So werden endlich auch einmal Väter anerkannt
Vaterschaft kann vor Abschiebung bewahren
Frankfurt/Main (AP) Eine Vaterschaft kann illegal eingereiste Ausländer in
Ausnahmefällen vor einer Abschiebung aus Deutschland bewahren. Das ergibt
sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes. Im
vorliegenden Fall hatte ein Ghanaer in der Bundesrepublik ein Kind mit einer
Ausländerin gezeugt, die selbst eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
besitzt. Die getrennt lebenden Eltern vereinbarten ein gemeinsames
Sorgerecht, und nach einiger Zeit nahm der Mann den mittlerweile vier Jahre
alten Sohn bei sich in Saarbrücken auf.
Die Ausländerbehörde verlangte dennoch seine Ausweisung und riet dem Ghanaer
zugleich, sich in seiner Heimat um ein Visum für Deutschland zu bemühen. Das
Oberverwaltungsgericht lehnte dies nun in letzter Instanz ab. Die Richter
betonten zwar, es gebe Hinweise darauf, dass der Mann nach Absprache mit der
Mutter vor allem deshalb mit dem Kind zusammen lebe, um seiner Abschiebung
zu entgehen. Dies schließe jedoch nicht aus, dass er den Sohn dauerhaft
versorgen und betreuen und ein wirkliches Vater-Kind-Verhältnis aufbauen
wolle.
Würde der Ghanaer sofort in seine Heimat abgeschoben, gäbe es einen
unwiederbringlichen «Betreuungsverlust für das Kind». Aus diesem Grund wiege
in diesem Fall der in Artikel 6 des Grundgesetzes verankerte besondere
Schutz der Familie stärker als das staatliche Interesse an einer
Abschiebung. Eine solche verfassungsrechtlich geschützte Situation könne
sich auch dann ergeben, wenn familiäre Bindungen eines Ausländers an
Menschen mit Aufenthaltsberechtigung in Deutschland nachträglich entstünden.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist zwar nicht anfechtbar. Doch
die Richter betonten zugleich, dass eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls
weiter überprüft und das Betreuungsverhalten des Vaters beobachtet werden
müsse.
(Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes 1 W 1/03 und 12 F
68/02)