Kindesbetreuung rechtfertigt nach Scheidung geringere Arbeitszeit
Kindesbetreuung rechtfertigt nach Scheidung geringere Arbeitszeit
Koblenz (dpa/lrs) - Wer nach einer Scheidung die Kinderbetreuung übernimmt, darf seine Arbeitszeit vermindern und damit dem Ex-Gatten höhere Unterhaltskosten aufbürden. Das geht aus einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichtes (OLG) hervor. Das OLG gab der Klage einer geschiedenen Frau auf Zahlung eines höheren Unterhalts statt (Az.: 11 UF 88/02).
Der Ex-Ehemann hatte sich geweigert, höheren Unterhalt zu zahlen, weil seine Frau während der Ehe ganztags gearbeitet habe. Das sei ihr auch nach der Scheidung zuzumuten. Das sahen die Richter anders: Ein Kind bedarf gerade nach der Scheidung einer besonders intensiven Betreuung. Daher sei es sachgerecht, wenn sich die Mutter für eine Verringerung der Arbeitszeit entscheide, auch wenn dies für den Vater höhere Unterhaltszahlungen an sie zur Folge habe, heißt es in der Begründung. Die Betreuungssituation des Kindes, auf die es maßgeblich ankomme, habe sich nach der Scheidung gravierend verändert.