Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt

Alexander, Tuesday, 14.10.2003, 17:48 (vor 8150 Tagen)

Diese ganze Chose hatte in letzter Zeit in der Schweiz für ziemlich viel Wirbel gesorgt. Feministische Anwältinnen hatten in der Vergangenheit immer wieder versucht die Ehefrau als "armes Erpressungsopfer" darzustellen.

Fazit: Um zu Geld zu kommen, muss man eben arbeiten und nicht poppen ;-)
Gruss
Alex

Anbei der Originaltext sollte der Link (erschienen im Bieler Tagblatt) morgen nicht mehr aktuell sein:

"LAUSANNE - Die Ehefrau des 1998 in Bern erschossenen Patentanwalts ist zu Recht wegen Mordes zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Das Bundesgericht hat die beiden Beschwerden der Verurteilten gegen das Verdikt des Berner Obergerichts abgewiesen.

Der damals 54-jährige Patentanwalt war am 5. Mai 1998 bei einem nächtlichen Aare-Spaziergang mit seiner 27-jährigen Frau erschossen worden. Das Berner Obergericht verurteilte die Ehegattin im November 2001 als Mittäterin wegen Mordes zu 18 Jahren Zuchthaus.

Nach Auffassung des Obergerichts hatte sie sich der Idee ihres früheren Liebhabers zur Tötung des Ehemannes angeschlossen. Der Ex-Liebhaber und sein Bruder - er nahm sich während des erstinstanzlichen Verfahrens das Leben - warben den Schützen an. Dieser erhielt vom Obergericht ebenfalls 18 Jahre Zuchthaus.

Im Urteil zur nun abgewiesenen staatsrechtlichen Beschwerde der Verurteilten kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Schlussfolgerungen des Obergerichts nicht willkürlich seien. Es habe die Glaubwürdigkeit der Frau zu Recht in Zweifel gezogen und den Grundsatz "im Zweifel für die Angeklagte" nicht verletzt.

Die Verurteilung beruht laut Bundesgericht auf einer Reihe von Indizien: Sie habe ein Motiv gehabt, Tatort und Tatzeit mit den anderen Beteiligten abgesprochen, ihren Mann zum Spaziergang bewogen und schliesslich den Mörderlohn von 20 000 Franken vom Konto ihres Mannes abgehoben und den Vermittlern des Täters übergeben.

Dass das Obergericht ihrer Version von einer Erpressung nicht geglaubt habe, sei nicht zu beanstanden. Ebensowenig wie der Umstand, dass das Verfahren gegen ihren Ex-Liebhaber abgetrennt worden sei. Zulässig sei auch gewesen, dass sich das Obergericht teilweise auf die Aussagen eines Polizeiinformanten gestützt habe.

In ihrer Nichtigkeitsbeschwerde hatte die Frau zunächst vorgebracht, ihr Tatbeitrag mache sie höchstens zur Gehilfin, nicht aber zur Mittäterin. Davon kann gemäss Bundesgericht indessen keine Rede sein. Es sei offensichtlich, dass die Tat ohne ihre Beiträge unterblieben wäre, hielt es fest.

--------------------------------------------------------------------------------
14.Oktober 2003 12.19 / Quelle: sda © 2003"

Originaltext

Re: Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt

Odin, Tuesday, 14.10.2003, 21:10 (vor 8150 Tagen) @ Alexander

Als Antwort auf: Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt von Alexander am 14. Oktober 2003 14:48:21:

Die Verurteilung beruht laut Bundesgericht auf einer Reihe von Indizien: Sie habe ein Motiv gehabt, Tatort und Tatzeit mit den anderen Beteiligten abgesprochen, ihren Mann zum Spaziergang bewogen und schliesslich den Mörderlohn von 20 000 Franken vom Konto ihres Mannes abgehoben und den Vermittlern des Täters übergeben.

Was frau nicht so alles anstellen muß, um endlich als Täterin zu gelten. Klar, daß einige meinen, selbst das reicht noch nicht.

