Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Aufruf an VafK

Peter, Saturday, 13.12.2003, 19:45 (vor 8090 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Aufruf an VafK von Odin am 13. Dezember 2003 15:19:31:

Hallo Odin,

du:

Nun ist es ja so, daß ich bei anderen Verträgen, z.B. bei Versicherungsverträgen, ein außerordentliches Kündigungsrecht besitze, wenn sich am geschlossenen Vertrag maßgeblich etwas ändert. (...)
Nun meine Frage und Anregung: Könnte man nicht eine "PR-Klage" gegen den Staat führen, um
1) ein außerordentliches Kündigungsrecht für Eheverträge zu erwirken

Da kann ich dir nur wenig Hoffnungen machen. Nach der Rechtsauffassung des Staates, vor allem des Bundesverfassungsgericht, ändert sich am Vertrag ja nichts, er sei dagegen von Anfang an ungültig gewesen und dann gälten eben die weisen Regeln des Staates alleine (Ironie aus). Natürlich gibt es auch im Rechtswesen die Einsicht, dass sich das gesellschaftliche Verständnis von Ehe über die Zeit ändert, aber das Risiko dabei wird den Ehepartnern gegeben. Ein Beispiel: ein Bundesgericht hob 1965 (?) das Weisungsrecht des Ehemannes auf über die Arbeitskraft der Ehefrau. Bis dahin musste der Ehemann einem Arbeitsvertrag seiner Frau zustimmen. Die Begründung war, es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz und sei damit von Anfang an ungültig (und dem stimme ich selber durchaus zu). Damals konnte auch nicht ein Ehemann sagen, er wolle sich sich jetzt scheiden lassen, ohne die Schuld für die Scheidung zu bekommen, weil er nicht mehr Herr im Hause sei und damit ein Teil seines ehemaligen (staatlichen) Ehevertrages verändert sei.

Ich bevorzuge hier den politischen Weg über dn rechtlichen und da finde ich deinen zweiten Vorschlag, wie schon mal geschrieben, ausgezeichnet:

Könnte man nicht eine "PR-Klage" gegen den Staat führen, um (...)
2) den Standesbeamten zu verpflichten, über Eherisiken aufzuklären?

Auch wenn diese Klage abgelehnt würde, was wahrscheinlich ist, könnte doch die Aufmerksamkeit um die Klage selber genau ihrem Zweck entsprechen, nämlich erstens die jungen Männer aufzuklären über die Gefahren der heutigen Ehe mit Scheidungsstatistik und der Benachteiligung des Mannes und zweitens den Staatsfeminismus unserer Gesetze bloßzustellen.

Dann würde deutlich, dass nicht nur die Selbstverwirklichung der Frauen sondern auch die berechtigte Ehescheu der Männer zum Kindermangel beiträgt, und dass, wer im Kindermangel einen Nachteil sieht, nicht an einer Verbesserung der Lage der Väter vorbeikommt. Das gibt politische Kraft für die Gesetzgebung. Natürlich ist das ein längerer Prozess als ein einzelnes Urteil, aber die Frauenemanzipation war auch nicht in nur einem Jahrzehnt erfolgreich.

Wenn nun der VAfK dein Anliegen ablehnt, und es ist ja weniger ein Väteranliegen als eine Männerfrage, was tun? Wäre ein Kampange gegen die Ehe eine gute Idee? Oder beschleunigt das nur die Verlagerung der Belastung auf die unehelichen Väter, die dann vom Staatsfeminismus gezwungen werden, der Mutter ihres Kindes ein bequemes Leben zu finanzieren? Braucht es ein Männerkampange gegen Kinderzeugung: Kondome schützen - vor Aids und vor Müttern! Willst du dich versklaven lassen - mach deiner Freundin ein Kind!

Gruß,

Peter


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