Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Lars, Thursday, 17.07.2003, 02:17 (vor 8239 Tagen)

Muß der Ehepartner, der den Gewaltvorwurf erhebt, ihn auch beweisen. Oder muß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen.

Und mußte auf Grundlage dieses Gesetzes eigentlich auch schon mal eine Frau aus der Wohnung raus?

Und unabhängig davon: Was genau heißt "wer schlägt muß gehen"? Daß die (möglicherweise: Eigentums-)Wohnung dem/der geschlagenen komplett überschrieben wird? Ein solcher Eigentumstransfer würde mir selbst im Falle einer nachgewiesenen gewalttätigen Handlung unverhältnismäßig erscheinen, denn, wenn ich morgen auf der Straße jemanden eine reinhaue, liegt die Höhe des Schmerzensgeldes doch auch nicht beim Gegenwert einer Immobilie.

Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Manfred, Thursday, 17.07.2003, 02:26 (vor 8239 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Lars am 16. Juli 2003 23:17:46:

...denn, wenn ich morgen auf der Straße jemanden eine reinhaue, liegt die Höhe des Schmerzensgeldes doch auch nicht beim Gegenwert einer Immobilie.

Vor allem wächst die Chance, jemandem auf der Straße eine reinzuhauen deutlich, wenn man auf derselben leben muß, in Ermangelung einer
Unterkunft...

Im Ernst, ich glaube das liegt stark im Ermessen der herbeigerufenen "Ordnungshüter". Soviel ich weiß können die einen sofortigen Verweis aussprechen wenn ihnen eine unmittelbare Gefährdung des Opfers glaubwürdig erscheint. Aber ich glaube es gibt hier leute die es exakter wissen.

Schöne Grüße,
Manfred

Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz - keine Enteignung

XRay, Thursday, 17.07.2003, 02:46 (vor 8239 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Lars am 16. Juli 2003 23:17:46:

Nein, eine Enteignung findet definitiv nicht statt.

Wenn ich es recht habe, dann könnte befristet dein Wohnrecht in der eigenen Wohnung beendet sein, zugunsten einer anderen Person, die eben glaubhaft machen konnte, dass du gewaltätig warst.

Beweis..wird wohl nicht immer möglich sein. Insofern schätze ich, wird da vermutlich auch das eine oder andere mal einer unbegründet rausfliegen.

Darum: Bei mir zieht niemand ein, no whoman no cry.. oder so.

Frauen soll es auch schon passiert sein, dass sie der Wohnung verwiesen wurden.


Re: @XRay (off topic) :-)

Jolanda, Thursday, 17.07.2003, 02:58 (vor 8239 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz - keine Enteignung von XRay am 16. Juli 2003 23:46:40:

Hallo Alter :-)))

Sage mal, wie bist du denn auf diesen Nick gekommen...schmunzelt...was bedeutet das?

Ich habe nämlich seit ein paar Tagen ein Feuerzeug auf dem steht mit gelben grossen Buchstaben

X

R
A
Y

grinst...also muss das doch irgend eine Bedeutung haben, machst du mich schlau ;-)

Es grüsst dich
Jolanda

Re: @XRay (off topic) :-)

XRay, Thursday, 17.07.2003, 12:03 (vor 8238 Tagen) @ Jolanda

Als Antwort auf: Re: @XRay (off topic) :-) von Jolanda am 16. Juli 2003 23:58:31:

Hallo Jolanda,

keine Ahnung welches Auto du hast.
XRay ist das neudeutsche Wort für Röntgenstrahlung.
Nachdem ich einmal in jungen Jahren den Erfinder der Röntgenstrahlen spielen durfte ( an der Original Apparatur ), weil ich - vermutlich des Bartes wegen - angeblich Röntgen ähnlich sah...davon leidet sich mein Nickname ab. claro?

Der Bart übrigens heute ab... und mit der üppigen Frisur, die Röntgen hatte, kann ich auch nicht glänzen....aber sie glänzt...:-)

Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Anabasis, Thursday, 17.07.2003, 13:35 (vor 8238 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Lars am 16. Juli 2003 23:17:46:

Hallo Lars,

Muß der Ehepartner, der den Gewaltvorwurf erhebt, ihn auch beweisen. Oder muß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen.

---Das Gewaltschutzgesetz ahndet schon die Androhung von Gewalt. Die Rechtsprechungspraxis ist ähnlich wie bei „Vergewaltigung in der Ehe“ und „Kindesmißbrauch“ – im Zweifelsfall gegen den Angeklagten.
In der Stellungnahme von Prof. Dr. Bock ist hier besonders Absatz 5 interessant:
http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

Ergänzend auch die Stellungnahme von pappa.com: http://www.pappa.com/emma/gemwohng.htm

Das Gesetz selbst liegt irgendwo auf www.bundesregierung.de unter Gesetze A-Z.

Und unabhängig davon: Was genau heißt "wer schlägt muß gehen"? Daß die (möglicherweise: Eigentums-)Wohnung dem/der geschlagenen komplett überschrieben wird?

