Aufruf an VafK
Folgenden Text habe ich beim VafK zur Diskussion gestellt:
Hallo,
mir geht schon seit geraumer Zeit ein Gedanke im Kopf herum, den ich hier - besonders den Anwälten im VafK - mal vorstellen möchte:
Am Donnerstag soll ja vom Bundesgerichtshof wieder ein Grundsatzurteil gefällt werden, ob Eheverträge - die man geschlossen hat, um sich gegen Scheidungsschäden abzusichern - nicht sittenwidrig und damit ungültig sind.
Auch in der Vergangenheit war es ja schon öfters so, daß durch Urteile und Gesetzgebung die geschlossene Ehe plötzlich ein anderes Risiko bildete, als zum Zeitpunkt der Eheschließung.
Nun ist es ja so, daß ich bei anderen Verträgen, z.B. bei Versicherungsverträgen, ein außerordentliches Kündigungsrecht besitze, wenn sich am geschlossenen Vertrag maßgeblich etwas ändert.
Außerdem ist man bei anderen, für die Zukunft des jeweiligen Kunden bedeutsamen Verträgen verpflichtet, den "Kunden" über die Risiken vorher aufzuklären. Versucht mal eine 1 Euro Aktie zu kaufen, was Ihr da vorher unterschreiben müßt, um als "eingeweiter" Kunde zu gelten, der zum Kauf berechtigt ist. Eine Ehe ist doch ein größeres finanzielles Risiko! Warum ist der Standesbeamte nicht verpflichtet, besonders den gut verdienenden und die Familie versorgenden Teil im Falle von späteren Kindern über die Risiken aufzuklären? Zum Zeitpunkt der Eheschließung ist man ja geradezu - was Psychologen ausnahmslos bestätigen können - nicht zurechnungsfähig und nicht in der Lage, die Risiken nüchtern abzuschätzen. Der Staat IST hier verpflichtet, den Bürger zu schützen!
Nun meine Frage und Anregung: Könnte man nicht eine "PR-Klage" gegen den Staat führen, um
1) ein außerordentliches Kündigungsrecht für Eheverträge zu erwirken und
2) den Standesbeamten zu verpflichten, über Eherisiken aufzuklären?
Verbinden mit der Klage kann man ja, daß man sich kaum Aussicht auf Erfolg erhofft, aber ein Zeichen setzen möchte, was Ehe und die ständigen Verschlechterungen, die im Laufe der Zeit erfolgten, für Männer bedeuten und welche Gefahren mit der Ehe verbunden sind.
Ich hoffe, Ihr habt mein Anliegen verstanden und würde mich über Rückmeldungen freuen, ob so etwas denkbar wäre.