Befangenheit von Richtern
Hallo!
Soviel ich weiss, kann jemand, der vor Gericht steht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Richter bei seiner Entscheidung in einem Interessenkonflikt steht. Wenn das nicht stimmt oder wenn ich das unrichtig dargestellt habe, möge man mich korrigieren.
Meine Frage nun lautet: Kann ein Mann, der vor Gericht beispielsweise Vorwürfen sexueller Belästigung ausgesetzt wird oder ein Mann, der vor Gericht das ihm zustehende Recht auf Umgang mit seinen Kindern durchsetzen muss oder der um das Sorgerecht kämpft, kann der eine weibliche Richterin wegen Befangenheit ablehnen? Müsste eigentlich möglich sein, da ich weibliche Richterinnen grundsätzlich in solchen Fälle für befangen halte.
Was sagen die juristisch kundigen Forenteilnehmer dazu?
Gruss,
Ferdi
Re: Befangenheit von Richtern
Als Antwort auf: Befangenheit von Richtern von Ferdi am 28. November 2003 12:04:07:
Was sagen die juristisch kundigen Forenteilnehmer dazu?
Keine Ahnung.
Ich aber sage dir: Nein, das ist nicht möglich, und zwar zurecht. Kein Richter kann nur wegen seines Geschlechtes als befangen abgelehnt werden. Da muss wohl schon noch irgendeine frauenrechtlerische Aktivität mitspielen. Männliche Richter sind ja auch nicht zugunsten von Vätern befangen, sondern urteilen auch mehrheitlich zugunsten von Müttern.
Übrigens habe ich in einer ZDF-Gerichtssendung mal gesehen, wie Richter Neumann (der war klasse!) einen gegen sich gerichteten Befangenheitsantrag eines Prozessbeteiligten selber abgewiesen hat.
Bis dann,
Martin
Re: Befangenheit von Richtern
Als Antwort auf: Re: Befangenheit von Richtern von Martin am 28. November 2003 12:39:50:
Übrigens habe ich in einer ZDF-Gerichtssendung mal gesehen, wie Richter Neumann (der war klasse!) einen gegen sich gerichteten Befangenheitsantrag eines Prozessbeteiligten selber abgewiesen hat.
Weniger Klasse finde ich allerdings ein Rechtssystem, das so etwas (den Antrag selbst ablehnen) zuläßt.
Ansonsten würde ich empfehlen, bei allen künftigen FC-Bayern Spielen als Schiedsrichter Torwart Kahn einzusetzen.
Schöne Grüße,
Manfred
Re: Befangenheit von Richtern
Als Antwort auf: Befangenheit von Richtern von Ferdi am 28. November 2003 12:04:07:
Müsste eigentlich möglich sein, da ich weibliche Richterinnen >grundsätzlich in solchen Fälle für befangen halte.
huhaha *lach grunz* danke , der war herrlich ;)))))))))))))))
Re: Befangenheit von Richtern
Als Antwort auf: Befangenheit von Richtern von Ferdi am 28. November 2003 12:04:07:
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Meine Frage nun lautet: Kann ein Mann, der vor Gericht beispielsweise Vorwürfen sexueller Belästigung ausgesetzt wird oder ein Mann, der vor Gericht das ihm zustehende Recht auf Umgang mit seinen Kindern durchsetzen muss oder der um das Sorgerecht kämpft, kann der eine weibliche Richterin wegen Befangenheit ablehnen?
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Also Ferdi, was sind denn das für Töne?
Das wäre doch eine Verurteilung aufgrund des Geschlechts und damit
entferntest du dich doch von elementaren Rechten.
Nach meiner Meinung ist das also völlig aussichtslos, insbesondere
dann, wenn allein mit der Geschlechtszugehörigkeit argumentiert wird.
Freilich ist es denkbar, dass eine Richterin da voreingenommen ist.
Es dürfte aber mindestens ebensoviele Richter geben, die frauenfreundlich sind. Im dümmsten Fall würde man nur den Teufel durch den Pelzebub ersetzten.
In meinem Scheidungsfall hatte ich z.B. zwei verschiedene männl. Richter.
