Vater zur DRITTEN Mal freigesprochen: Revision angekündigt
Vater zum dritten Mal freigesprochen
Rosenheim (wib) - Auch im dritten Prozess gegen den Rosenheimer, der seine Tochter jahrelang missbraucht haben soll, ist der Angeklagte freigesprochen worden. Aus der Sicht des Landgerichts München I ist es nicht mehr zweifelsfrei zu klären, ob Klaus G. (61) das anfangs 13-jährige Mädchen wirklich vergewaltigte.
Wie berichtet, hatte das Landgericht Traunstein den Angeklagten zweimal freigesprochen, beide Urteile waren aber vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.Die Kammer in München unter dem Vorsitz von Richter Werner Ulrich ließ in der Urteilsbegründung durchblicken, dass es durchaus auch Anhaltspunkte für ein anderes Urteil gegeben hätte. «Den jähzornigen, gewaltbereiten und zu unsteuerbaren Aggressionen neigenden Angeklagten ist eine solche Tat ohne weiteres zuzutrauen», sagte Ulrich. Für eine Verurteilung aber brauche es Beweise, und die seien nicht ausreichend.
So hätten einige Zeugen inzwischen Erinnerungslücken. Die Aussage der heute 27-jährigen Sonja G. sei in vielen Punkten widersprüchlich, insbesondere was Ort und Zeitpunkt der einzelnen Vergewaltigungen angeht. Auch ein Gutachter hatte Sonja nicht für glaubwürdig erklären können. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft beantragt. Sonjas Anwältin Ulrike Köllner erwägt nun, wieder in Revision zu gehen. «In der Begründung waren viele Dinge einfach nicht richtig», so Köllner.
PS:Überraschend, daß man für eine Verurteilung bei uns immer noch Beweise braucht.