In ihrer Nichtigkeitsbeschwerde hatte die Frau zunächst vorgebracht, ihr Tatbeitrag mache sie höchstens zur Gehilfin, nicht aber zur Mittäterin.

Mit Staunen vernehme ich, daß sie nicht eigentlich doch Opfer sei! Tragen hier etwa unsere Gebete bereits Früchte *zynischfrag*?

Re: Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt

Jolanda, Wednesday, 15.10.2003, 13:13 (vor 8149 Tagen) @ Alexander

Als Antwort auf: Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt von Alexander am 14. Oktober 2003 14:48:21:

Diese ganze Chose hatte in letzter Zeit in der Schweiz für ziemlich viel Wirbel gesorgt. Feministische Anwältinnen hatten in der Vergangenheit immer wieder versucht die Ehefrau als "armes Erpressungsopfer" darzustellen.

--- Nun ja, hier unterscheiden sich weder männliche noch weibliche Anwälte, hier muss ich dich entäuschen, die meisten Scheidungsanwälte sind Männer und die haben oft nichts besseres zu tun, als den Frauen, die nicht von sich aus an die Kohle ran wollen, die darauf aufmerksam zu machen, sie geradzu dazu zu drängen, hier doch möglichst viel raus zu holen.

Meine beste Freundin hat ihren Anwalt gekickt, weil sie eine gütliche Trennung wollte mit ihrem Mann. Sie hat mir gesagt, ich werde mit meinem Mann auch ohne Anwalt eine Lösung finden, der schadet nur unserer Beziehung zu den Kindern.

Und siehe da, da er ihr das Haus überliess wegen den Kindern, hat sie ihm die Hälfte vom Wert des Hauses ausbezahlt und hat sich mit ihm auf eine einmalige Summe geeinigt, die echt gering war, die er einmalig für sie bezahlt und die haben sie dann mit dem Geld verrechnet, das er ausbezahlt bekommt.

Das heisst der Vater der Kinder ist nun geschieden, hat noch eine schöne Summe ausbezahlt bekommen und muss nun nur noch für die beiden Kinder Aliment bezahlen. Er lebt heute besser als früher, hat mehr Geld zur Verfügung als vorher.

Das hat aber bedingt, dass die Frau arbeiten geht. Meine Freundin arbeitet 60 % und bringst sich so durchs Leben.

Es ist alles möglich, aber wer eine gütliche Trennung anstrebt, der regelt das lieber ohne Anwälte.

Fazit: Um zu Geld zu kommen, muss man eben arbeiten und nicht poppen ;-)
Gruss

*Ironie on*---Man kann auch Geld verdienen durch poppen mein Lieber, man muss es dann einfach geschäftsmässig betreiben, die Nachfrage ist ja gross genug---.*Ironie off*

Gruss
Jolanda

Re: Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt

gaehn, Wednesday, 15.10.2003, 14:17 (vor 8149 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt von Jolanda am 15. Oktober 2003 10:13:28:

Diese ganze Chose hatte in letzter Zeit in der Schweiz für ziemlich viel Wirbel gesorgt. Feministische Anwältinnen hatten in der Vergangenheit immer wieder versucht die Ehefrau als "armes Erpressungsopfer" darzustellen.

