Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rentenreform

Odin, Wednesday, 03.12.2003, 19:33 (vor 8100 Tagen)

Ich weiß nicht, ob jemand von euch da was genaueres weiß, ich habe leider nur mit halbem Ohr zugehört. Jedenfalls kam heute auf B5 eine Meldung über die heutigen Beschlüsse zur Frühverrentung. Dabei wurde dann gesagt, daß - so ungefährer Wortlaut - diese Beschlüsse nur für Männer gelten und für Frauen alles beim alten bleibt.
Weiß da jemand, um was es da genau ging?

Re: Rentenreform

Dieter, Thursday, 04.12.2003, 09:40 (vor 8099 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Rentenreform von Odin am 03. Dezember 2003 17:33:16:

SO wie ich es verstanden habe, geht es darum. daß Männer in Zukunft erst mit 63 in den vorgezogenen Ruhestand gehen dürfen, Frauen dagegen weiterhin schon mit 60. Ist ja nur gerecht, Frauen sterben ja auch früher als wir Männer ... (oder habe ich da was falsch verstanden? :-) )

Gruß

Dieter

Re: Rentenreform

Andreas, Thursday, 04.12.2003, 12:12 (vor 8099 Tagen) @ Dieter

Als Antwort auf: Re: Rentenreform von Dieter am 04. Dezember 2003 07:40:47:

SO wie ich es verstanden habe, geht es darum. daß Männer in Zukunft erst mit 63 in den vorgezogenen Ruhestand gehen dürfen, Frauen dagegen weiterhin schon mit 60. Ist ja nur gerecht, Frauen sterben ja auch früher als wir Männer ... (oder habe ich da was falsch verstanden? :-) )
Gruß
Dieter

Ist das denn wirklich so? Hast Du da eine Quelle? Ich hatte den Eindruck, daß Männer UND Frauen nach der neuen Regelung erst ab 63 in Vorruhestand dürfen?

Gruss
Andreas

Re: Rentenreform

reinecke54, Thursday, 04.12.2003, 13:01 (vor 8099 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Rentenreform von Andreas am 04. Dezember 2003 10:12:53:

SO wie ich es verstanden habe, geht es darum. daß Männer in Zukunft erst mit 63 in den vorgezogenen Ruhestand gehen dürfen, Frauen dagegen weiterhin schon mit 60. Ist ja nur gerecht, Frauen sterben ja auch früher als wir Männer ... (oder habe ich da was falsch verstanden? :-) )
Gruß
Dieter

Ist das denn wirklich so? Hast Du da eine Quelle? Ich hatte den Eindruck, daß Männer UND Frauen nach der neuen Regelung erst ab 63 in Vorruhestand dürfen?
Gruss
Andreas

Bleibt erst einmal sehr diffus. Eine solche Regelung wuerde
doch nur eine Klage in Karlsruhe provozieren - und der Paraesident
heisst jetzt Papier und nicht mehr Limbach.

Sehr ungenaue Info im Handelsblatt:

http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200013,200050,695453/SH/0/depot/0/index.html

Re: Rentenreform

Andreas, Thursday, 04.12.2003, 13:48 (vor 8099 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Rentenreform von reinecke54 am 04. Dezember 2003 11:01:49:

besten Dank für diesen Link. Also gibt es doch eine Diskriminierung von Männern in dieser Hinsicht. Ich dachte eigentlich, daß die Renteneintrittsalter angeglichen worden wären, aber das scheint offensichtlich doch nicht der Fall zu sein. Sehr interessant!

Gruß
Andreas

Re: Rentenreform

Odin, Thursday, 04.12.2003, 22:56 (vor 8099 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Rentenreform von reinecke54 am 04. Dezember 2003 11:01:49:

Danke für den Link.
Da bleibt mir echt die Spucke weg. Ich hatte schon gehofft, ich hätte mich verhört.
Da sollte man mal überlegen, wie man dagegen am Besten vorgeht.

Re: Politik ist ein schmutziges Geschäft

DsP, Friday, 05.12.2003, 22:34 (vor 8098 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Rentenreform von reinecke54 am 04. Dezember 2003 11:01:49:

Zitat aus dem Artikel:

Haben Sie eine Ahnung, warum die Bundesregierung Frauen und

Schwerbehinderte günstiger behandelt?

Dafür gibt es offenbar politische Gründe.

Re: Rentenreform

Dieter, Thursday, 04.12.2003, 15:05 (vor 8099 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Rentenreform von Andreas am 04. Dezember 2003 10:12:53:

SO wie ich es verstanden habe, geht es darum. daß Männer in Zukunft erst mit 63 in den vorgezogenen Ruhestand gehen dürfen, Frauen dagegen weiterhin schon mit 60. Ist ja nur gerecht, Frauen sterben ja auch früher als wir Männer ... (oder habe ich da was falsch verstanden? :-) )
Gruß
Dieter

Ist das denn wirklich so? Hast Du da eine Quelle? Ich hatte den Eindruck, daß Männer UND Frauen nach der neuen Regelung erst ab 63 in Vorruhestand dürfen?
Gruss
Andreas

In irgendeiner Sendung gestern abend, die ich neben der Arbeit mit einem Auge verfolgt habe, war ausdrücklich von "Männern" die Rede und es wurden auch nur Fallbeispiele mit Männern behandelt.

