Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antwort eines Abgeordneten

Odin, Friday, 29.08.2003, 17:35 (vor 8195 Tagen)

Hab nun die Antwort "meines" Abgeordneten zum Thema Vaterschaftstests erhalten:

Sehr geehrter Herr .....,

zurückkommend auf Ihre e-mail zum Thema Vaterschaftstest kann ich Ihnen
folgendes mitteilen.

Es liegen im Deutschen Bundestag in den zuständigen Fachbereichen weder
Pläne noch Informationen vor, die Regelungen für Vaterschaftstests zu
ändern bzw. einzuschränken. Meine Recherche hat ergeben, dass Auslöser
der Debatte ein am 10. Juli 2003 veröffentlichtes Urteil des
Landgerichtes München ist, wonach es unverheirateten Männern erlaubt
sein müsse, ihre mögliche Vaterschaft auch ohne Wissen und Erlaubnis der
Mutter etwa bei Spezialfirmen testen zu lassen (LG München, Az.: 17 HK 0
344/03). Das Landgericht München hat mit dieser Entscheidung in die
kontroverse Diskussion über die Rechte unehelicher Väter zu deren
Gunsten eingegriffen. Als Begründung führte das Landgericht München an,
dass ein heimlicher Abstammungstest für das Wohl des Kindes weniger
schwerwiegend sei, als die gesetzlich zulässige gerichtlich erzwungene
Klärung der Vaterschaft, da für die Untersuchung ein geringes
genetisches Material (z.B. von einem Schnuller abgenommen) genüge. Im
Hintergrund dieser Entscheidung stand eine Unterlassungsklage wegen
Wettbewerbsverstoßes eines Labors gegen ein auf Vaterschaftsgutachten
spezialisiertes Institut, welches heimlich Abstammungstest ohne Wissen
der Mütter durchführt hat. Die Kläger führten dabei an, dass die
heimlichen Vaterschaftstest gegen das Datenschutzgesetz und die
Grundrechte von Mutter und Kind verstießen.

Dieses Urteil hat dazu geführt, dass sich die Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries (SPD) dahin gehend geäußert hat, dass sie durch dieses
Urteil die Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind verletzt sehe. Ihre
Kollegin Frau Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) aus Baden-Württemberg sieht
dagegen in Fällen eines "berechtigten Interesses" die heimlichen
Vaterschaftstest auch gegen den Willen der Mutter für durchaus
gerechtfertigt. Meines Erachtens ist durch das Urteil "nur" eine
Diskussion ins Rollen gekommen, von konkreten Änderungen oder
Einschränkungen der Vaterschaftstest ist derzeit noch keine Rede. Falls
Sie aber doch - rein vorsorglich - dagegen vorgehen möchten, sollten Sie
sich direkt an das Bundesjustizministerium, Frau Bundesministerin
Brigitte Zypries wenden (auch über Internet www.bmj.bund.de möglich).

Ich persönlich kann der Entscheidung des Landgerichtes München nur
zustimmen, zumal sie auch einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte, der kürzlich die Diskriminierung von Vätern
unehehlich geborener Kinder in Deutschland angeprangert hat, folgt und
hoffe, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland dieses
Urteil bestätigen wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
...........MDB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin


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