Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesbetreuung rechtfertigt nach Scheidung geringere Arbeitszeit

Lars, Thursday, 24.07.2003, 02:38 (vor 8232 Tagen) @ Mic

Als Antwort auf: Re: Kindesbetreuung rechtfertigt nach Scheidung geringere Arbeitszeit von Mic am 23. Juli 2003 19:33:57:

Dass es zu zweit leichter ist ein kind zu betreuen ist zweifellos so, ich finde es deshalb in ordnung, wenn der alleinerzieher eine verringerte arbeitszeit hat. 'Alleinerziehen' ist allerdings eine notlösung.

Sehe ich genauso: Das ursächliche Problem ist nicht die Unterhaltspflicht für alleinerziehende Mütter, das ist nur eine Folge. Das ursächliche Problem ist, daß trotz der Floskel vom "weiterhin gemeinsamen Sorgerecht" der Mann i. d. R. mit dem "zweiten Wochenende" aus der Eltern-Kind-Beziehung rausgedrängt wird, und das dann mit der dreisten Formulierung, "zum Ausgleich" solle er Unterhalt zahlen, als hätte ER darauf bestanden, daß er das Kind nur jedes zweite Wochenende sehen darf! Die Unterhaltszahlungen an die Frau sind im Grunde nur die notwendige Konsequenz aus der Ungerechtigkeit, daß sie faktisch das alleinige Sorgerecht an sich reißen kann und DANN tatsächlich nicht mehr (oder höchsten Teilzeit) arbeiten kann.

Die einzige vernünftige Lösung wäre eine möglichst gleiche Aufteilung der Umgangszeiten (Wäre nicht gerade der Kontakt zu BEIDEN Elternteilen wichtig für Kinder nach der Scheidung?!) und entsprechende Teilzeit-Arbeitsmodelle.


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