BGH: Lügendetektortest unzulässig
Hallo,
bekanntlich kann ein Lügendetektor im Falle falscher Anschuldigungen eine
Hilfe sein (z. B. dann, wenn ein Angeschuldigter keine Zeugen benennen
kann, die seine Unschuld belegen können).
Nun hat der BGH jedoch festgestellt, daß Lügendetektortests an deutschen
Gerichten auch weiterhin nicht zugelassen sind.
Gruß, Jörg
Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig
Als Antwort auf: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Jörg am 24. Juli 2003 18:14:43:
Hallo Jörg!
Also, ich stehe Lügendetektor-Tests sowieso skeptisch gegenüber. Ich kann mir gut vorstellen, daß man diese Tests mit genügend Übung nach Belieben manipulieren kann.
Außerdem gibt es Menschen, die solch eine schizophrene Persönlichkeit entwickelt haben, daß sie, wenn sie lügen, wirklich selbst an ihre Lügen glauben und somit jeden Lügendetektor-Test spielend auch ganz ohne Übung bestehen.
Ein Beispiel: Vor einigen Tagen sah ich eine Folge einer dieser Serien, in der über die Aufklärung von Mordfällen berichtet wird. Dort wurde über einen Fall berichtet, in der Kinder aus einer Familie immer wieder auf merkwürdige Weise zu Tode kamen. Schließlich rang man sich zu dem Verdacht durch, daß die Mutter möglicherweise am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidet und ihre Kinder umgebracht hat. Alle Indizien sprachen dafür. Eine Psychologin sagte dazu, daß die typischen Lebensläufe, Lebensumstände und Persönlichkeitsstrukturen von Frauen mit Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom wie eine exakte Beschreibung dieser Frau und ihrer Lebensumstände klangen. Man schloß sie an einen Lügen-Detektor an und fragte sie, ob sie ihren Kindern jemals etwas schlimmes angetan hätte. Sie antwortete mit "nein", und der Lügendetektor zeigte an, daß das die Wahrheit war. Also ließ man sie wieder laufen. Bis die Indizien und Beweise schließlich so erdrückend waren, daß man nicht umhin kam, diese Frau endgültig in Haft zu nehmen und ihr den Prozeß zu machen.
Ich habe auch schon von einigen anderen Fällen gehört, in denen ein Lügendetektor falsche Ergebnisse geliefert hat. Es kann natürlich auch vorkommen, daß jemand bei solch einem Test total nervös ist, weil er dem Gerät nicht traut und dann nur aufgrund dieser Nervosität den Test nicht besteht.
Deshalb finde ich es durchaus in Ordnung, wenn so etwas hierzulande vor Gericht nicht anerkannt wird.
Freundliche Grüße
von Garfield
Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig
Als Antwort auf: Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Garfield am 24. Juli 2003 19:10:44:
Außerdem gibt es Menschen, die solch eine schizophrene Persönlichkeit entwickelt haben, daß sie, wenn sie lügen, wirklich selbst an ihre Lügen glauben und somit jeden Lügendetektor-Test spielend auch ganz ohne Übung bestehen.
Ja. Die gibt es tatsächlich. Diese Menschen heißen Politiker. 
Ich habe auch schon von einigen anderen Fällen gehört, in denen ein Lügendetektor falsche Ergebnisse geliefert hat. Es kann natürlich auch vorkommen, daß jemand bei solch einem Test total nervös ist, weil er dem Gerät nicht traut und dann nur aufgrund dieser Nervosität den Test nicht besteht.
Deshalb finde ich es durchaus in Ordnung, wenn so etwas hierzulande vor Gericht nicht anerkannt wird.
Zustimmung.
schönen Gruß
Andreas
Wie in Arabien - nur umgekehrt.
Als Antwort auf: Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Andreas am 24. Juli 2003 20:05:42:
Das Problem ist letztlich, dass bei uns die Aussage einer Frau soviel wiegt, wie die von zwei Männern. Wirst Du des Missbrauchs, der ehelichen Vergewaltigung, der Gewalt gegen Deine Partnerin beschuldigt, dann gnade Dir Gott - in der Justiz wird sich Dir keiner erbarmen.
Von daher ist jedes Mittel, dass etwas Licht in's Dunkel bringen kann, zu begrüssen.
Zum Thema Lügendetektor - siehe auch u.a. Link.
Gruß Anabasis
Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig
Als Antwort auf: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Jörg am 24. Juli 2003 18:14:43:
Hallo,
bekanntlich kann ein Lügendetektor im Falle falscher Anschuldigungen eine
Hilfe sein (z. B. dann, wenn ein Angeschuldigter keine Zeugen benennen
kann, die seine Unschuld belegen können).
Nun hat der BGH jedoch festgestellt, daß Lügendetektortests an deutschen
Gerichten auch weiterhin nicht zugelassen sind.