Gruß

Dieter

Re: Rentenreform

Garfield, Thursday, 04.12.2003, 15:47 (vor 8099 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Rentenreform von Andreas am 04. Dezember 2003 10:12:53:

Hallo Andreas!

Ich hab das auch nur so nebenbei in Bruchstücken mitbekommen, aber es wurde gesagt, daß das Renteneinstiegsalter für Männer höher liegen soll als für Frauen.

In Österreich gab (gibt?) es seit 1996 eine ähnliche Regelung für Landwirte. Danach konnten männliche Landwirte mit 57, weibliche Landwirte jedoch bereits mit 55 Jahren vorzeitig Alterspensionen wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen.

Einige österreichische Landwirte männlichen Geschlechts gingen dann 2000 bis zum EU-Gerichtshof, um diese Ungleichbehandlung abzuschaffen. Der EU-Gerichtshof stellte dazu folgendes fest:

"Der Gerichtshof stellt zunächst fest, daß die fragliche Leistung diskriminierenden Charakter habe, da das Mindestalter für ihre Gewährung für Männer und Frauen unterschiedlich sei.

Es stelle sich die Frage, ob die Leistung eine Leistung bei Invalidität oder eine Altersrente sei.

Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist der Begriff der Altersrente angesichts der wesentlichen Bedeutung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen eng auszulegen.

Zwar sei die Gewährung der Leistung vom Erreichen eines bestimmten Alters abhängig; sie werde jedoch nur Personen gewährt, die infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande seien, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Deshalb sei zu prüfen, ob es sich bei der Festsetzung einer für Männer und Frauen unterschiedlichen Altersgrenze für die Gewährung der betreffenden Leistung um eine Auswirkung des für den Bezug der Altersrente festgesetzten Rentenalters handele.

Der Gerichtshof erinnert daran, daß Diskriminierungen nur dann objektiv akzeptabel seien, wenn sie erforderlich seien, um zu verhindern, daß das finanzielle Gleichgewicht des Systems der sozialen Sicherheit gefährdet werde, oder um die Kohärenz zwischen dem System der Altersrenten und dem der anderen Leistungen zu gewährleisten.

Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, daß Österreich nicht genug Argumente dafür vorgebracht habe, daß zwischen den betroffenen Systemen der sozialen Sicherheit eine gegenseitige finanzielle Abhängigkeit bestehe. Jedenfalls könne eine rein haushaltsmäßige Zielsetzung als solche eine Diskriminierung eines der beiden Geschlechter nicht rechtfertigen.

Auch bestehe kein direkter Zusammenhang zwischen dem Mindestalter für den Bezug der Leistung bei Invalidität und dem gesetzlichen Rentenalter, da das Mindestalter für die Entstehung des Anspruchs auf die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit für Frauen auf 55 Jahre, d. h. fünf Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter, für Männer dagegen auf 57 Jahre, d. h. acht Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter, festgesetzt worden sei.

Die diskriminierende Unterscheidung zwischen Männern und Frauen ist somit nach Auffassung des Gerichtshofes nicht notwendig mit dem unterschiedlichen Rentenalter für Männer und Frauen verbunden. Sie falle daher nicht unter die Ausnahme in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie.

Schließlich begrenzt der Gerichtshof entgegen dem Antrag Österreichs, das vom Vereinigten Königreich unterstützt wird, die zeitlichen Wirkungen seines Urteils nicht. Österreich habe bei Erlaß der fraglichen Regelung die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu diesem Punkt gekannt. Zudem rechtfertigten die finanziellen Konsequenzen, die sich aus seinem Urteil ergeben könnten, für sich allein nicht die zeitliche Begrenzung der Wirkungen des Urteils."

(Ich setze unten noch einen Link zu der Seite rein.)

So gesehen würde also ein unterschiedliches Vorruhestandsalter für Männer und Frauen in Deutschland geltendem EU-Recht widersprechen.

Freundliche Grüße
von Garfield

www.curia.eu

Danke für den Hinweis, Garfield! (n/t)

Andreas, Thursday, 04.12.2003, 23:30 (vor 8099 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Rentenreform von Garfield am 04. Dezember 2003 13:47:28:

Re: Rentenreform

Mirko, Thursday, 04.12.2003, 13:50 (vor 8099 Tagen) @ Dieter

Als Antwort auf: Re: Rentenreform von Dieter am 04. Dezember 2003 07:40:47:


[quote]SO wie ich es verstanden habe, geht es darum. daß Männer in Zukunft erst mit 63 in den vorgezogenen Ruhestand gehen dürfen, Frauen dagegen weiterhin schon mit 60. Ist ja nur gerecht, Frauen sterben ja auch früher als wir Männer ... (oder habe ich da was falsch verstanden? :-) )[/quote]

Wenn das stimmt, dann hängt das irgendwie mit Gender Mainstreaming zusammen. Inzwischen kenne ich zwar die Definition, dennoch ist diese Thematik sehr schwammig und kaum zu greifen - würde mich interessieren auf welche Genderforschungen diese Regelung zurückgeht.

Gruß Mirko

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