Frauenhäuser müssen melden
Frauenhäuser müssen melden
Hamburger Behörde verlangt Namen der Schutzsuchenden
Die CDU-geführte Behörde für Soziales und Familie hat die Hamburger Frauenhäuser angewiesen, künftig die Namen der zu ihnen geflüchteten Frauen zu melden. Dagegen wollen die Frauenhäuser notfalls vor Gericht ziehen, denn "die Anonymität der Frauen ist die Grundlage unserer Arbeit".
Von Jörn Breiholz
Hamburg · 1. Oktober · Um "mehr Transparenz bei der Mittelvergabe" zu schaffen, sollen die Frauenhäuser monatlich die Namen der schutzsuchenden Frauen nach ihrem Auszug an die Sozialbehörde (BSF) melden. Kinder seien von dieser Regelung nicht betroffen, sagt Behördensprecherin Anika Wichert. Die BSF habe nach dem Regierungswechsel vor zwei Jahren eine umfassende Prüfung der Zuwendungsempfänger durchgeführt, um die Vergabe öffentlicher Mittel besser kontrollieren zu können. Bei den Frauenhäusern könne die BSF ohne die Angabe der personenbezogenen Daten nicht prüfen, ob die Zuschüsse ordnungsgemäß verwendet werden. "Wir wissen nicht, welche Frauen wie lange dort wohnen, und können so auch nicht nachvollziehen, ob die Frauenhäuser auch tatsächlich ausgelastet sind", meint die Sprecherin.
Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser sehen dies als gravierende Verletzung des Vertrauensschutzes - zudem untersagt ihnen das Strafgesetzbuch unter Strafandrohung, unbefugt Privatgeheimnisse weiter zu geben. "Die Anonymität der Bewohnerinnen ist die Grundlage unserer Beratungsarbeit", betont Marion Klußmann, Sprecherin eines Frauenhauses.
Die Frauenhäuser wollen sich daher weigern, die Namen der Frauen weiter zu geben. Damit soll auch verhindert werden, dass der Behörde eine komplette Liste mit den Namen aller in die Häuser geflüchteter Frauen vorliegt. Notfalls werde man vor Gericht ziehen, so Klußmann. Das Angebot der Einrichtungen, ein anonymisiertes Verfahren zur Überprüfung der Belegung zu benutzen, hat die Behörde abgelehnt. Der Datenschutzbeauftragte bezeichnet die Herausgabe der Namen als "datenschutzrechtlich nicht einwandfrei".
Hintergrund der Maßnahme sind der allgemeine Sparzwang und eine Umschichtung im Etat: Um die vom Bundestag beschlossene Interventionsstelle einzurichten, hat die BSF den Frauenhäusern eine Einsparung von mindestens 250 000 Euro ihres knapp 2,5-Millionen-Etats auferlegt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Frauen, die nur über eine Duldung verfügen, künftig nicht mehr in den Frauenhäusern aufgenommen werden, da diese Leistungen "nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht vorgesehen sind", so Wichert.
Die Hamburger Frauenhäuser befürchten, dass die Etatkürzung die Schließung eines der sechs Frauenhäuser nach sich ziehen wird. "Dabei sind wir 365 Tage im Jahr komplett ausgebucht", unterstreicht Klußmann.
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Odin,
04.10.2003, 01:04
- Re: Frauenhäuser müssen melden - Joachim, 04.10.2003, 13:20