Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gender Reloaded

Dirk, Saturday, 19.07.2003, 15:32 (vor 8236 Tagen) @ gaehn

Als Antwort auf: Re: Gender Reloaded von gaehn am 18. Juli 2003 23:02:53:

also im klartext, wenn ich eine zeitung gründe welche das ziel hat ausschliess sich an männer zu richten, dann darf ich auch nur männer einstellen?

Nicht ganz. Du mußt nicht, aber du darfst</b nur Männer einstellen. Es wären wohl noch einige ideologische Verrenkungen nötig, aber grundsätzlich funktioniert es so. Ansonsten könnte Mann sich ja auch z.B. als Hausmeister in ein Frauenhaus einklagen.
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BetrVg §118
1) Auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend1. politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder2. Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Anwendung findet,
dienen, finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht. Die §§ 106 bis 110 sind nicht, die §§ 111 bis 113 nur insoweit anzuwenden, als sie den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer infolge von Betriebsänderungen regeln.

(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform
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Google liefert auch noch einiges an Infos dazu. Welche Verrenkungen im Detail nötig sind, kann ich leider auch nicht sagen, ich weiß nur, daß diese Möglichkeit existiert und weiblicherseits auch ausgiebig genutzt wird. Aber ich denke, bei einer Zeitschrift z. B. für Männerrechte ließe sich das machen.

Gruß Dirk


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