Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Glück für den Radler

Maesi, Wednesday, 06.08.2003, 21:45 (vor 8218 Tagen) @ Karin

Als Antwort auf: Re: Glück für den Radler von Karin am 29. Juli 2003 11:47:11:

Hallo Karin

Das ist echt heftig. Aber verdammt heftig. Als Mann muß man mittlerweile >wirklich Angst haben, auf die Straße zu gehen. Ich frage mich, wo das >noch hinführen soll.

Ich befürchte, es geht eher dahin, dass durch all die ungerechtferigten Anschuldigungen, die so im Laufe der Monate/Jahre durch die Medien wandern, es irgendwann dazu kommt, dass ein Missbrauchsvorwurf erstmal per se angezweifelt wird und dann eventuell auch tatsächliche Vorfälle unter den Tisch gekehrt werden.

Momentan geht die Tendenz in den Medien bei Vorwuerfen von sexueller Ausbeutung von Kindern auch jetzt noch eher in Richtung Vorverurteilung als in Richtung Anzweifelung. Sollten sich jedoch Faelle von Flaschbezichtigungen mehren, die oeffentlich ruchbar werden, koennte in Zukunft die oeffentliche Meinung durchaus umschlagen.

IMHO soll nicht generell jeder Missbrauchsvorwurf angezweifelt werden; aber er soll kritisch ueberprueft werden. Die Ermittlung muss neutral durchgefuehrt werden, d.h. entlastende Indizien muessen genauso beruecksichtigt werden wie belastende. Widersprueche in Aussagen des mutmasslichem Taeters und des mutmasslichen Opfers sowie von Zeugen muessen ueberprueft werden. Kurzum: es muss mit der ueblichen Sorgfalt ermittelt und nachher vom Gericht geurteilt werden.

Aber ich krieg immer mehr nen Hals auf die "Schnepfen", die solchen Behauptungen aufstellen, die sich hinter als bewusste Lügen darstellen. Hier gehört echt hart durchgegriffen.

Das Durchgreifen ist manchmal gar nicht so leicht. Im vorliegenden Fall sind die Falcshbeschuldigerinnen ja die beiden Maedchen (10 und 12 Jahre alt) selber; in diesem Alter sind sie gar nicht schuldfaehig und koennen auch nicht verurteilt werden. Wobei ich zugeben muss, dass die beiden Fruechtchen ziemlich abgebrueht sind, wenn sie solche Vorwuerfe schon zum voraus in ihren Diebstahlsplan mit einkalkulieren.

In anderen Faellen sind es aber meist Erwachsene, die Geruechte und vage Anzeichen in Richtung sexuelle Ausbeutung von Kindern (miss-)interpretieren. Wir alle kennen wohl die unruehmliche Rolle der Organisation 'Wildwasser' in den sogenannten Wormser Prozessen; Organisationen, wie diese sind jedoch beileibe nicht die einzigen. Nicht selten sind es besorgte Eltern oder Elternteile, unterstuetzt von Jugendamtsmitarbeitern, Aerzten, Psychologen, Paedagogen etc., die Vorwuerfe erheben. IMHO ist hier haeufig die irrationale Angst mit im Spiel, dass tatsaechlich etwas passiert sein koennte. Diese Angst wird wiederum durch unserioese Berichterstattung in den Medien und durch dilettantische 'Aufdeckerinnen' mit weit ueberhoehten Dunkelziffern von sexueller Gewalt gegen Kinder stark angeheizt. Der Fall des zu Unrecht verdaechtigten Montessori-Kindergaertners zeigt geradezu exemplarisch auf, wie schwammige Geruechte durch ein unheilvolles Zusammenwirken von emotionalisierten Beteiligten sich schnell zu einer richtiggehenden Hysterie ausweiten koennen.

Schön wäre beispliesweise eine Regelung, dass eine falsche Anschuldigung automatisch die Strafe nach sich zieht, die dem Beschuldigten geblüht hätte (allerdings mindestens das mittlere Strafmass, ohne Möglichkeiten, milderne Umstände anzuführen, denn eine falsche Anschuldigung kann nie im Affekt sein, sowas ist immer bewusst und vorsätzlich).

Eine solche Regelung ist sicher wuenschenswert. Leider ist gerade bei Vorwuerfen von Sexualdelikten an Kindern die Indizienlage oftmals unsicher, insbesondere wenn diese Vorwuerfe von Erwachsenen aufgrund von kindlichen Verhaltensauffaelligkeiten erhoben werden. IMHO ist die bewusste/vorsaetzliche Falchsbeschuldigung hier wohl eher die Ausnahme, sondern es wird eher leichtfertig aufgrund von schwammigen Hinweisen auf Missbrauch geschlossen. Das gibt auch den vorsaetzlichen Falshcbeschuldigern mit einem gewissen schauspielerischen Talent die Gelegenheit sich hinter den leichtfertig Beschuldigenden zu verstecken.

Wichtig ist, dass solche Vorwuerfe oder Andeutungen schnellstmoeglich abgeklaert werden. Sofern der Verdacht sich nicht erhaertet, duerfen die Beschuldigungen keinerlei Einfluss auf allenfalls parallel laufenden Gerichtsverfahren (z.B. Sorge- oder Umgangsprozesse) haben; also keine richterliche Anordnung von begleiteten Besuchskontakten oder gar Aussetzung derselben aufgrund obskurer Vorwuerfe. Sollte der Beschuldiger weiterhin an solchen leichtfertigen Behauptungen festhalten, muessen Sanktionen gegen ihn ergriffen werden. Beispielsweise waere dies ein Kriterium, welches die Erziehungsfaehigkeit des Flaschbeschuldigers erheblich einschraenkt; im Extremfall muesste das Sorgerecht entzogen werden.

Ein anderes Thema ist, wenn Erwachsene den Vorwurf erheben, Opfer eines Sexualverbrechens geworden zu sein. Hier ist normale Ermittlungsarbeit gefragt, d.h. Indizien und Beweise sind sicherzustellen, Zeugenaussagen zu pruefen usw. Bei erheblichen Widerspruechen sollte IMHO parallel ein Verfahren gegen den Beschuldiger eroeffnet werden; die Strafen fuer Faschlbeschuldigungen sollten im Rahmen des Verbrechens liegen, das dem Beschuldigten vorgeworfen wird.

Vor laengerer Zeit bestaetigte ein Staatsanwalt im Schweizer Fernsehen, dass im Falle von Fasclhbeschuldigungen bei Sexualdelikten selten ein Strafverfahren gegen die Beschuldigerinnen eroeffnet werde. Begruendet wurde diese seltsame, aber offenbar uebliche Praxis der Schweizer Staatsanwaelte mit der haeufig schlimmen emotionalen Verfassung von Frauen, die solches taeten; man wolle sie nicht mit einem Verfahren noch zusaetzlich belasten. Vor dem Gesetz sind bekanntlich alle gleich, emotionalisierte Frauen oder solche die vorgeben, emotionalisiert zu sein, sind aber offenbar gleicher.

Gruss

Maesi


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