Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
AJM, Tuesday, 09.12.2003, 10:05 (vor 8094 Tagen)
....außer in Deutschland, wenn es eine Frau benachteiligen "sollte".
Am morgigen Mittwoch wird der Bundesgerichthof darüber entscheiden, ob Eheverträge in der jeweils abgeschlossenen Form gültig sind.Es ist zu erwarten, daß die meisten Eheverträge, welche einseitig finanzielle Unterstützung nach einer Trennung ausschließen, für ungültig erklärt werden. Das Ganze soll dann auch rückwirkend für längst geschiedene Ehen gelten.
Man muß sich das mal bildlich vorstellen: Zwei erwachsene, geschäftsmündige Menschen schließen einen Vertrag vor einem Notar, beide im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, und beschließen, daß nach einer eventuellen Trennung die Trennung auch insoweit wirksam sein soll, daß gegenseitige Verantwortung nach diesem Termin nicht mehr vorhanden sein soll. Jeder lebt sein/ihr Leben alleinverantwortlich weiter. Da IMMER ein Partner mehr verdienen wird als der andere, werden somit bei jeder Scheidung zukünftig auch weiter munter verteilt, ob Vertrag oder nicht.
UND: Verträge, gleich welcher Art (auch zwischen Firmen) belasten fast immer den Einen mehr als den anderen. Da aber bei Ehescheidungen häufig der Mann derjenige ist, bei dem was zu holen ist, will unsere feminisierte Rechtsprechung hier eine vorsorgende, vermögenssichernde Lösung mittels eines Ehevertrages einen Riegel vorschieben. Nun könnte ich dem Ganzen noch folgen, wenn wir in Deutschland ein Berufsverbot für geschiedene Frauen hätten. Da dies mitnichten so ist (zum Glück). Das aber nun auch geschlossene Verträge für nichtig erklärt werden sollen, nur weil der "liebe" Ex zu schröpfen sein soll, erschüttert mein Glauben in ein Rechts- und Vertragssystem nachhaltig.
Bisher wußte ein Mann, worauf er sich einläßt, wenn er ohne Ehevertrag heiratet (BGB läßt grüßen). Die selbstbewußten Männer haben sich deshalb nur noch mit Vertrag trauen lassen (sofern sie die "Du-liebst-mich-nicht-Diskussion überstanden haben). Selbst diese Möglichkeit wird es in Zukunft wohl in dieser Form nicht mehr geben. Auf welche Verträge kann man sich überhaupt noch verlassen? Eine eigene Existenzsicherung ist auf jeden Fall kaum noch möglich, sollte jedweder Ausschluß von Zahlungen nach einer Trennung ausgeschlossen sein. Eine Ehe ist dann das größtmögliche Risiko, welches ein Mensch freiwillig eingehen kann.
In diesem Sinne einen schönen Tag
AJM
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Ferdi, Tuesday, 09.12.2003, 10:43 (vor 8094 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
Hallo!
Da gibts ja wohl nur noch eine einzige Möglichkeit! Keine Ehe mehr! Keine eheähnliche Partnerschaft mehr!
Ich glaube es gibt nichts Gefährlicheres mehr auf dieser Welt als die Partnerschaft mit einer Frau. Selbst Atomkraftwerke sind dagegen ein Hort der Sicherheit! Man kann heute keiner Frau mehr auch nur einen Zentimeter über den Weg trauen. Ich erlebe das gerade wieder drastisch in meinem Freundeskreis!
Gruss,
Ferdi
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Der schöne Prinz, Tuesday, 09.12.2003, 20:00 (vor 8094 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Ferdi am 09. Dezember 2003 08:43:45:
Hallo!
Da gibts ja wohl nur noch eine einzige Möglichkeit! Keine Ehe mehr! Keine eheähnliche Partnerschaft mehr!
Scheint die einzige logische Lösung zu sein.
Ich glaube es gibt nichts Gefährlicheres mehr auf dieser Welt als die Partnerschaft mit einer Frau. Selbst Atomkraftwerke sind dagegen ein Hort der Sicherheit! Man kann heute keiner Frau mehr auch nur einen Zentimeter über den Weg trauen. Ich erlebe das gerade wieder drastisch in meinem Freundeskreis!
Klingt interessant! Hast du Lust, das näher auszuführen?
