Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ASF Anti Soziale Fo..

pit b., Tuesday, 23.09.2003, 01:24 (vor 8172 Tagen)

Wieder mal eine News-Meldung von unseren Unfehlbaren Göttinnen der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen.
Hat zwar keinen Zweck, dennoch kann ich sowas nicht unkommentiert lassen.
Mit den E-Mails schreiben kommt man ja kaum noch nach.

(Quelle: http://www.vorwaerts.de/allother.php/rubrik/sozialdemokratie/iAid/5929)

Allgemeine Dienstpflicht ist grundgesetzwidrig und Verstoß gegen internationale Abkommen
- Wer’s glaubt,
Wenn eine generelle Dienstpflicht für Männer möglich ist, wieso nicht dann auch für Frauen?
Eine Frage die seit nunmehr 47 Jahren nicht zufrieden stellend beantwortet werden konnte.

Pressemitteilung
- Achtung, die Märchenstunde beginnt.

Zur aktuellen Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht
Von Karin Junker, MdEP, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) , Mitglied des SPD-Vorstandes

Ein Blick ins Grundgesetz zeigt, dass Artikel 12 die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht – egal ob für Frauen und/oder Männer – ausschließt…
- Das stimmt nicht ganz! Art. 12 erlaubt eine Dienstpflicht nur dann wenn sie „allgemeinen“ und „für Alle gleich“ ist. Das schließt eine Dienstpflicht sowohl nur für Frauen als auch nur für Männer aus. Erlaubt aber eine Dienstpflicht wenn sie Männer und Frauen trifft.
Es sei denn die ASF hat ihre eigene Definition von „allgemein“ und „für Alle gleich“.

…und gleich gegen mehrere internationale Abkommen, z. B. gegen Artikel 4 der Konvention der Vereinten Nationen, verstoßen würde.
- Ich zitiere den Artikel mal:
„Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.“
Ich persönlich bezeichne die Wehrpflicht und Ersatzdienste ebenfalls gerne als Sklaverei, bin doch aber erstaunt das für die ASF jedeglich eine Dienstpflicht für Frauen als Sklaverei ansieht, die Wehrpflicht für Männer jedoch mehrmals ausdrücklich befürwortet hat.

Dennoch riefen Politiker(!) verschiedener Couleur immer mal wieder nach einem Pflichtdienst, etwa Herr Koppelin von der FDP oder, im Frühjahr 2002, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Friedrich Merz. Der heutige Aufschrei aus Kreisen der Oppositionsparteien ist daher in höchstem Maß unehrlich. Man sollte dort besser die Bemühungen der Regierungskoalition unterstützen, allen Schul-Abgängern und Abgängerinnen zu einem Ausbildungsplatz zu verhelfen.
- Eine typische Taktik der Frau in der verbalen Kommunikation!
Das ablenken vom Thema auf einen diskussionsfremden Punkt, welcher dem Zuhörer die Fehler des Diskussionspartners wieder in Erinnerung rufen soll und somit seine Kompetenz in Frage stellt. Die Tatsache dass es gar nicht mit der aktuellen Diskussion zu tun hat, wird vom Zuhörer gerne überhört.
Es wirkt daher wie ein unschlagbares Contraargument!
Ich kenne das von Streitgesprächen mit meiner Schwester und hatte bisher immer den Fehler gemacht auf solche Argumente einzugehen.
Heute sag ich immer: „Was hat das damit zu tun?“
Da kommt sie dann in Schludern.