Der ältere durchschaute meine Ex als wäre sie aus Glas
Es war geradzu phenomenal, wie er sie bereits
nach 5 Minuten einschätzen konnte. Ich hatte dazu Jahre gebraucht.
Der jüngere hat meiner Ex jeden Käse abgenommen und meinte mir mit Hilfe eines (Gefälligkeits-)gutachen das Sorgerecht vorenthalten zu können.
Da hat er sich aber doch kräftig vertan. Der Gutachter schwitzt
wahrscheinlich heute noch.
Richter/innen sind auch bloss Menschen.
Frauenbevorzugung wird von Frauen als auch von Männern praktiziert.
Das ist in der Gesellschaft so und bei Richterleins eben auch.
Der ganz normale Feminismus halt, oder nenn es das Patriachat.
Achja... und eine Krähe kratz der anderen kein Auge aus.
Das gilt auch bei Richtern und Anwälten.
Re: Befangenheit von Richtern
Als Antwort auf: Befangenheit von Richtern von Ferdi am 28. November 2003 12:04:07:
Soviel ich weiss, kann jemand, der vor Gericht steht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Richter bei seiner Entscheidung in einem Interessenkonflikt steht.
Im Zivilprozess gelten die folgenden Regeln der ZPO:
§ 42.
(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
(3) Das Ablehnungsrecht steht in dem Falle beiden Parteien zu.
§ 43. [ ]
§ 44.
(1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen [
].
(2) Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen [
].
(3) Der abgelehnte Richter hat sich über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern.
(4) [
]
§ 45.
(1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört; wenn dieses Gericht durch Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlußunfähig wird, das im Rechtszuge zunächst höhere Gericht.
(2) Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet das Landgericht, in Kindschaftssachen und bei Ablehnung eines Familienrichters das Oberlandesgericht. Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der Richter beim Amtsgericht das Ablehnungsgesuch für begründet hält.
Also, § 42 II: es muss ein Grund, d. h. eine reale Tatsache vorliegen, der Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters hervorrufen kann. Dann kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Meine Frage nun lautet: Kann ein Mann, der vor Gericht beispielsweise Vorwürfen sexueller Belästigung ausgesetzt wird oder ein Mann, der vor Gericht das ihm zustehende Recht auf Umgang mit seinen Kindern durchsetzen muss oder der um das Sorgerecht kämpft, kann der eine weibliche Richterin wegen Befangenheit ablehnen? Müsste eigentlich möglich sein, da ich weibliche Richterinnen grundsätzlich in solchen Fälle für befangen halte.
Wie aus dem oben gesagten ersichtlich, reicht es nicht, dass eine Partei einen Richter einfach für befangen erklärt. Dann könnte man sich seine Richter nämlich aussuchen. Wir brauchen einen Grund, der objektiv, also auch aus der Sicht eines Außenstehenden, nach Parteilichkeit riecht. Das Geschlecht an sich ist kein hinreichender Grund.
Das folgt eigentlich nicht erst aus den Regeln zur Befangenheit, sondern schon daraus dass alle Gründe, die im Justizbetrieb so vorkommen können, den Richter schon kraft Gesetzes vom Richteramt ausschließen:
§ 41 ZPO:
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:
1. in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder bei denen er zu einer Partei in dem Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regreßpflichtigen steht;
2. in Sachen seines Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
3. in Sachen einer Person, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war;
4. in Sachen, in denen er als Prozeßbevollmächtigter oder Beistand einer Partei bestellt oder als gesetzlicher Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt ist oder gewesen ist;
5. in Sachen, in denen er als Zeuge oder Sachverständiger vernommen ist;
6. in Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszuge oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlaß der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, sofern es sich nicht um die Tätigkeit eines beauftragten oder ersuchten Richters handelt.
Wenn Richterinnen in Sorgerechtsverfahren ein Ablehnungsgrund wäre, hätte der Gesetzgeber das schon bei der Ausschließung kraft Gesetzes aufgenommen, da dies ständig vorkommt. Im Umkehrschluss heißt das, dass das Geschlecht allein kein Grund sein kann für eine Ablehnung.