Gruss,
Ferdi
Gruß vom
schönen Prinz
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Ferdi, Wednesday, 10.12.2003, 11:17 (vor 8093 Tagen) @ Der schöne Prinz
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Der schöne Prinz am 09. Dezember 2003 18:00:30:
Klingt interessant! Hast du Lust, das näher auszuführen?
Nein!
Gruss,
Ferdi
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Gast Andreas, Wednesday, 10.12.2003, 14:02 (vor 8093 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Ferdi am 09. Dezember 2003 08:43:45:
Keine eheähnliche Partnerschaft mehr!
Dumme Frage: Können auch eheähnliche Partnerschaften eine Unterhaltspflicht auslösen?
Wenn ja: was konstituiert eine solche?
Gruß
Andreas
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Ferdi, Wednesday, 10.12.2003, 15:39 (vor 8093 Tagen) @ Gast Andreas
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Gast Andreas am 10. Dezember 2003 12:02:02:
Keine eheähnliche Partnerschaft mehr!
Dumme Frage: Können auch eheähnliche Partnerschaften eine Unterhaltspflicht auslösen?
Wenn ja: was konstituiert eine solche?
Gruß
Andreas
Hi Andreas!
Eheähnliche Partnerschaften sind ebenfalls gefährlich, wenn daraus Kinder hervorgegangen sind und wenn sie länger dauern. Das Gewaltschutzgesetz droht mit Wohnungsverlust, wenn eine "auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft" besteht. Insofern kein Unterschied zu einer Ehe. Hier ist Vorsicht geboten: Immer, wenn die Frau behauptet, nicht beweist, vom Mann geschagen worden zu sein, wird das vom Gewaltschutzgesetz als Beweis gewertet und der Mann ist erstmal seine Wohnung los. Da ist es auch kein Trost, wenn er sie wer weiss wann auf Grund eines Gerichtsurteils wieder bekommt. Das Problem ist hier die Beweislastumkehr und die Abschaffung der Unschuldsvermutung. Direkte Unterhaltsasprüche bei Trennung einer solchen Partnerschaft ohne Kinder gibt es meines Wissens zwar nicht, aber das oben Gesagte sollte Warnung genug sein.
Gruss,
Ferdi
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Peter, Wednesday, 10.12.2003, 17:05 (vor 8093 Tagen) @ Gast Andreas
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Gast Andreas am 10. Dezember 2003 12:02:02:
Können auch eheähnliche Partnerschaften eine Unterhaltspflicht auslösen?
Noch nicht aus sich heraus, aber sie können Betreuungsunterhalt verlängern: Um einer Mutter zu erleichtern nicht abzutreiben, hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren beschlossen, dass auch Väter unehelicher Kinder nicht nur dem Kind Unterhalt leisten müssen, sondern für die ersten drei Jahre auch der Mutter. Die drei Jahre können aber verlängert werden, wenn eine eheähnliche Gemeinschaft vorlag, 'weil dann die Erwartungshaltung der Mutter auf Versorgung berücksichtigt werden muss'.
Wenn ja: was konstituiert eine solche?
Die Grenze wir von der Rechtssprechung immer neu gezogen.
Gruß,
Peter
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Gast Andreas, Thursday, 11.12.2003, 12:26 (vor 8092 Tagen) @ Peter
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Peter am 10. Dezember 2003 15:05:15:
... 'weil dann die Erwartungshaltung der Mutter auf Versorgung berücksichtigt werden muss'.
Und ist es Wahnsinn, so hat es doch Methode.
(Arthur Schopenhauer)
na na na...
Leser, Thursday, 11.12.2003, 00:57 (vor 8093 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Ferdi am 09. Dezember 2003 08:43:45:
übertreibst du jetzt nicht ein wenig?
Hallo!
Da gibts ja wohl nur noch eine einzige Möglichkeit! Keine Ehe mehr! Keine eheähnliche Partnerschaft mehr!
Ich glaube es gibt nichts Gefährlicheres mehr auf dieser Welt als die Partnerschaft mit einer Frau. Selbst Atomkraftwerke sind dagegen ein Hort der Sicherheit! Man kann heute keiner Frau mehr auch nur einen Zentimeter über den Weg trauen. Ich erlebe das gerade wieder drastisch in meinem Freundeskreis!
Gruss,
Ferdi
Re: na na na...
