Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einigung über entführte Kinder

Odin, Sunday, 05.10.2003, 18:56 (vor 8159 Tagen)

03.10.2003 15:13
EU lenkt Streitigkeiten um entführte Kinder in geordnete Bahnen

Brüssel (dpa) - Die Europäische Union lenkt grenzüberschreitende
Streitigkeiten um die Kinder getrennter Paare in geordnete Bahnen.

Die Justizminister der bald 25 EU-Staaten beschlossen am Freitag in Brüssel
eine Verordnung, die klare Zuständigkeiten der Gerichte bei
Kindesentführungen in ein anderes EU-Land schaffen soll.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr französischer Amtskollege
Dominique Perben bezeichneten die Einigung in einer gemeinsamen
Pressekonferenz als «großen Erfolg bei der Schaffung des europäischen
Rechtsraums».

«Die Schwierigkeit bisher war, dass es in manchen Fällen nie zu einer
endgültigen Entscheidung kam», sagte Perben. Viele binationale Familien
hätten sich nach der Trennung der Eltern in einem Konflikt ohne Ende
wiedergefunden: «Manchmal wurden die Kinder volljährig und der Fall war
immer noch nicht abgeschlossen.»

Dies soll sich mit der neuen Regelung, die im März 2005 EU-weit wirksam
wird, ändern. «Einen entscheidenden Vorteil sehen wir darin, dass die
Gerichte gehalten sind, innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden», sagte
Zypries. Langes Warten auf eine Entscheidung schaffe nämlich neue Fakten.
Vor einem Urteil müssen künftig die entführten Kinder angehört werden. Das
Gleiche gilt für den Partner, der das Sorgerecht hat. Die Urteile seien ohne
weitere Prozeduren und ohne die Bestätigung durch ein Gericht im jeweils
anderen Land vollstreckbar, sagte Zypries.

Perben und Zypries gaben ein Beispiel: Entführt ein Elternteil ein
gemeinsames Kind von Frankreich nach Deutschland, muss das deutsche Gericht
binnen sechs Wochen über die Rückgabe des Kindes entscheiden. Falls die
Rückgabe ausnahmsweise abgelehnt wird, kann ein umfassendes
Sorgerechtsverfahren in Frankreich beginnen. Wenn die französischen Richter
schließlich die Rückgabe des Kindes anordnen, müssen die deutschen Behörden
dieses Urteil vollstrecken.

Die neuen Regeln zur Zuständigkeit der Gerichte sollen nach Angaben von
Fachleuten unter anderem verhindern, dass ein Elternteil die gemeinsamen
Kinder nach der Trennung oder Scheidung vom Partner in sein Heimatland
entführt, um dort ein möglicherweise günstigeres Urteil zu erwirken. Im
vergangenen Jahr zählten die Behörden 43 Fälle, in denen Kinder aus einem
anderen EU-Staat nach Deutschland entführt wurden. In 56 Fällen wurden die
Kinder aus Deutschland in ein anderes EU-Land gebracht. In den Vorjahren
bewegten sich die Zahlen in der gleichen Größenordnung.

Die EU-Justizminister hatten drei Jahre lang verhandelt, bis sie sich am
Freitag auf alle Einzelheiten einigten. Der Franzose Perben nannte
unterschiedliche Rechtstraditionen und Vorstellungen von der Familie als
Grund für die Dauer der Verhandlungen. So sei es in den nordeuropäischen
Ländern üblich, die Kinder in einem Streit um das Sorgerecht anzuhören, im
Süden hingegen weniger.

Diplomaten anderer EU-Staaten erklärten hingegen, vor allem Differenzen
zwischen Deutschland und Frankreich um Sorgerechtsentscheidungen der
jeweiligen Gerichte hätten lange Zeit eine Einigung blockiert. Bisher
versuchten professionelle Schlichter bei deutsch-französischen
Streitigkeiten um Sorgerecht und Scheidungen zu vermitteln, sagte Zypries.
Perben zufolge hat die EU weitere Pläne zum Familienrecht: Derzeit arbeite
man an Regeln zur Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen.

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