Sonst gäbe es auch keinen Richter, der in Scheidungsverfahren entscheiden könnte, außer ein geschlechtsloser.
Gruß, Daddeldu
P. S.: Die Regeln im Strafprozessrecht sind im Wesentlichen die gleichen.
Re: Befangenheit von Richtern
Als Antwort auf: Befangenheit von Richtern von Ferdi am 28. November 2003 12:04:07:
Eine Richterin in familien- oder sexualstrafrechtlichen Belangen schon aufgrund ihres Geschlechts auszuschließen, kann ja allein schon deshalb nicht gehen, weil die weibliche Streit-Partei dann ihrerseits genauso argumentieren und sich gegen einen Richter verwahren könnte. Aber irgendeinem Geschlecht muß die rechtsprechende Person ja angehören.
Was man allerdings mal öffentlich zum Thema machen sollte, sind bekennende FEMINISTINNEN (oder solche mit diesbezüglich eindeutiger Biographie) in hierbei sensiblen Berufen: nämlich als Richterinnen oder psychologische Gutachterinnen in Familienrechts- oder Sexualdelikts-Prozessen; ferner auch als Lehrerinnen, Schulspychologinnen und Psychologie-Dozentinnen.
Freilich: Dies sollte nicht in Pauschalverdächtigungen und Berufsverbotsregelungen münden! Aber das öffentliche Klima sollte sich dahingehend verändern, daß man, wenn man den beiläufigen Kommentar hört: "Richterin X, Psychologin Y oder Lehrerin Z, war/ist auch eine engagierte Frauenrechtlerin" doch mal GENAUER HINGUCKT, was sich konkreten Fall hinter dieser unverfänglichen Formulierung verbirgt. D. h. "Feministin" sollte über solche öffentliche Debatten wieder zu einem Negativ-Wort werden, daß einen gewissen Distanzierungsdruck erzeugt.
Re: Befangenheit von Richtern
Als Antwort auf: Befangenheit von Richtern von Ferdi am 28. November 2003 12:04:07:
Hallo Ferdi
Soviel ich weiss, kann jemand, der vor Gericht steht, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen, wenn er glaubhaft machen kann, dass der Richter bei seiner Entscheidung in einem Interessenkonflikt steht. Wenn das nicht stimmt oder wenn ich das unrichtig dargestellt habe, möge man mich korrigieren.
Antraege kann man viele stellen. Aber auch einem Richter muss man Befangenheit erst nachweisen, bevor er deswegen verurteilt werden kann. In der Praxis ist das aeusserst schwer; selbst bei Faellen, in denen Richter offensichtlich parteiisch sind. Frag' mal Don Pedro...
Meine Frage nun lautet: Kann ein Mann, der vor Gericht beispielsweise Vorwürfen sexueller Belästigung ausgesetzt wird oder ein Mann, der vor Gericht das ihm zustehende Recht auf Umgang mit seinen Kindern durchsetzen muss oder der um das Sorgerecht kämpft, kann der eine weibliche Richterin wegen Befangenheit ablehnen? Müsste eigentlich möglich sein, da ich weibliche Richterinnen grundsätzlich in solchen Fälle für befangen halte.
Befangenheit aufgrund des biologischen Geschlechts? Vergiss es, Ferdi! Eine Richterin ist doch nicht grundsaetzlich befangen bloss wegen ihres weiblichen Geschlechts. Damit faehrst Du ja dieselbe Schiene wie etliche Feministinnen, die pauschal Maenner verdaechtigen, Vergewaltiger, Gewalttaeter, Unterhaltsfluechtige usw. zu sein und diese dann auch gleich am liebsten aufgrund von fragwuerdigen Anschuldigungen verurteilt saehen. Konsequenterweise duerfte dann beispielsweise weder ein maennlicher noch ein weiblicher Richter eine Verhandlung bei einer Vergewaltigungsklage leiten; Vertreter beider Geschlechter waeren nach dieser Maxime irgendwie 'befangen'.
Was sagen die juristisch kundigen Forenteilnehmer dazu?
Ich bin kein Jurist, sage aber trotzdem, dass das Unsinn ist.
Gruss
Maesi