Ferdi, Thursday, 11.12.2003, 02:02 (vor 8093 Tagen) @ Leser
Als Antwort auf: na na na... von Leser am 10. Dezember 2003 22:57:28:
übertreibst du jetzt nicht ein wenig?
Nein! Ich habe in den letzten Jahren die besten Erfahrungen mit dieser Strategie gemacht. Atomkraftwerke sind Physik, die damit verbundenen Gefahren sind mathematisch berechenbar. Frauen und ihre Absichten sind völlig unberechenbar, selbst das Wetter ist dagegen eine Naturkonstante.
Nein danke, mit mir nicht!
Gruss,
Ferdi
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
reinecke54, Tuesday, 09.12.2003, 12:13 (vor 8094 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
Bisher wußte ein Mann, worauf er sich einläßt, wenn er ohne Ehevertrag heiratet (BGB läßt grüßen).
Ist das wirklich so? Ich denke, die meisten Maenner sind ueberrascht, wenn sie hoeren, dass in D der Unterhaltsanspruch nach 3 Jahren Ehe nie erloescht. Die meisten sind juristische Laien und koennen sich einen solchen Widerspruch zum gesunden Menschenverstand und zum natuerlichen Rechtsempfinden nicht vorstellen. Ich kennen keinen, der einen Ehevertrag gemacht hat.
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
AJM, Tuesday, 09.12.2003, 13:01 (vor 8094 Tagen) @ reinecke54
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von reinecke54 am 09. Dezember 2003 10:13:08:
Bisher wußte ein Mann, worauf er sich einläßt, wenn er ohne Ehevertrag heiratet (BGB läßt grüßen).
Okay, anders ausgedrückt: Er HÄTTE sich informieren können, worauf er sich einläßt. Mit dem zu erwartenden Richterspruch wird aber dagegen ein geschlossener Vertrag für nichtig erklärt, also eine gewisse Rechtssicherheit aufgegeben.
Eine Überlegung dazu: Wenn ein solcher Ehervertrag für nichtig erklärt wird, die Ehe aber nur unter dieser Vorraussetung geschlossen wurde, dann müßte eigentlich auch diese Ehe nichtig sein.
Gruß
AJM
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Odin, Tuesday, 09.12.2003, 16:45 (vor 8094 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 11:01:06:
Okay, anders ausgedrückt: Er HÄTTE sich informieren können, worauf er sich einläßt. Mit dem zu erwartenden Richterspruch wird aber dagegen ein geschlossener Vertrag für nichtig erklärt, also eine gewisse Rechtssicherheit aufgegeben.
Bei derart wichtigen und lebensentscheidenden Verträgen ist es anderswo bereits üblich, daß es eine Aufklärungspflicht gibt, die vor Schaden bewahren soll. Wenn Du heute eine einzige 1Euro Aktie kaufst, mußt Du schon tausend Sachen unterschreiben, daß du hierüber und darüber informiert worden bist.
Warum sind unsere Standesbeamten nicht verpflichtet, einen Ehemann vor der Ehe darüber zu beraten, was rechtlich auf ihn zukommt? Auch im Falle von Nachkommen.
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Odin, Tuesday, 09.12.2003, 16:41 (vor 8094 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
Es ist für mich sowieso eine Frage, ob man einen Vertrag im nachhinein für nichtig erklären kann, wenn sich wichtige Vertragsbedingungen ständig ändern. Bei Versicherungen gibt es da ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Wenn also ständig neue Regelungen vom Gesetzgeber (oder von den Gerichten) beschlossen werden, die einen bestehenden Vertrag berühren, müßte man doch - ohne Sanktion - den Vertrag einseitig auflösen können.
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Peter, Tuesday, 09.12.2003, 16:56 (vor 8094 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von Odin am 09. Dezember 2003 14:41:56:
Wenn also ständig neue Regelungen vom Gesetzgeber (oder von den Gerichten) beschlossen werden, die einen bestehenden Vertrag berühren, müßte man doch - ohne Sanktion - den Vertrag einseitig auflösen können.
