Münchner Merkur
MünchnerMerkur 13.10.2003
Mit den Waffen einer Mutter
Im Streit um das Sorgerecht für Kinder haben Väter fast immer das Nachsehen
VON KIRSTEN MOSER Väter, die um das Sorgerecht für ihre Kinder kämpfen,
haben schlechte Karten. Laut Statistischem Bundesamt erhalten in München in
86 Prozent der Streitfälle die Mütter nach einer Scheidung vom Gericht das
alleinige Sorgerecht. Obwohl die Eltern den gleichen Rechtsanspruch auf das
Sorgerecht haben, bekommen es Väter in der Praxis in nicht einmal fünf
Prozent der Fälle zugesprochen. Oft können sie, auch wenn eine gesetzliche
Verfügung besteht, ihre Kinder nicht einmal zu Besuch sehen.
"Der Hauptgrund, warum das Sorgerecht meistens an die Mütter geht, liegt in
der immer noch herkömmlichen Rollenverteilung in Ehen", glaubt
Familienrichter Werner Schulz vom Amtsgericht München. Aber auch immer mehr
Väter, die bereit sind, aus traditionellen Rollen zu schlüpfen, haben es
schwer.
Diese Erfahrung musste Norbert N. aus Neuhausen machen. Am 2. Juli 2001 kam
der 39-Jährige heim in die Familienwohnung. Frau und Kinder waren nicht mehr
da. Sie waren von heute auf morgen ausgezogen. Auch die Scheidungspapiere
und den Antrag auf das alleinige Sorgerecht hatte seine Ex-Frau eingereicht.
In der Ehe habe es gekriselt, mehr sei nicht vorgefallen, sagt Norbert N.
"Eigentlich war das Kindesentführung, aber bei Müttern wird das oft milder
gehandhabt", sagt er rückblickend. Drei Tage später hatte ihn seine damalige
Frau wegen sexueller Nötigung angezeigt. Vor einem Dreivierteljahr nahm sie
den Vorwurf, der die Entscheidung über das Sorgerecht verzögerte, zurück. In
etwa zwei Wochen soll nach über zweieinhalb Jahren Verhandlungsphase über
die Zukunft der gemeinsamen Kinder entschieden werden.
Norbert N. hat seine drei Söhne (7, 12 und 16 Jahre alt) jetzt seit einem
Jahr nicht mehr gesehen. Dabei steht ihm gesetzlich jedes zweite Wochenende
mit den Kindern zu. Zudem teilt er sich das Sorgerecht momentan noch mit
seiner Ex-Frau.
Sein Anwalt Jürgen Arnold kennt die Methoden, die einige Mütter im Kampf um
ihre Kinder einsetzen. "Die Mütter können den Wohnort wechseln, bei Besuchen
die Tür nicht öffnen, den Vater bei den Kindern schlecht machen oder, im
schlimmsten Fall, den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs als Waffe benutzen."
Richter Schulz sieht das Problem: "Natürlich haben die Väter auch Rechte wie
Pflichten, aber das steht alles nur auf dem Papier", erklärt er. "Das ist
die Ohnmacht eines jeden Familienrichters. Wenn eine Frau nicht will, kann
man nichts machen."
Die Entwicklung bei unverheirateten Paaren zeigt, dass Väter immer häufiger
die Vaterrolle wahrnehmen wollen: Die Reform des Kindschaftsrechts von 1998
räumt unverheirateten Vätern erstmals ein Sorgerecht ein. Seitdem sind die
Anträge über eine Klärung des Sorgerechts bei unverheirateten Paaren um 80
Prozent angestiegen. Laut dem reformierten Kindschaftsrecht wird über das
Sorgerecht nur entschieden, wenn ein Elternteil dies beantragt. Geschieht
dies nicht, behalten Vater und Mutter das Sorgerecht gemeinsam.
Auch unverheiratete Väter können durch das Gesetz seit 1998 das alleinige
Sorgerecht beantragen. Der Anspruch besteht aber nur, wenn die Mutter vor
der Trennung einer Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge zugestimmt
hat. Vätern, die kein Sorgerecht haben, steht ein Besuchsrecht zu, damit sie
ihre Kinder wenigstens regelmäßig sehen können. Egal ob Sorgerecht oder
Besuchsrecht: Die gesetzlichen Ansprüche der Väter sind in der Praxis schwer
umsetzbar.
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