Antwort eines Abgeordneten
Hab nun die Antwort "meines" Abgeordneten zum Thema Vaterschaftstests erhalten:
Sehr geehrter Herr .....,
zurückkommend auf Ihre e-mail zum Thema Vaterschaftstest kann ich Ihnen
folgendes mitteilen.
Es liegen im Deutschen Bundestag in den zuständigen Fachbereichen weder
Pläne noch Informationen vor, die Regelungen für Vaterschaftstests zu
ändern bzw. einzuschränken. Meine Recherche hat ergeben, dass Auslöser
der Debatte ein am 10. Juli 2003 veröffentlichtes Urteil des
Landgerichtes München ist, wonach es unverheirateten Männern erlaubt
sein müsse, ihre mögliche Vaterschaft auch ohne Wissen und Erlaubnis der
Mutter etwa bei Spezialfirmen testen zu lassen (LG München, Az.: 17 HK 0
344/03). Das Landgericht München hat mit dieser Entscheidung in die
kontroverse Diskussion über die Rechte unehelicher Väter zu deren
Gunsten eingegriffen. Als Begründung führte das Landgericht München an,
dass ein heimlicher Abstammungstest für das Wohl des Kindes weniger
schwerwiegend sei, als die gesetzlich zulässige gerichtlich erzwungene
Klärung der Vaterschaft, da für die Untersuchung ein geringes
genetisches Material (z.B. von einem Schnuller abgenommen) genüge. Im
Hintergrund dieser Entscheidung stand eine Unterlassungsklage wegen
Wettbewerbsverstoßes eines Labors gegen ein auf Vaterschaftsgutachten
spezialisiertes Institut, welches heimlich Abstammungstest ohne Wissen
der Mütter durchführt hat. Die Kläger führten dabei an, dass die
heimlichen Vaterschaftstest gegen das Datenschutzgesetz und die
Grundrechte von Mutter und Kind verstießen.
Dieses Urteil hat dazu geführt, dass sich die Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries (SPD) dahin gehend geäußert hat, dass sie durch dieses
Urteil die Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind verletzt sehe. Ihre
Kollegin Frau Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) aus Baden-Württemberg sieht
dagegen in Fällen eines "berechtigten Interesses" die heimlichen
Vaterschaftstest auch gegen den Willen der Mutter für durchaus
gerechtfertigt. Meines Erachtens ist durch das Urteil "nur" eine
Diskussion ins Rollen gekommen, von konkreten Änderungen oder
Einschränkungen der Vaterschaftstest ist derzeit noch keine Rede. Falls
Sie aber doch - rein vorsorglich - dagegen vorgehen möchten, sollten Sie
sich direkt an das Bundesjustizministerium, Frau Bundesministerin
Brigitte Zypries wenden (auch über Internet www.bmj.bund.de möglich).
Ich persönlich kann der Entscheidung des Landgerichtes München nur
zustimmen, zumal sie auch einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte, der kürzlich die Diskriminierung von Vätern
unehehlich geborener Kinder in Deutschland angeprangert hat, folgt und
hoffe, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland dieses
Urteil bestätigen wird.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
...........MDB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Re: Antwort eines Abgeordneten
Als Antwort auf: Antwort eines Abgeordneten von Odin am 29. August 2003 14:35:04:
Hallo Odin,
eine Perle von Abgeordnetem, der sich tatsächlich um seinen Wahlkreis kümmert und seinen Wählern antwortet!
In der Sache hat er allerdings möglicherweise unrecht. Ich füge den Link des Artikels aus der Badischen Zeitung noch mal bei:
http://www.badische-zeitung.de/index.php?inhalt=item&p[method]=fullread&p[ivw]=...
Dort steht explizit, dass ein Paragraph im Gendiagnostikgesetz vorgesehen ist, der die Abstammungstests verbieten soll:
So wird es im Referentenentwurf zu einem Gendiagnostikgesetz stehen, den Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) im Herbst mit den anderen Ressorts beraten will. ... Die Abstammungstests sind nur ein Rand- aspekt, auf den aber Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) großen Wert legt. Ihr Haus hat denn auch die strengen Paragraphen hierzu geliefert. Offen ist allerdings noch, ob heimliche Tests künftig als Straftat oder nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.
Wenn Du auf den Link gehst - aus dem Artikel kann man ein PDF erzeugen und abspeichern(Ikone im Artikelkopf). Wenn Du Lust hast, kannst Du dieses PDF ja Deinem Abgeordneten schicken.
Gruß Anabasis
Re: Antwort eines Abgeordneten
Als Antwort auf: Antwort eines Abgeordneten von Odin am 29. August 2003 14:35:04:
Hallo Odin,
mich würde mal interessieren, welcher Partei dieser MDB angehört.
Gruß vom
Nick
Re: Antwort eines Abgeordneten
Als Antwort auf: Re: Antwort eines Abgeordneten von Nick am 29. August 2003 19:08:50:
Hallo Odin,
mich würde mal interessieren, welcher Partei dieser MDB angehört.
Gruß vom
Nick
CSU