Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aufruf an VafK

Odin, Saturday, 13.12.2003, 17:19 (vor 8090 Tagen)

Folgenden Text habe ich beim VafK zur Diskussion gestellt:

Hallo,
mir geht schon seit geraumer Zeit ein Gedanke im Kopf herum, den ich hier - besonders den Anwälten im VafK - mal vorstellen möchte:
Am Donnerstag soll ja vom Bundesgerichtshof wieder ein Grundsatzurteil gefällt werden, ob Eheverträge - die man geschlossen hat, um sich gegen Scheidungsschäden abzusichern - nicht sittenwidrig und damit ungültig sind.
Auch in der Vergangenheit war es ja schon öfters so, daß durch Urteile und Gesetzgebung die geschlossene Ehe plötzlich ein anderes Risiko bildete, als zum Zeitpunkt der Eheschließung.

Nun ist es ja so, daß ich bei anderen Verträgen, z.B. bei Versicherungsverträgen, ein außerordentliches Kündigungsrecht besitze, wenn sich am geschlossenen Vertrag maßgeblich etwas ändert.

Außerdem ist man bei anderen, für die Zukunft des jeweiligen Kunden bedeutsamen Verträgen verpflichtet, den "Kunden" über die Risiken vorher aufzuklären. Versucht mal eine 1 Euro Aktie zu kaufen, was Ihr da vorher unterschreiben müßt, um als "eingeweiter" Kunde zu gelten, der zum Kauf berechtigt ist. Eine Ehe ist doch ein größeres finanzielles Risiko! Warum ist der Standesbeamte nicht verpflichtet, besonders den gut verdienenden und die Familie versorgenden Teil im Falle von späteren Kindern über die Risiken aufzuklären? Zum Zeitpunkt der Eheschließung ist man ja geradezu - was Psychologen ausnahmslos bestätigen können - nicht zurechnungsfähig und nicht in der Lage, die Risiken nüchtern abzuschätzen. Der Staat IST hier verpflichtet, den Bürger zu schützen!

Nun meine Frage und Anregung: Könnte man nicht eine "PR-Klage" gegen den Staat führen, um
1) ein außerordentliches Kündigungsrecht für Eheverträge zu erwirken und
2) den Standesbeamten zu verpflichten, über Eherisiken aufzuklären?

Verbinden mit der Klage kann man ja, daß man sich kaum Aussicht auf Erfolg erhofft, aber ein Zeichen setzen möchte, was Ehe und die ständigen Verschlechterungen, die im Laufe der Zeit erfolgten, für Männer bedeuten und welche Gefahren mit der Ehe verbunden sind.

Ich hoffe, Ihr habt mein Anliegen verstanden und würde mich über Rückmeldungen freuen, ob so etwas denkbar wäre.

Re: Aufruf an VafK

Peter, Saturday, 13.12.2003, 19:45 (vor 8090 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Aufruf an VafK von Odin am 13. Dezember 2003 15:19:31:

Hallo Odin,

du:

Nun ist es ja so, daß ich bei anderen Verträgen, z.B. bei Versicherungsverträgen, ein außerordentliches Kündigungsrecht besitze, wenn sich am geschlossenen Vertrag maßgeblich etwas ändert. (...)
Nun meine Frage und Anregung: Könnte man nicht eine "PR-Klage" gegen den Staat führen, um
1) ein außerordentliches Kündigungsrecht für Eheverträge zu erwirken

Da kann ich dir nur wenig Hoffnungen machen. Nach der Rechtsauffassung des Staates, vor allem des Bundesverfassungsgericht, ändert sich am Vertrag ja nichts, er sei dagegen von Anfang an ungültig gewesen und dann gälten eben die weisen Regeln des Staates alleine (Ironie aus). Natürlich gibt es auch im Rechtswesen die Einsicht, dass sich das gesellschaftliche Verständnis von Ehe über die Zeit ändert, aber das Risiko dabei wird den Ehepartnern gegeben. Ein Beispiel: ein Bundesgericht hob 1965 (?) das Weisungsrecht des Ehemannes auf über die Arbeitskraft der Ehefrau. Bis dahin musste der Ehemann einem Arbeitsvertrag seiner Frau zustimmen. Die Begründung war, es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz und sei damit von Anfang an ungültig (und dem stimme ich selber durchaus zu). Damals konnte auch nicht ein Ehemann sagen, er wolle sich sich jetzt scheiden lassen, ohne die Schuld für die Scheidung zu bekommen, weil er nicht mehr Herr im Hause sei und damit ein Teil seines ehemaligen (staatlichen) Ehevertrages verändert sei.

Ich bevorzuge hier den politischen Weg über dn rechtlichen und da finde ich deinen zweiten Vorschlag, wie schon mal geschrieben, ausgezeichnet:

Könnte man nicht eine "PR-Klage" gegen den Staat führen, um (...)
2) den Standesbeamten zu verpflichten, über Eherisiken aufzuklären?

Auch wenn diese Klage abgelehnt würde, was wahrscheinlich ist, könnte doch die Aufmerksamkeit um die Klage selber genau ihrem Zweck entsprechen, nämlich erstens die jungen Männer aufzuklären über die Gefahren der heutigen Ehe mit Scheidungsstatistik und der Benachteiligung des Mannes und zweitens den Staatsfeminismus unserer Gesetze bloßzustellen.

Dann würde deutlich, dass nicht nur die Selbstverwirklichung der Frauen sondern auch die berechtigte Ehescheu der Männer zum Kindermangel beiträgt, und dass, wer im Kindermangel einen Nachteil sieht, nicht an einer Verbesserung der Lage der Väter vorbeikommt. Das gibt politische Kraft für die Gesetzgebung. Natürlich ist das ein längerer Prozess als ein einzelnes Urteil, aber die Frauenemanzipation war auch nicht in nur einem Jahrzehnt erfolgreich.

Wenn nun der VAfK dein Anliegen ablehnt, und es ist ja weniger ein Väteranliegen als eine Männerfrage, was tun? Wäre ein Kampange gegen die Ehe eine gute Idee? Oder beschleunigt das nur die Verlagerung der Belastung auf die unehelichen Väter, die dann vom Staatsfeminismus gezwungen werden, der Mutter ihres Kindes ein bequemes Leben zu finanzieren? Braucht es ein Männerkampange gegen Kinderzeugung: Kondome schützen - vor Aids und vor Müttern! Willst du dich versklaven lassen - mach deiner Freundin ein Kind!

Gruß,

Peter

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