--- Nun ja, hier unterscheiden sich weder männliche noch weibliche Anwälte, hier muss ich dich entäuschen, die meisten Scheidungsanwälte sind Männer und die haben oft nichts besseres zu tun, als den Frauen, die nicht von sich aus an die Kohle ran wollen, die darauf aufmerksam zu machen, sie geradzu dazu zu drängen, hier doch möglichst viel raus zu holen.
Meine beste Freundin hat ihren Anwalt gekickt, weil sie eine gütliche Trennung wollte mit ihrem Mann. Sie hat mir gesagt, ich werde mit meinem Mann auch ohne Anwalt eine Lösung finden, der schadet nur unserer Beziehung zu den Kindern.
Und siehe da, da er ihr das Haus überliess wegen den Kindern, hat sie ihm die Hälfte vom Wert des Hauses ausbezahlt und hat sich mit ihm auf eine einmalige Summe geeinigt, die echt gering war, die er einmalig für sie bezahlt und die haben sie dann mit dem Geld verrechnet, das er ausbezahlt bekommt.
Das heisst der Vater der Kinder ist nun geschieden, hat noch eine schöne Summe ausbezahlt bekommen und muss nun nur noch für die beiden Kinder Aliment bezahlen. Er lebt heute besser als früher, hat mehr Geld zur Verfügung als vorher.
Das hat aber bedingt, dass die Frau arbeiten geht. Meine Freundin arbeitet 60 % und bringst sich so durchs Leben.
Es ist alles möglich, aber wer eine gütliche Trennung anstrebt, der regelt das lieber ohne Anwälte.

Fazit: Um zu Geld zu kommen, muss man eben arbeiten und nicht poppen ;-)
Gruss

*Ironie on*---Man kann auch Geld verdienen durch poppen mein Lieber, man muss es dann einfach geschäftsmässig betreiben, die Nachfrage ist ja gross genug---.*Ironie off*
Gruss
Jolanda

was ich noch anmerken möchte ist, das arbeiten eigentlich auch etwas schönes und wichtiges ist. ich meine sich immer nur ernähren zu lassen ist letztenendes ein zeichen für eine ziemliche beschränktheit (gibt natürlich ausnahmen behinderte etc.).

gaehn der manchmal gern arbeiten geht :) (hehe hab gehört in der schweiz verdient man ganz gut?)

Re: Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt

Jolanda, Wednesday, 15.10.2003, 16:39 (vor 8149 Tagen) @ gaehn

Als Antwort auf: Re: Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt von gaehn am 15. Oktober 2003 11:17:10:

Hallo gaehn,

gaehn der manchmal gern arbeiten geht :) (hehe hab gehört in der schweiz verdient man ganz gut?)

---schmunzelt...die Lebenshaltungskosten sind aber auch sehr, sehr hoch.

Es gab da mal eine Studie, da hat sich herausgestellt, dass der Deutsche nach allen Abzügen und im direkten Vergleich am Schluss mehr Geld zur Verfügung hat als der Schweizer.

Es ist nicht alles Gold, was glänzt ;-))

Herzlicher Gruss
Jolanda

Re: Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt

Alexander, Wednesday, 15.10.2003, 14:39 (vor 8149 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: Mordurteil gegen Ehefrau von Berner Patentanwalt bestätigt von Jolanda am 15. Oktober 2003 10:13:28:

"Er lebt heute besser als früher, hat mehr Geld zur Verfügung als vorher."

Na ja, ich denke beide mussten in dieser Angelegenheit wegen ihren Kindern ihre Opfer bringen. Nicht wahr? Er hat eine einmalige Summe ausbezahlt bekommen und ihr gehört nun das Haus. Sie kann das Haus nun verkaufen und hat dann genauso viel/wenig Kohle wie vorher mit dem sie machen kann was sie will und er kann sich mit der ausbezahlten Summe z.B. ein neues Haus kaufen. Von mir aus gesehen hat sich punkto Finanzen gar nichts verändert. Sie arbeitet zwar 60%, er zahlt Alimente für die Kinder, das in etwa 20% oder 30% oder 40% (?) seines Lohnes ausmacht. Oder? Ach, wenn doch nur alle Scheidungen so gerecht wären... *seufz*

"Fazit: Um zu Geld zu kommen, muss man eben arbeiten und nicht poppen."

Da hast Du Recht, da hätte ich wohl besser gesagt: Willst Du Kohle, dann geh lieber arbeiten statt 'nen Reichen zu heiraten denn Du nachher loswerden möchtest. ;-)

Griessli
Alex

powered by my little forum