Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Mal etwas zu den Grünen

gaehn, Saturday, 22.11.2003, 13:47 (vor 8111 Tagen)

Hallo,

da ich mich momentan etwas mit satzungen (parteisatzungen) auseinandersetzen muss ist mir bei den grünen hohlköpfen doch glatt was aufgefallen:

Satzungslink: http://www.gruene-niedersachsen.de/media.php3?media=file&id=245

§ 5 Frauen und Männer, Kinderbetreuung

(1) Wahllisten zur Bundestags- und Landtagswahl sind grundsätzlich alternierend mit
Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung
stehen. Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind
möglich. Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt
werden, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der
Wahlversammlung haben diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend Abs. 3.
(2) Die auf Landesebene zu besetzenden Gremien sind mindestens zur Hälfte mit
Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw.
gewählt werden, entscheidet die LDK über das weitere Verfahren. Die Frauen der LDK haben
diesbezüglich ein Vetorecht entsprechend Abs. 3. Bei der Wahl der Delegierten für
Landesdelegiertenkonferenzen sollen die Kreisverbände den Grundsatz der Parität beachten.
Das Präsidium wird paritätisch besetzt. Die Diskussionsleitung übernimmt abwechselnd eine
Frau und ein Mann aus dem Präsidium. Das Präsidium hat bei der Diskussionsleitung ein
Verfahren zu wählen, daß das Recht von Frauen auf die gleiche Anzahl von Redebeiträgen
gewährleistet, ggf. durch getrennte Redelisten (Reißverschlussprinzip).
(3) Auf LDKs wird zu Abstimmungsgegenständen auf Antrag unter den Frauen ein
Meinungsbild erstellt. Ergeben sich dabei abweichende Mehrheiten, haben die Frauen ein
einmaliges Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Die zur Abstimmung stehenden Fragen
werden zur weiteren Beratung an die Kreisverbände verwiesen und auf der nächsten LDK
erneut beraten.
(4) Mindestens einmal im Jahr soll eine Landesfrauenversammlung von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN in Niedersachsen stattfinden. Eine von der LDK zu wählende
Vorbereitungsgruppe ist für Form, Inhalt und Durchführung der Landesfrauenversammlung
verantwortlich. Die stimmberechtigten Frauen können die Durchführung der
Landesfrauenversammlung auf den Landesvorstand und die LAG Frauen delegieren.
(5) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besetzen auf Landesebene ihre Arbeitsplätze
mindestens zur Hälfte mit Frauen, und zwar auf allen Qualifikationsstufen. In Bereichen, in
denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie solange bevorzugt, bis mindestens die Parität
erreicht ist. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richten grundsätzlich keine Arbeitsplätze unterhalb
der Sozialversicherungsgrenze ein, ausgenommen sind studentische Hilfskräfte.
(6) Auf LDKs wird, soweit gewünscht, eine Kinderbetreuung organisiert. Menschen
mit Kindern, die in anderen landesweiten Gremien der Partei ein Mandat wahrnehmen,
können auf Antrag im Rahmen des zur Verfügung stehenden Haushaltstitels Geld für
Kinderbetreuung erhalten. Das Verfahren regelt der Landesvorstand.

--- schnipp ---

tja ich kann mich noch dunkel erinnern das arne sowas in seinem buch erwähnt hatte, aber das dieser scheiss genau so auch noch drinsteht, unglaublich.
wie nennt man das eigentlich "grüner faschismus"? ;)
ich meine jetzt jedenfalls das zuviel obst und gemüse einfach dumm machen muss (ob es da einen kausalen zusammenhang gibt?).

naja allen einen schönen tag (@xenia von wegen die grünen sind wählbar)


gesamter Thread:

 

powered by my little forum