keine Aufregung
Der Staat will sparen und es geht den Rentnern an die Tasche.
Es gibt keine Erhöhung, heisst es, und es wird eingeräumt, daß dies real eine Senkung der Renten bedeutete.
Das Geschrei ist nicht zu überhören..............
Im Abstand von 2 Jahren werden Unterhaltstabellen (nach Richterwillkür) angepasst.
Das bedeutet in der Regel, daß
- Bei gleichem Einkommen mehr Unterhalt zu zahlen ist, also von vornherein eine Reduzierung des verbeibenden Einkommens.
- Der Selbstbehalt nicht geändert wird, was wohl für die Betroffenen auch hier real einen Verlust darstellt.
Wo war ich, als der Aufstand geprobt wurde und die Massen sich auf den Strassen versammelten, um zu protestieren?
Ich habe nichts vernommen.....Ich hätte sogar beinahe verpasst mehr zu zahlen, aber da passt UnterhaltskassierIN schon auf.
Wo bleibt er, der öffentliche Aufschrei?
Re: keine Aufregung
Als Antwort auf: keine Aufregung von XRay am 21. Oktober 2003 16:00:53:
Dieses Jahr gab's ja schon nach einem Jahr
eine Erhoehung des Kinderunterhalts, und zwar
um ca. 6%. Die Gehaltsgrenzen wurden uebrigens
nicht angepasst, so dass sich in gewissen Faellen
eine Erhoehung (in einem Jahr!) von ca 11% ergab.
Das hat schon kafkaeske Zuege.
Re: keine Aufregung
Als Antwort auf: Re: keine Aufregung von reinecke54 am 21. Oktober 2003 19:24:34:
Die Schizophrenie dabei ist, dass der Grundbetrag der Tabelle anhand einer Statistik über durchschnittliche Einkommenssteigerungen angepasst wird.
Das heisst, wenn statistisch die Einkommen um 6% gestiegen sind, dann muss derjenige, der diese Steigerung nicht erfahren hat trotzdem um soviel mehr Unterhalt zahlen.
Der tatsächlich eine entsprechende Einkommensteigerung hat, kommt evtl. in eine höhere Gehaltsgruppe und muss dann obendrei noch einen Gruppensprung auffangen. Dumm dann, wenn obendrein ein Kind in die nächste Altergruppe kommt.
Auf diese Weise ist man von jetzt auf nachher plötzlich um 300 Euro pro Monat ärmer.
Das Familienministerium verweist auf das Justizministerium, das Justizministerium auf die unabhängigen Richter und die unabhängigen Richter weisen den Vorwurf der Willkür mit Nachdruck zurück.
Betont wird auch immer wieder, dass die Unterhaltstabellen ja kein Gesetz seien. Im begründeten Einzelfall könne man ja gerichtlich vorgehen....blabla...
Nach meiner Auffassung haben Richter wohl den Bedarf eine Leitlinie zu haben. Solange die Richter sich die aber selbst stricken ist das Ganze doch sehr fragwürdig. Die Tabellen stellen eine Art Generalurteil dar, das nirgends sauber begründet ist. Die einzige Begründung die ich zur Neufestlegung der DT finden konnte: "Der Selbstbehalt ist noch hinreichend vom Sozialhilfesatz entfernt."
Re: keine Aufregung
Als Antwort auf: Re: keine Aufregung von XRay am 21. Oktober 2003 21:29:41:
Das heisst, wenn statistisch die Einkommen um 6% gestiegen sind, dann muss derjenige, der diese Steigerung nicht erfahren hat trotzdem um soviel mehr Unterhalt zahlen.
Stimmt, aber bei wem hat sich denn das Nettogehalt im letzten Jahr
um 6% erhoeht - vielleicht bei Herrn Schremp, oder bei den Richtern ...
Ausserdem ist das Nettogehalt nicht richtig, wenn sich die Sozialabgaben
erhoehen. Aber das kennen ja die Richter nicht.