas missverstanden. Wenn ein Erwachsener oder eine Erwachsene sich nicht missbraucht fühlen und andere das ihm oder ihr einreden wollen, ist das eine Sache.
Kinder können Missbrauch aber nicht unbedingt als Missbrauch deuten. Das sollte schon von Außenstehenden beurteilt werden können. Da muss man schon differenzieren. Geschlechtsverkehr zwischen Kind und Erwachsenem sehe ich eindeutig als Missbrauch an, auch wenn das Kind das anders empfinden sollte. Was anderes wäre z.B. eine Ehefrau, die ihrem Mann im Rahmen eines Sorgerechtsstreits ein Streicheln über den Kopf pauschal als Missbrauch andichten will.
Missbrauch von Kindern durch erwachsene Menschen, Frauen wie Männer, ist eine schlimme Sache, auch wenn das Thema missbrauchende Frauen immer unter den Teppich gekehrt wird. Das Tabuisieren des Missbrauchs durch Frauen und die Verwendung falscher Missbrauchsanschuldigungen sind das Schreckliche (und dagegen müssen wir angehen), nicht das Verurteilen echter männlicher Missbrauchstäter.
Gruß
Bruno
Re: Neue Mißbrauchsdefinition?
Als Antwort auf: Neue Mißbrauchsdefinition? von Odin am 15. Dezember 2003 09:34:11:
Sorry Odin,
Wenn man mal die Tatsache beiseite legt, daß es sich hier um Kinder bis Jugendliche handelt,
Genau das ist aber das Wesentliche.
Bei Kindern kann man nicht erwarten, daß sie die Tragweite von sexuellen Handlungen richtig
abschätzen können. Daher ist ein Einverständniss oder freiwillige Aktivität der Kinder in
diesem Fall keine Entschuldigung. Bei Erwachsenen kann man dagegen solche Einsicht voraussetzten.
Daher ist der Erwachsene dafür verantwortlich, wenn er solch Situationen ausnutzt, und sollte
konsequenterweise gegebenenfalls bestraft werden.
Ich sehe sogar ehr die Tendenz, daß die These "Mißbrauch ist das, was ein potentielles Opfer
(z.B. Frau) als solches empfindet" hier mal nicht zur Verurteilumg Schuldloser, sondern
zur Freisprechung Schuldiger führt. Der Maßstab für sexuellen Mißbrauch sollte die Frage sein,
ob sexuelle Handlungen zwischen dem Erwachsenen und dem Kind stattgefunden haben. Dies scheint
hier aber klar zu sein. Also ist ein Freispruch hier ein Skandal.
Gruß
Joseph
Re: Neue Mißbrauchsdefinition?
Als Antwort auf: Re: Neue Mißbrauchsdefinition? von Joseph S am 15. Dezember 2003 23:26:29:
Hallo Joseph (und Bruno),
vielleicht war es ein Fehler, den Fall zuerst vorzustellen, denn eigentlich wollte ich nicht über Kindesmißbrauch diskutieren. Dieser Fall hat mich nur auf den Gedanken gebracht, den ich dann weiter ausführen wollte. Ich dachte, dies ginge aus meines Schreiben hervor.
Es ging mir um die Frage: Wie definiere ich Mißbrauch und wer legt es fest. Gibt es objektive Kriterien oder ist es mein Gefühl, mißbraucht worden zu sein. Aber wahrscheinlich ist es jetzt zu spät, die Frage noch zu objektivieren.
Ich sehe sogar ehr die Tendenz, daß die These "Mißbrauch ist das, was ein potentielles Opfer
(z.B. Frau) als solches empfindet" hier mal nicht zur Verurteilumg Schuldloser, sondern
zur Freisprechung Schuldiger führt. Der Maßstab für sexuellen Mißbrauch sollte die Frage sein,
ob sexuelle Handlungen zwischen dem Erwachsenen und dem Kind stattgefunden haben. Dies scheint
hier aber klar zu sein. Also ist ein Freispruch hier ein Skandal.
Genau darum ging es mir: Wenn jahrelang (gerade von Frauen) vehement betont wird, daß es auf IHRE Einschätzung ankommt, ob ein Mißbrauch vorliegt oder nicht, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn solche Urteile zustandekommen. Dieses Urteil ist eben dieser Femikäse zuende gedacht: Die Kinder haben es nicht als Mißbrauch empfunden, also wars keiner. Und damit kommt so ein Urteil zustande! Jahrelang wird gesagt, daß es keine objektiven Kriterien zu geben hat und jetzt ist das Geschrei groß.
Die "logische" Konsequenz für unsere Emanzen: WIR legen fest, was Mißbrauch ist - sowohl wenn es uns selbst betrifft, als auch, wenn wir uns gefühlsmäßig berührt fühlen: in der Regel, wenn es Mädchen betrifft, MANCHMAL wenn es Jungen betrifft - außer bei einem 13jährigen, mit dem eine 30jährige ins Bett steigt - NIEMALS aber, wenn es Männer betrifft (es gibt ja deutliche Aussagen, daß ein Mann NIEMALS vergewaltigt werden kann).
Daher auch mein Hinweis auf die Kopftuchfrage: Klar dürfen Frauen entscheiden, wann sie sich unterdrückt fühlen - es sei denn, sie fühlen sich dann nicht unterdrückt, wenn WIR EMANZEN finden, sie MÜSSEN sich unterdrückt fühlen.
Objektivität ist in beiden Fällen NICHT gefragt. Die Definitionshoheit liegt bei den Emanzen.
Irgendjemand hat mal gesagt (oder so ähnlich): Die Sexualität den Emanzen auszuliefern, ist wie seinen Hund über den Urlaub beim Tierpräparator in Pflege zu geben.
Hoffe, jetzt verstanden worden zu sein. Wenn nicht, auch egal. So wichtig war mir das Thema nicht. Kanns ja woanders nochmal anbringen 
Re: Neue Mißbrauchsdefinition?
Als Antwort auf: Re: Neue Mißbrauchsdefinition? von Odin am 16. Dezember 2003 00:50:16:
OK Odin,
die Frage, wer definiert, was Mißbrauch ist, ist in der Tat nicht ohne.
In der juristischen Praxis kann es da schon feministische Irritationen
zu geben.
Allerdings war der Aufhänger ziemlich ungeeignet.
Gruß
Joseph