Das Thema Wehrpflicht eignet sich nicht für Erörterungen, wie Frauen für einen "generellen Dienst" an der Gesellschaft heranzuziehen sind, unabhängig von der Frage, ob man für ihre Beibehaltung oder Abschaffung ist.
- Die grenzenlose Arroganz der Frau in ihrer emotionalen Argumentation!
In Wirklichkeit empfindet diese Frau eine Dienstpflicht für Staat und Gesellschaft genauso ungerecht wie wir Männer.
Wenn sie sie selber leisten muss!
In einer Diskussion um eine Dienstpflicht die sie selber treffen würde, überkommt sie genauso Empörung wie es dass bei Männern tut. Nur ist es für Frauen eine neue Erfahrung von etwas dass sie bisher für Männer als selbstverständlich und nebensächlich erachteten (Auch ein starker Kritikpunkt) selber betroffen zu sein. Plötzlich ist es nicht mehr nur eine Nebensache die man mal eben in ein paar Monaten rumreist und für die man auch noch bezahlt wird. Wie ein Job etwa!
Der Zwang wird deutlich!
So geht das natürlich nicht! Der Medienrummel um die benachteiligten Frauen macht das übrige und führt dann zu solch Fehlinterpretationen des Grundgesetztes, wie oben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dankenswerterweise unmissverständlich festgestellt, dass es keine Verpflichtung gibt, aus Gründen der Gleichbehandlung die Wehrpflicht auch auf Frauen auszudehnen oder sie insgesamt abzuschaffen.
- Immer diese falsch reflektierten Urteile aus Verfassungsgerichten.
Es ging jedeglich um die Gleichbehandlung im Beruf. Doch nicht so „dankenswerterweise“ oder?

Die Lösung dieser Frage sollte daher nicht auf dem Rücken der Frauen mit Spekulationen ausgetragen werden, die jeglicher Grundlage entbehren. Die Mehrheit für eine diesbezügliche Grundgesetzänderung ist jedenfalls auch mit dem Mikroskop nicht zu erkennen.
- Witzig!
Wie soll man den Rücken der Frauen von der Lösung um die Frage der Gleichbehandlung zw. Mann und Frau und der Wehrpflicht ausschließen?
Gibt es da noch ein Geschlecht?
Um es klar zu sagen: Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) lehnt eine wie immer geartete Dienstpflicht für Frauen kategorisch ab. Dem (Wehr-)Dienst von Männern an der Allgemeinheit steht die gesellschaftliche Leistung von Frauen in Erziehungs- und Pflegearbeit sowie ehrenamtlichem Engagement mindestens gleichwertig gegenüber. Ihr Anteil an den sozialen Pflichten dieser Gesellschaft währt nicht selten lebenslang.
- Den freiwilligen gesellschaftlichen Leistungen von Frauen stehen nicht nur die unfreiwilligen Wehr- und Ersatzdienste von Männern gegenüber. Nein!
Wenn sich Frauen freiwillige und berufliche soziale Leistungen so hoch anrechnen, dann sollte man das bei Männern doch auch tun, oder?
Oder zählt es etwa nicht das Männer Polizisten oder Feuerwehrleute werden?
Leisten ehrenamtliche Männer in sozialen Einrichtungen nichts?
Sind Kinderkrankenschwestern etwa sozialer als Krankenpfleger?
Und die meisten Männer mussten trotzdem Wehr- o. Zivildienst leisten.
Warum sollte man das den Frauen also erspähren?

Eine Dienstpflicht für Frauen wäre alles andere als ein Akt der Gleichberechtigung, schon gar nicht der Gleichstellung. Durch sie gerieten Frauen in eine doppelte Falle der Karriereverhinderung. Allein die Aussicht auf eine mögliche Mutterschaft schränkt die Berufschancen von Frauen erheblich ein. Mangelnde Möglichkeiten der Vereinbarung von Beruf und Familie setzen die gesellschaftliche Behinderung fort. Die soziale Kompetenz, die junge Frauen und Männer im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres erwerben, wird noch nicht einmal verbindlich als berufsfördernd anerkannt. Sich dafür einzusetzen, wäre lohnend.
- Da stimme ich zu!

Soziale Verantwortung kann nicht verordnet werden.
- Da auch!

[/i] Auf den Punkt gebracht: "Ich möchte, wenn ich mal pflegebedürftig sein sollte, nicht von einer Zwangspflegerin betreut werden." (Bundesfrauenministerin Renate Schmidt in der taz vom 12. April 2002). Also, bitte: Schluss der Debatte. [/i]
- Nein?
Aber von einem Zwangspfleger dann, oder?


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