Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gesetzesänderungen

Odin, Saturday, 29.11.2003, 12:43 (vor 8104 Tagen)

Gesetzesänderungen

Mehr Rechte für ledige Väter

Die Rechte nicht verheirateter Väter werden gestärkt. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat eine Gesetzesänderung, nach der Väter, die mit dem Kind eine Weile zusammengelebt haben, auch nach der Trennung von der Mutter das gemeinsame Sorgerrecht beim Familiengericht beantragen können.



(SZ vom 29.11. 2003) - Voraussetzung ist, dass diese "gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient". Das neue Gesetz soll zum 31.Dezember wirksam werden. Lehnt die Mutter das gemeinsame Sorgerecht für das Kind ab, kann das Gericht das fehlende Einverständnis per Beschluss ersetzen.

Die Länderkammer befasste sich zudem mit einem Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte so genannter biologischer Väter.

Bislang gelten Väter, die mit einer verheirateten Frau ein Kind zeugen, weitgehend als rechtlos, da deren Ehegatte automatisch als "rechtlicher Vater" des Kindes gilt.

Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht Klarstellungen verlangt. Diese automatische Vaterschaft soll jetzt leichter angefochten werden können.

Ebenso soll der tatsächliche Vater auch unter bestimmten Bedingungen ein Umgangsrecht erhalten.

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