Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Urteil aus England über Embryonen

Ferdi, Wednesday, 01.10.2003, 19:25 (vor 8163 Tagen)

Hallo!

In Schweden können sich Männer nicht gegen die Austragung von aus ihrem Samen erzeugten Kindern wehren und müssen Unterhalt zahlen. So einen Fall gabs ja vor gut einem Jahr. In England geht´s richtig rum:

Partner gegen Implantation
Embryonen werden zerstört

Zwei Frauen haben in England in einem Musterprozess den Kampf zur Rettung ihrer eingefrorenen Embryonen verloren. Natallie Evans (31) und Lorraine Hadley (38) können nach der Entscheidung des High Court in London, des obersten Zivilgerichts, diese Embryonen nicht gegen den Willen ihrer früheren Partner austragen. Nach britischem Recht müssen die Embryonen nun zerstört werden.

Mediziner hatten mittels Eizellen von Evans und Spermien ihres ehemaligen Lebenspartners sechs Embryonen mittels künstlicher Befruchtung erzeugt, die zunächst eingefroren wurden. Dies war vor einer Krebsoperation geschehen, die zur Unfruchtbarkeit der Frau führte. Ein ähnliches Schicksal teilt Hadley, mittels derer Eizellen zwei Embryonen erzeugt worden waren. Die Männer der beiden Frauen hatten sich nach der Trennung von ihren Partnerinnen dagegen ausgesprochen, dass die Embryonen ausgetragen werden sollten.

Die Klägerinnen hatten vor Gericht argumentiert, dass die eingefrorenen Embryonen die einzige Chance für sie seien, noch Kinder zu bekommen und sich auf die Verletzung ihrer Menschenrechte berufen.

Wenn sie auf natürliche Weise schwanger geworden wären, hätten ihre Partner nach der Trennung schließlich auch nicht sagen können, sie wollten die Babys nicht, hieß es.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Rechtslage in Großbritannien jedoch seit 1990 völlig klar. Nach dem geltenden Gesetz können einer Frau keine Embryonen implantiert werden, bevor nicht beide Partner ihr Einverständnis dazu gegeben haben.

Gruss,
Ferdi

Quelle: ntv.de/cnn

Re: Urteil aus England über Embryonen

Lars, Wednesday, 01.10.2003, 21:07 (vor 8163 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Urteil aus England über Embryonen von Ferdi am 01. Oktober 2003 16:25:57:

Aber das ist doch jetzt schon etwas einseitig: Zu fordern, "keine Abtreibung gegen den Willen des Partners" (ok, hast Du jetzt nicht gesagt, ist aber sonst doch eine Standardforderung) UND zu fordern, "keine Austregung gegen den Willen des Vaters" (ob nun Implanatation oder natürlich ist dabei doch egal). Beides in Kombination würde ja heißen, einzig und allein der Vater hat über Austragung/Abtreibung zu entscheiden. Aber das kanns ja nun auch nicht ganz sein.

Ich finde, wenn, dann kann man nur ENTWEDER ein Veto-Recht für den, der auf Austragung besteht, fordern, ODER ein Vetorecht für den, der auf Abtreibung besteht.

Re: Urteil aus England über Embryonen

Joseph S, Thursday, 02.10.2003, 02:50 (vor 8162 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Urteil aus England über Embryonen von Ferdi am 01. Oktober 2003 16:25:57:

Hallo Ferdi,

das mit der Zwangstötung der Embryonen lehne ich aus ungefähr dem gleichen Grund ab, aus dem
ich Abtreibungen ablehne. Dabei sehe ich aber das Hauptproblem darin, daß Embryonen erzeugt
werden, um sie nur vielleicht auszutragen.

In diesem Fall würde ich die Lösung vorziehen, daß der Mann weder Sorgerecht noch Unterhaltspflicht
bekommt. Das wäre vermutlich das beste für alle. Immerhin hat er der Erzeugung der Embryonen
zugestimmt. Er hätte damit für sich keine persönlichen Nachteile. Wahrscheinlich fürchtet er
nur immense Unterhaltszahlungen. Dann hätte die Vaterschaftsrechtsprechung sich hier ausnahmsweise
zum Nachteil der Frau ausgewirkt, weil ohne sie die Ablehnung des Austragens durch den Mann
möglicherweise unterblieben wäre.

Wenn ich ein Menschenrecht verletzt sehe, dann das Lebensrecht der Embyonen. (OK. Darüber, ob
das Menschen sind, denen man Menschenrechte zugesteht, kann man streiten, aber darauf will
ich hier nicht weiter eingehen.)
Ein Menschenrecht, Kinder zu bekommen, ist mir unbekannt. Ich habe auch kein Recht Kinder zu
bekommen, wenn sich keine Frau von mir schwängern lassen will.

Den Verleich mit dem "auf natürliche Weise schwanger geworden" halte ich durchaus für schlüssig.
Andererseits kommt man hier wieder auf die Frage, wer was über Abtreibungen entscheiden darf.

Gruß
Joseph

Re: Urteil aus England über Embryonen

Odin, Thursday, 02.10.2003, 23:53 (vor 8161 Tagen) @ Joseph S

Als Antwort auf: Re: Urteil aus England über Embryonen von Joseph S am 01. Oktober 2003 23:50:52:

Es geht hier nicht nur um Sorgerecht oder Unterhalt. Auch das Erbschaftsrecht ist hier berührt. Die Frage ist, ob die Mutter überhaupt ein Recht hat, im Namen des Kindes auf alle seine Rechte zu verzichten. Auch z.B. das Recht, seinen Vater kennenzulernen. Der Unterhalt steht ja auch dem KIND zu und nicht der Mutter. Daher kann die Mutter gar nicht darauf verzichten. Wie ist das z.B. bei künstlicher Befruchtung von der Samenbank?

PS: Evtl. hat sogar der Mann Anspruch auf Unterhalt, wenn er zum Sozialfall wird. Ob da der Staat darauf verzichtet, das Kind zu Kasse zu bitten, wenn es mal genug verdient?

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