Richter: Säugling nicht missbraucht
Unter http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/506313?_suchtag=2003-09-18 berichtet Susanne Janssen für die "Stuttgarter Zeitung" über einen Fall absonderlicher Missbrauchsbezichtigungen:
51-jähriger Vater vom Amtsgericht freigesprochen - Missbrauchsanzeige nach Scheidung
Mit einem Freispruch ist gestern das Verfahren gegen einen 51-jährigen kaufmännischen Angestellten aus Stuttgart beendet worden. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seinen Sohn als Säugling missbraucht - genau zu dem Zeitpunkt, als es um das Umgangsrecht ging.
In seltener Einmütigkeit beantragten Staatsanwalt und Verteidigung den Freispruch des Angeklagten, lediglich die Vertreterin des Nebenklägers wollte den 51-Jährigen wegen eines Vergehens bestraft wissen. Die ursprüngliche Anklage - schwerer sexueller Missbrauch eines Schutzbefohlenen - ließ sich trotz der belastenden Aussagen der Mutter des Kindes, der Großmutter und der Großtante nicht aufrechterhalten.
Eine moderne Variante des brechtschen "Kaukasischen Kreidekreises" war es, die das Amtsgericht gestern den ganzen Tag beschäftigte, obwohl die Staatsanwaltschaft ursprünglich das Verfahren schon längst einstellen wollte. Um die 1996 geschlossene Ehe des 51-Jährigen, der sein Studium abgebrochen und aus einer gescheiterten Firma 130 000 Euro Schulden hatte, stand es bereits nicht zum Besten, als das Paar im August 2000 einen Sohn bekam - nicht auf natürlichem Wege. Doch anstatt die Beziehung zu kitten, eskalierte der Streit.
Und im Oktober 2000 machten Mutter, Großmutter und Großtante seltsame Beobachtungen: "Er wollte immer das Kind wickeln", erklärte die 71 Jahre alte Großmutter. Und er sei immer mit den Worten "ich bin der Papa, ich darf alles" mit dem Kind auf die Toilette gegangen. Weiter fiel der Großmutter auf, dass er das Kind immer kitzelte, bis der kleine Penis erigierte oder seinen Sohn "vom Bauchnabel abwärts" an den Innenseiten der Oberschenkel küsste. Dabei solle der Angeklagte einen roten Kopf bekommen, heftig geatmet und mit der Zunge geschnalzt haben, erklärte die Zeugin. Das sei pervers.
Auch die Großtante, die im gleichen Haus wohnte und den Angeklagten in ihrer Firma beschäftigt hatte, schilderte das Zungenschnalzen und Grimassenschneiden. Noch dazu wollte sie gesehen haben, dass der Angeklagte den Penis geküsst und die Hoden in den Mund genommen habe. "Die sind bei einem zwei Monate alten Säugling überhaupt noch nicht ausgeprägt, das ist überhaupt nicht möglich", hielt ihr der Richter vor. "Aber ich habe es gesehen", sagte die Zeugin.
Beide Frauen erinnerten sich gestern vor Gericht an weitaus mehr Details als bei den polizeilichen Vernehmungen direkt nach ihrer Anzeige - das sei seltsam, befand der Richter, wo es doch normalerweise genau umgekehrt sei. Noch dazu soll dies in der Zeit zwischen Oktober und Dezember 2000 geschehen sein. Ihre Anzeigen erstatteten die Zeuginnen jedoch erst im März 2002. Zu diesem Zeitpunkt sollte nämlich nach der Scheidung der Eheleute das Umgangsrecht geregelt werden - und eine Anfechtung der rechtlich geregelten Vaterschaft war bereits erfolglos geblieben. "Warum haben Sie nicht vorher Anzeige erstattet, wenn Ihnen das Verhalten Ihres Exschwiegersohnes pervers vorgekommen ist?" fragte der Richter. Schließlich habe der Vater das Kind selbst nach der Trennung für mehrere Stunden mitbekommen - einschließlich Windelpaket zum Wickeln. Ihre Tochter habe das nicht gewollt, so die Zeugin, die sich in weitere Widersprüche verwickelte - so soll der Angeklagte einmal mit dem Kind immer ins Bad gegangen sein und die Tür geschlossen haben, dann aber wiederum ihre Anwesenheit als besonderen "Kick" betrachtet haben.
Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, die der Angeklagte nach der Missbrauchsanzeige für ein Beratungsgespräch aufsuchte, entlastete den 51-Jährigen weiter. "Er war im Gespräch sehr offen und hat von sich aus einen begleiteten Umgang vorgeschlagen" - das täten Missbraucher in der Regel nicht. Auch habe die Exfrau damals noch nicht von Missbrauch gesprochen.
Der Gutachter schließlich konnte - selbst wenn die Erzählungen der drei Frauen der Wahrheit entsprechen würden - daraus keinen sexuellen Missbrauch zweifelsfrei ableiten. Und Schäden für das Kind seien nicht zu erwarten. So zog selbst der Staatsanwalt in Erwägung, dass die Vorwürfe strategisch gefallen seien, um den Umgang zu verbieten.
Der Richter sprach den Angeklagten dann auch frei: "Das Kind wurde nicht missbraucht." Die Exfrau habe im Kampf um das Kind zu immer schlimmeren Mitteln gegriffen. Der Leidtragende sei aber der Angeklagte, dem trotzdem noch etwas anhaften würde. Und der seinen einzigen Sohn seit dem 14. Januar 2002 nicht mehr gesehen hat. <<<