Endlich wird durchgegriffen: 750 Euro Strafe für Kindsmord!
Thüringische Landeszeitung 16.07.03
Junge Frau von der Geburt "überrascht"
Erfurt. (ddp/tlz) Das Gericht sprach ein unerwartetes Urteil. Die 19-Jährige
aus Bösleben war angeklagt, ihr Kind kurz nach der Geburt erstickt zu haben.
Sie wurde verwarnt, muss sich einer Therapie unterziehen und 750 Euro an die
Familienberatungsstelle "pro familia" zahlen.
Das Gericht konnte nicht zweifelsfrei feststellen, ob die Angeklagte ihre
Schwangerschaft bemerkt hat. Die junge Frau hatte angegeben, am 19. Mai 2002
von der einsetzenden Geburt überrascht worden zu sein. "Wir haben aus
psychologischer Literatur und aus Gesprächen mit Sachverständigen erfahren,
dass es so etwas geben kann", sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel.
Auch falle etwa ein Drittel der Schwangerschaftstests im fünften Monat
negativ aus. Dass die 19-Jährige nichts vom Kind in ihrem Bauch bemerkte,
schloss die Kammer auch aus ihrem Lebenswandel. Sie habe weiter normal
gelebt und nichts getan, um ihren Zustand zu vertuschen. "Sie trug
bauchfreie Kleidung, trank Alkohol und rauchte", sagte der Richter.
Pröbstel beklagte vor allem die dünne Beweislage: "Wir konnten nicht
feststellen, ob sie wusste, dass sie ein lebensfähiges Kind zur Welt
brachte." Der Richter warf ihr aber vor, sie habe sehr wohl feststellen
können, dass sie ein lebendes Kind geboren hatte. Eine verminderte
Schuldfähigkeit der Angeklagten kurz nach der Geburt schloss das Gericht
deshalb aus. Ein Freispruch kam demzufolge nicht in Frage.
Bis zuletzt konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob die junge Frau ihr
Kind aktiv erstickte. Der Junge sei möglicherweise durch eine ungünstige
Lage mit dem Gesicht zum Boden zu Tode gekommen. "Die Angeklagte wäre kurz
nach der Geburt durchaus in der Lage gewesen, sich um das Neugeborene zu
kümmern. Sie hat fahrlässig gehandelt", so Pröbstel.
Nach den Worten des Richters sprach vieles dafür, dass die 19-Jährige genau
wusste, was sie tat. Dennoch sei auch diese Annahme nicht zweifelsfrei
nachzuweisen. Zudem habe niemand gegen die Angeklagte ausgesagt. Auch die
Nachbarn hätten nicht in den Zeugenstand treten wollen, obwohl sie der
jungen Frau in einem Brief an das Gericht stetig wechselnde
Männerbekanntschaften und Karriereambitionen ohne Kind vorwarfen.
So entschied das Gericht, gegen die Angeklagte lediglich zwei erzieherische
Maßnahmen zu verhängen. Eine Therapie soll die junge Frau dazu befähigen,
Lebensentscheidungen bewusst zu treffen und sich aktiv mit ihren Problemen
auseinander zu setzen.
16.07.2003
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Odin,
17.07.2003, 21:32
- Re: Ach Du Schande! - ANdreas (der andere), 18.07.2003, 13:44