Der Staat kann sich alles erlauben, wortwörtlich, es sei denn, es berührt internationales Recht. Ein Ehevertrag kann vom Staat nach Gutdünken geändert werden, als Begründung reicht Wischiwaschi. Ein Problem hier sehe ich darin, dass der Staat nur in seinen Gerichten handelt und der Gesetzgeber außen vor bleibt. Zwar ist der Gesetzgeber im Moment stark feministisch beeinflusst, aber in einer offenen politischen Diskussion um eine Gesetzesänderung könnten antifeministische Argumente zumindest noch gehört werden und eventuell eine so ungerechte Entscheidung kippen.
Wenn ein Mann Kinder haben will, wird der Frau zunehmend vomn Staat Mittel in die Hand gegeben, ihn ohne Gegenleistung auszunehmen. Eheverträge mit Unterhaltsbegrenzung können für ungültig erklärt werden; Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Mutter können verboten werden; den Müttern unehelicher Kinder kann Betreuungsunterhalt zugesprochen werden, der dem von Ehefrauen gleicht, eventuell noch Anschlussunterhalt, weil die Mutter durch die lange Kinderbetreuung ja schlechter wieder ein gute Arbeit bekommt. Die Möglichkeit der Versklavung von Männern durch Vaterschaft sind kaum begrenzt.
Gruß,
Peter
Altverträge und neue Rechtssprechung
Karl, Tuesday, 09.12.2003, 19:03 (vor 8094 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
Normalerweise gibt's im Vertragsrecht den sog. Bestandschutz, d. h. es kommt das Recht zur Anwendung, das bei Vertragsabschluß galt, basta!
Auch die sog. salvatorische Klausel, nach der fallweise unwirksame Bestandteile des Vertrages nicht den Vertrag als Ganzes hinfällig machen, Verständigung der Partner auf wirksame Neuformulierung blablabla, greift hier ausdrücklich nicht!
Einen bestehenden Vertrag an neue Rechtsprechung anzupassen bedarf zwingend eines neuen Vertrages.
Bin zwar kein Jurist, hab aber öfter mit sonem Scheiß zu tun.
Gruß Karl
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
Karin, Wednesday, 10.12.2003, 16:58 (vor 8093 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
Eine Ehe ist dann das größtmögliche Risiko, welches ein Mensch freiwillig
eingehen kann.
*vollkommen zustimm*
Nie wieder !
Karin (die auch nach 3,5 Jahren grade so rausgekommen ist ohne für Ihren Ex zahlen zu müssen)
Re: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag......
studiosis iuris, Thursday, 11.12.2003, 00:54 (vor 8093 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
Hallo,
Das ganze war mir schon lange klar und ich habe es vor langer Zeit
auch schon mal dem guten "reishi" als Antwort auf seine Empfehlung der
"knallharten" Eheverträge gepostet. Es gibt zwar ein ursprünglich knallhartes Vertragsrecht in Deutschland (BGB). Doch für Gerichte ist
es eine Kleinigkeit, Verträge für ungültig zu erklären, wenn sie
der Richterin nicht in den Kram passen: Sittenwidrigkeit, Anfechtungen,
Wegfall der Geschäftsgrundlage was auch immer.
Wie schon immer so gilt auch hier: Der Richter benutzt das Gesetz nicht
dazu, eine Lösung zu finden. Sondern seine nach Gutdünken gefundene
Lösung zu legitimieren. Das Gesetz ist für ihn nichts als ein Werkzeug.
Das ganze ist uralt und hat einen laaangen Bart.. schon in den 30ern
benutzten die Richter Änderungen der Auslegungsmethoden, um zbsp die
Mietverträge mit jüdischen Mietern für ungültig zu erklären.
Eine Änderung der Gesetze war überhaupt nicht notwendig.
-mfg stud.iur.
....außer in Deutschland, wenn es eine Frau benachteiligen "sollte".
Am morgigen Mittwoch wird der Bundesgerichthof darüber entscheiden, ob Eheverträge in der jeweils abgeschlossenen Form gültig sind.Es ist zu erwarten, daß die meisten Eheverträge, welche einseitig finanzielle Unterstützung nach einer Trennung ausschließen, für ungültig erklärt werden. Das Ganze soll dann auch rückwirkend für längst geschiedene Ehen gelten.
Man muß sich das mal bildlich vorstellen: Zwei erwachsene, geschäftsmündige Menschen schließen einen Vertrag vor einem Notar, beide im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte, und beschließen, daß nach einer eventuellen Trennung die Trennung auch insoweit wirksam sein soll, daß gegenseitige Verantwortung nach diesem Termin nicht mehr vorhanden sein soll. Jeder lebt sein/ihr Leben alleinverantwortlich weiter. Da IMMER ein Partner mehr verdienen wird als der andere, werden somit bei jeder Scheidung zukünftig auch weiter munter verteilt, ob Vertrag oder nicht.