Gruß, Jörg
Mich würde interessieren, ob der BGH ein Gutachten über den Lügendetektor erstellen lassen hat, oder einfach aus reiner Willkür es ablehnt?
Wenn ich die Wahl hätte zwischen Lügendetektor, Zeugen, Angeklagten und Kläger, so würde ich den Lügendetektor bevorzugt einsetzen lassen und alle daran anschliessen lassen, dann würde sich ja herausstellen lassen ob der Lügendetektor was taugt. Wenn es der Wahrheitsfindung dienen kann und es um langjährige Gefängnisstrafen geht, dann muss man es auch mit anderen Mitteln probieren um der Wahrheit näher zu kommen, denn es sind schon viele unschuldig im Gefängnis gesessen oder sitzen immer noch, nur durch verbrecherische vorsätzliche FalschbeschuldigerInnen! Je mehr Personen in einem Verfahren jeweils an den Lügendetektor angeschlossen werden, umso unwahrscheinlicher ist dann glaube ich eine Manipulation. Der Aufsichtsbeamte hat sich vor der Ziehung der Lügner vom ordnugsgemäßen Zustand der LügnerziehungsMaschine überzeugt, wir starten nun mit der Ziehung der Lügner 
meint Joachim
Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig
Als Antwort auf: Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Joachim am 24. Juli 2003 21:00:24:
Mich würde interessieren, ob der BGH ein Gutachten über den Lügendetektor erstellen lassen hat, oder einfach aus reiner Willkür es ablehnt?
Ich las, dass vier Experten angehört wurden - zwei waren dafür, zwei waren dagegen 
Peter
Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig
Als Antwort auf: Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Joachim am 24. Juli 2003 21:00:24:
Hallo Joachim,
Deinen Feststellungen und Schlußfolgerungen ist - unter der Bedingung der Freiwilligkeit - uneingeschränkt zuzustimmen!
.....Wenn ich die Wahl hätte zwischen Lügendetektor, Zeugen, Angeklagten und Kläger, so würde ich den Lügendetektor bevorzugt einsetzen lassen und alle daran anschliessen lassen, dann würde sich ja herausstellen lassen ob der Lügendetektor was taugt. Wenn es der Wahrheitsfindung dienen kann und es um langjährige Gefängnisstrafen geht, dann muss man es auch mit anderen Mitteln probieren um der Wahrheit näher zu kommen, denn es sind schon viele unschuldig im Gefängnis gesessen oder sitzen immer noch, nur durch verbrecherische vorsätzliche FalschbeschuldigerInnen! Je mehr Personen in einem Verfahren jeweils an den Lügendetektor angeschlossen werden, umso unwahrscheinlicher ist dann glaube ich eine Manipulation.....<
Wer die Praxis kennt, weiß um die Unzuverlässigkeit von Zeugenaussagen. Obwohl es seit Jahrzehnten nicht nur von allen an der Rechtsfindung beteiligten Seiten sowie Wissenschaftlern teils harsche Kritik am Zeugenbeweis gibt, nimmt dieser in der deutschen Justiz nach wie vor einen unverständlich hohen Rang ein. Zweifellos hängt das auch damit zusammen, daß - entgegen landläufiger Meinung - der Zeugenbeweis den Richter fast in keinerlei Hinsicht bindet und somit genügend Spielraum läßt, dessen Vorurteile auszuleben. Das nach Umfragen noch immer hohe Vertrauen in die Justiz ist allein eine Folge der Unkenntnis von Menschen, die nicht ständig mit der Materie zu tun haben.
Pedro
Re: Leserbrief
Als Antwort auf: Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Pedro am 25. Juli 2003 21:38:24:
Es wäre interessant zu wissen, ob der BGH den Lügendetektor aus reiner Willkür ablehnt oder ein oder mehrere Gutachten über den Lügendetektor erstellen lassen hat und es dann dadurch zur Ablehnung gekommen ist? So wie es sich aber anhört, lehnt der BGH den Lügendetektor in der Wahrheitsfindung generell ab! Wer die Praxis aber kennt, weiß um die Unzuverlässigkeit von Zeugenaussagen und IMO kann der Lügendetektor dann sehr wohl zur Wahrheitsfindung beitragen. Die Maschine arbeitet IMO umso genauer, je mehr Zeugen, der Angeklagte und Kläger an dem Lügendetektor angeschlossen werden und somit gleichzeitig kalibriert wird, am Ende kann man seine Schlussfolgerung ziehen, ob der Lügendetektor doch was taugt! Manche Menschen (Angeklagte) waren schon Opfer der Justiz durch vorsätzliche FalschbeschuldigerInnen, hätte es man mit neuer Technologie nicht verhindern können? Wie werden eigentlich die Verantwortlichen in der Justiz bestraft, die den Menschen großes Leid zugefügt haben? Ein lesenswerter Link ist http://www.beschwerdezentrum.de