Kindesbetreuung rechtfertigt nach Scheidung geringere Arbeitszeit
Kindesbetreuung rechtfertigt nach Scheidung geringere Arbeitszeit
Koblenz (dpa/lrs) - Wer nach einer Scheidung die Kinderbetreuung übernimmt, darf seine Arbeitszeit vermindern und damit dem Ex-Gatten höhere Unterhaltskosten aufbürden. Das geht aus einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichtes (OLG) hervor. Das OLG gab der Klage einer geschiedenen Frau auf Zahlung eines höheren Unterhalts statt (Az.: 11 UF 88/02).
Der Ex-Ehemann hatte sich geweigert, höheren Unterhalt zu zahlen, weil seine Frau während der Ehe ganztags gearbeitet habe. Das sei ihr auch nach der Scheidung zuzumuten. Das sahen die Richter anders: Ein Kind bedarf gerade nach der Scheidung einer besonders intensiven Betreuung. Daher sei es sachgerecht, wenn sich die Mutter für eine Verringerung der Arbeitszeit entscheide, auch wenn dies für den Vater höhere Unterhaltszahlungen an sie zur Folge habe, heißt es in der Begründung. Die Betreuungssituation des Kindes, auf die es maßgeblich ankomme, habe sich nach der Scheidung gravierend verändert.
Re: Kindesbetreuung rechtfertigt nach Scheidung geringere Arbeitszeit
Als Antwort auf: Kindesbetreuung rechtfertigt nach Scheidung geringere Arbeitszeit von Joachim am 23. Juli 2003 18:46:23:
Dass es zu zweit leichter ist ein kind zu betreuen ist zweifellos so, ich finde es deshalb in ordnung, wenn der alleinerzieher eine verringerte arbeitszeit hat. 'Alleinerziehen' ist allerdings eine notlösung.
Dieses forum gefällt mir, gratulation. Insbesondere dass so weit ich es gesehen habe, hier kein reaktionärer wind weht. Denn eines möchte ich schon sagen, und ich sehe mich durchaus als antifeministisch, nicht alles was früher war, war so toll, zb. der rabiate militarismus des wilhelminischen deutschland (die anderen staaten waren auch nicht viel besser) dessen fortsetzung und höhepunkt im nationalsozialismus zum 2.ten weltkrieg geführt hat. Diese männerbild ist gottseidank passé, außer vielleicht in USA.
Re: Kindesbetreuung rechtfertigt nach Scheidung geringere Arbeitszeit
Als Antwort auf: Re: Kindesbetreuung rechtfertigt nach Scheidung geringere Arbeitszeit von Mic am 23. Juli 2003 19:33:57:
Dass es zu zweit leichter ist ein kind zu betreuen ist zweifellos so, ich finde es deshalb in ordnung, wenn der alleinerzieher eine verringerte arbeitszeit hat. 'Alleinerziehen' ist allerdings eine notlösung.
Sehe ich genauso: Das ursächliche Problem ist nicht die Unterhaltspflicht für alleinerziehende Mütter, das ist nur eine Folge. Das ursächliche Problem ist, daß trotz der Floskel vom "weiterhin gemeinsamen Sorgerecht" der Mann i. d. R. mit dem "zweiten Wochenende" aus der Eltern-Kind-Beziehung rausgedrängt wird, und das dann mit der dreisten Formulierung, "zum Ausgleich" solle er Unterhalt zahlen, als hätte ER darauf bestanden, daß er das Kind nur jedes zweite Wochenende sehen darf! Die Unterhaltszahlungen an die Frau sind im Grunde nur die notwendige Konsequenz aus der Ungerechtigkeit, daß sie faktisch das alleinige Sorgerecht an sich reißen kann und DANN tatsächlich nicht mehr (oder höchsten Teilzeit) arbeiten kann.
Die einzige vernünftige Lösung wäre eine möglichst gleiche Aufteilung der Umgangszeiten (Wäre nicht gerade der Kontakt zu BEIDEN Elternteilen wichtig für Kinder nach der Scheidung?!) und entsprechende Teilzeit-Arbeitsmodelle.