UND: Verträge, gleich welcher Art (auch zwischen Firmen) belasten fast immer den Einen mehr als den anderen. Da aber bei Ehescheidungen häufig der Mann derjenige ist, bei dem was zu holen ist, will unsere feminisierte Rechtsprechung hier eine vorsorgende, vermögenssichernde Lösung mittels eines Ehevertrages einen Riegel vorschieben. Nun könnte ich dem Ganzen noch folgen, wenn wir in Deutschland ein Berufsverbot für geschiedene Frauen hätten. Da dies mitnichten so ist (zum Glück). Das aber nun auch geschlossene Verträge für nichtig erklärt werden sollen, nur weil der "liebe" Ex zu schröpfen sein soll, erschüttert mein Glauben in ein Rechts- und Vertragssystem nachhaltig.
Bisher wußte ein Mann, worauf er sich einläßt, wenn er ohne Ehevertrag heiratet (BGB läßt grüßen). Die selbstbewußten Männer haben sich deshalb nur noch mit Vertrag trauen lassen (sofern sie die "Du-liebst-mich-nicht-Diskussion überstanden haben). Selbst diese Möglichkeit wird es in Zukunft wohl in dieser Form nicht mehr geben. Auf welche Verträge kann man sich überhaupt noch verlassen? Eine eigene Existenzsicherung ist auf jeden Fall kaum noch möglich, sollte jedweder Ausschluß von Zahlungen nach einer Trennung ausgeschlossen sein. Eine Ehe ist dann das größtmögliche Risiko, welches ein Mensch freiwillig eingehen kann.
In diesem Sinne einen schönen Tag
AJM
Und?
Expatriate, Thursday, 11.12.2003, 10:58 (vor 8092 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
Am morgigen Mittwoch wird der Bundesgerichthof darüber entscheiden, ob Eheverträge in der jeweils abgeschlossenen Form gültig sind.Es ist zu erwarten, daß die meisten Eheverträge, welche einseitig finanzielle Unterstützung nach einer Trennung ausschließen, für ungültig erklärt werden. Das Ganze soll dann auch rückwirkend für längst geschiedene Ehen gelten.
Heute ist Donnerstag,
was ist nun rausgekommen dabei?
Prost!
Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag..
Anonyma, Friday, 12.12.2003, 11:28 (vor 8091 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
...wenn er gegen die guten Sitten und gegen das Gesetz verstösst. Beispielsweise ist man nicht gezwungen, fünf Jahre in einer Mietwohnung zu bleiben, wenn man beruflich sich woanders hin orientieren muss, auch wenn man den Vertrag unterschrieben hat. Das Ganze gilt dann als Knebelvertrag und ist rechtlich ungültig.
Grüße
Anonyma
Re: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag..
Ferdi, Friday, 12.12.2003, 12:11 (vor 8091 Tagen) @ Anonyma
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag.. von Anonyma am 12. Dezember 2003 09:28:26:
...wenn er gegen die guten Sitten und gegen das Gesetz verstösst. Beispielsweise ist man nicht gezwungen, fünf Jahre in einer Mietwohnung zu bleiben, wenn man beruflich sich woanders hin orientieren muss, auch wenn man den Vertrag unterschrieben hat. Das Ganze gilt dann als Knebelvertrag und ist rechtlich ungültig.
Grüße
Anonyma
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Hallo!
Sicher gibt es gesetzliche Regelungen, die Bestandteile eines Vertrages von vorneherein ausschliessen, wenn dadurch einer der Vertragspartner übervorteilt wird. Aber so gesehen ist eine Ehe ja auch eine besondere Form eines Vertrages. Und hier wird eben das nicht ausgeschlossen, was den männlichen Vertragspartner übervorteilt. Daher ist eine Ehe in der derzeit vorliegenden rechtlichen Form auch ein sittenwidriger Knebelvertrag und demnach rechtlich ungültig.
