Mädchen im Hungerstreik, weil es zum Vater will
Sonntag den 21.September Seite 36 , Kronenzeitung Oestereich
Hungerstreik, weil der Papa fehlt
Elfährige darf nicht bei ihrem Vater leben. Gendarmerie wandte sogar
Gewalt an
VON SUSI HAUENSTEIN
Wenn Familien auseinandergehen, bleiben die Kinder oft auf der Strecke,
wie der aktuelle Fall zeigt
Das Recht sagt: Ohne Zustimmung von Eltern und/oder Gericht darf ein
Kind nicht selbst entscheiden bei welchem Elternteil es nach einer
Trennung leben kann. Der Verstand fragt: Ist Justitia verblendet, dass sie
ein 11 - jähriges Mädchen so leiden lässt! Pia (Name geändert) ist sogar
in Hungerstreik getreten, um bei ihrem Papa leben zu können. Zuvor hatte
sie die Gendartmerie gewaltsam dort abgeholt und zur Mutter
zurückgebracht. Weil es der Sorgerechtsbescheid so vorsieht
Pia weiß für ihre elf Jahre erstaunlich genau. was sie ,will und was
nicht. Konkret: Ihr größter Wunsch nach der Trennung der Eltern vor vier
Jahren ist es beim Papa zu leben. Nicht, weil die Mutter nicht fähig ist
, Pia zu erziehen. Nicht weil sie nicht nett zu ihren einzigen Kind
wäre. Nein, einfach, weil Pia ihren Papa halt lieber hat.
Nun hat die Sache aller einen entscheidenden Haken: Seinerzeit hat
nämlich dass Gericht die alleinige Obsorge der Mama übertragen. Und nur
der Wunsch eines Kindes ist kein ausreichender Grund für die Änderung
eines sollchen Bescheides. "Seitdem brodelt es in Pia" weiß Dr.Günter
Tews, der Anwalt des Vaters. Schon vor zwei Jahren ist sie aus dem Haus
der Mutter ausgebüchst und allein vier Kilometer zum Vater gelaufen.
Schon damals wurde sie gegen ihren Willen zurückgeholt.
Aber was schließlich diesen Sommer passiert ist, dass ist mir in meiner
langjährigen Anwalts Praxis noch nicht untergekommen" wandte sich der
Rechtsanwalt an die "Krone. Das Mädchen hatte sich nach einem
Besuchstag beim Vater geweigert zurückzukehren.
Und ich wollte sie nicht mehr zwingen. sagt der Vatter. Die Folge
Jugendamt und Gendamrmerie wurden eingeschaltet. Und Letztere hat Pia im
Auftrag des Gerichtes in der Zwischenzeit zweimal unter Gewaltawendung
aus dem Haus des Vaters gezerrt zur Mutter zurückgebracht. Einmal ist
die Kleine trotz Gipsfuß auch zwei Stunden im strömenden Regen die vier
Kilometer zum Valer zurückgelaufen, ein anderes Mal hat sie dem Beamten
blaue Flecken zugefügt, so sehr hat sie sich gegen das Nachausebringen
gewehrt . steht in Tews Akten.
Gericht droht dem Vater mit 1 Jahr Beugehaft
Der Vater soll mittlerweile hohe Strafen bezahlen: Einmal 1000 Euro,
einmal 5000- Und jetzt ist der Bescheid über weitere20.000 Euro fällig.
Das nächste Mal habe er mit einem Jahr Beugehaft zu rechnen, ließ das
Gericht ausrichten. Und das Jugendamt hat das Mädchen gezwungen den
Strafbescheid genau durchzulesen. damit es nicht mehr zum Vater
zurückkehrt. Man hat ihm vorgerechnet, wie viel Eis 20.000 Euro wert
sind ärgert sich der Rechtsanwalt und hat nun alle Rechtsmittel
eingebracht: In vier Monaten müsste die Einscheidung des Obersten
Gerichtshofes da sein. Und wenn der, was anzunehmen ist, verfügt. dass
gegen das Kind keine Gewalt anzuwenden ist. dann ist Pia in Zukunft beim
Papa
Doch das ist Zukunftsmusik. Derzeit lieg das Mädchen zur Beobachtung im
Spital, nachdem es sich eine Woche lang geweigert hatte, bei der Mutter
etwas zu essen. Ein Psychologe, zum Thema befragt, ist entsetzt:
Ausgerechnet jetzt hat das Gericht nämlich dem Vater jegliches
Besuchsrecht verweigert.
Fälle häufen sich, in denen gerade in den Ferien Kinder entscheiden, bei
wem sie lieber leben wollen. Allein heuer sind in der Praxis von Anwalt
Günter Tews, sechs solcher Falle angelaufen. Obwohl die Härte und
Brutalität, mit der das Gericht in Annas Fall vorgeht, völlig
unverständlich ist und wohl einzigigartig ist, sagt der Anwalt. Auch
räumt er mit einem Vorurteil auf: " In den meisten Fällen haben die,
Entscheidungen der Kinder nichts damit zu tun, dass es in den Ferien
beim anderen EIternteil lustiger war. In allen meinen Fällen hat sich
diese Entscheidung auch im Alltag als die passende herausgestellt."
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