Gruss,
Ferdi
Re: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag..
anonyma, Monday, 15.12.2003, 20:50 (vor 8088 Tagen) @ Ferdi
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag.. von Ferdi am 12. Dezember 2003 10:11:38:
..mit einem Unterschied: Es gibt keine Zwangslage,die Dich in eine Ehe hineinzwingt. In einen Mietvertrag kannst Du durch die Zwangslage Wohnungslosigkeit hineingezwungen werden.
Im übrigen sind Männer in der Ehe besser gestellt als Männer ausserhalb der Ehe: Stichwort Zugewinngemeinschaft( wenn Du Dir ne reiche Frau suchst, oder eine die es gerade wird) und geteiltes Sorgerecht (Regel im Scheidungsfall, im Trennungsfall bist Du da völlig frei, da gilt das alleinige Sorgerecht als Regelfall, und Du als Vater schaust in die Röhre).
Alles hat eben zwei Seiten...
Grüße
Anonyma
Re: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag..
Peter, Monday, 15.12.2003, 21:57 (vor 8088 Tagen) @ anonyma
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag.. von anonyma am 15. Dezember 2003 18:50:09:
..mit einem Unterschied: Es gibt keine Zwangslage,die Dich in eine Ehe hineinzwingt. In einen Mietvertrag kannst Du durch die Zwangslage Wohnungslosigkeit hineingezwungen werden.
Ein gutes Argument, um den Vertragspartnern die Vertragsformulierung freizustellen und nicht einen davon nachher mit Sittenwidrigkeit argumentieren zu lassen - es gab keine Zwangslage zu heiraten, weder für den Mann noch für die Frau.
Gruß,
Peter
Re: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag..
Anonyma, Tuesday, 16.12.2003, 13:32 (vor 8087 Tagen) @ Peter
Als Antwort auf: Re: Ein Vertrag ist auch sonst kein Vertrag.. von Peter am 15. Dezember 2003 19:57:19:
..mit einem Unterschied: Es gibt keine Zwangslage,die Dich in eine Ehe hineinzwingt. In einen Mietvertrag kannst Du durch die Zwangslage Wohnungslosigkeit hineingezwungen werden.
Ein gutes Argument, um den Vertragspartnern die Vertragsformulierung freizustellen und nicht einen davon nachher mit Sittenwidrigkeit argumentieren zu lassen - es gab keine Zwangslage zu heiraten, weder für den Mann noch für die Frau.
Gruß,
Peter
Nun ja,
aber wenn in einem Vertrag eindeutig Sittenwidrigkeit gegeben ist, gilt er immer als nichtig, egal, ob eine Zwangslage vorlag oder nicht. Es ist nur meist so, dass einer der Vertragspartner in einer solchen Situation extrem unter Druck gesetzt wird.
Beispielsweise kann es ja sein, dass Du der Frau gesagt hast, unterschreib, sonst sind wir geschiedene Leute. Wenn sie Dich liebt, wird sie unterschreiben, ohne nachzudenken. Das hätte dann auch schon etwas von einer Zwangslage.
Gruß
Anonyma
Der BGH verschob die Urteilsverkündung auf den 28. Januar (n/t)
Daddeldu, Friday, 12.12.2003, 20:33 (vor 8091 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
Interessantes Thema! Danke für die Info. Haltet uns auf dem laufenden! (n/t)
Der Eman(n)ze, Friday, 12.12.2003, 21:50 (vor 8091 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
BGH-Entscheidung zu Eheverträgen wohl nochmals verschoben (auf 14.2.04)
Daddeldu, Sunday, 01.02.2004, 16:15 (vor 8040 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag...... von AJM am 09. Dezember 2003 08:05:19:
Hallo,
wie ich in diesem Thread schon schrieb, hat der BGH nach der Verhandlung am 10. Dez. die Verkündung seiner Entscheidung auf den 28.01.04 verschoben. So steht es auch auf seiner Homepage. Aber da ist jetzt keine Entscheidung zu finden. Auch sonst nichts dazu.
Auf der Seite des Familiengerichtstages findet sich eine Eilmeldung, eine BGH-Entscheidung zum Ehevertrag sei auf 14. Februar 2004 verschoben worden. Ich nehme an, dass damit eben jene gemeint ist.
Warum die Verkündung wohl zwei Mal verschoben wurde? Kann natürlich ganz harmlose Ursachen haben, wie Krankheit.
Gruß,
Daddeldu