--- Nein. Wird aus den Kommentaren m.E. ersichtlich. Du kannst bis zu einem Jahr aus Deiner Eigentumswohnung geworfen werden.

@Alle: Ich habe irgendwo gelesen, dass die Vorwürfe wg. sexuellem Mißbrauch in strittigen Scheidungsfällen in den Staaten zurückgegangen ist, die diese „Gewaltschutzgesetze“ erlassen haben, weil so viel bequemer und niederschwelliger gegen den Mann vorgegangen werden kann. Leider habe ich die Quelle nicht festgehalten. Kann mir jmd. hier helfen?

Gruß Anabasis

Re: @XRay (off topic) :-)

Jolanda, Thursday, 17.07.2003, 14:27 (vor 8238 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: @XRay (off topic) :-) von XRay am 17. Juli 2003 09:03:58:

Hallo XRay

---Isch abe gar kein Auto ;-)))

Aber alles klar, ich weiss nun wie du auf deinen Nick kamst.

Und dass deine Frisur nicht mehr aussieht wie die vom Herrn Röntgen, sondern mittlerweile glänzt....grinst...das kann einen alten Haudegen wie dich doch bestimmt nicht erschüttern ;-)

Ein schönes Gesicht braucht viel Platz ;-)

Es grüsst dich
Jolanda

Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Uwe, Thursday, 17.07.2003, 15:50 (vor 8238 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Lars am 16. Juli 2003 23:17:46:

Interessant zu diesem Thema sind die Info-Broschüren der zuständigen Ministerien und die darin enthaltenen Ausführungen. Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, muß zunächst der Vorwurf nicht unbedingt bewiesen werden. Zur Begründung wird angeführt, daß Gewalttaten im häuslichen Bereich schwer zu beweisen sind. Dementsprechend wird auch die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.
Ob jemals eine Frau einen Platzverweis bekommen hat? Bislang - so weit ich es weiß - noch nicht. Es gibt da ein Gerücht über Renate Schm....

Gruß

Uwe

http://www.zickenthron.de

Muß der Ehepartner, der den Gewaltvorwurf erhebt, ihn auch beweisen. Oder muß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen.
Und mußte auf Grundlage dieses Gesetzes eigentlich auch schon mal eine Frau aus der Wohnung raus?
Und unabhängig davon: Was genau heißt "wer schlägt muß gehen"? Daß die (möglicherweise: Eigentums-)Wohnung dem/der geschlagenen komplett überschrieben wird? Ein solcher Eigentumstransfer würde mir selbst im Falle einer nachgewiesenen gewalttätigen Handlung unverhältnismäßig erscheinen, denn, wenn ich morgen auf der Straße jemanden eine reinhaue, liegt die Höhe des Schmerzensgeldes doch auch nicht beim Gegenwert einer Immobilie.

Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Ferdi, Thursday, 17.07.2003, 16:03 (vor 8238 Tagen) @ Uwe

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Uwe am 17. Juli 2003 12:50:18:

Hallo Uwe!

Zur Begründung wird angeführt, daß Gewalttaten im häuslichen Bereich schwer zu beweisen sind. Dementsprechend wird auch die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.

Ich frage mich, ob diese Verfahrensweise in einem Rechsstaat, wie es der unsere sein will, überhaupt zulässig ist. Wir werden das wohl erst erfahren, wenn ein Betroffener das durchgeklagt hat. Ich weiss jetzt nicht wo das steht, aber ich glaube, der Grundsatz "In dubio pro reo" ist Bestandteil der Verfassung, auf jeden Fall ist er Bestandteil der Menschenrechts-Charta, denn nur undemokratische, diktatorische Staaten wenden diesen Grundsatz nicht an. Eine Justiz, die von diesem Prinzip abweicht, sehe ich als Terrorjustiz an.

Führt man diese merkwürdige Logik weiter, könnte man sich in allen Strafverfahren die Beweiserhebung und -würdigung sparen. Eine Anschuldigung reicht, und schon ist der Angeschuldigte verurteilt und einer Bestrafung ausgesetzt. Hier fällt der Justizia (natürlich weiblich-bevorzugt) doch glatt die Waage aus der Hand!

Gruss,
Ferdi

Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Uwe, Thursday, 17.07.2003, 16:27 (vor 8238 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Ferdi am 17. Juli 2003 13:03:04:

Moin Ferdi,
ich finde dies unter anderem ziemlich pervers an diesem Gewaltschutzgesetz. In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Schuld bewiesen wurde. Dieser rechtsstaatliche Grundsatz wird ausgehebelt.
Hier langt bereits die Denunziation aus, um eine Maschinerie ins Rollen zu bringen, die einen überrollt.
Auch wenn es manche nicht hören mögen - dies erinnert an Zustände, die man vor 60 Jahren hatte.

Gruß

Uwe

Hallo Uwe!
Zur Begründung wird angeführt, daß Gewalttaten im häuslichen Bereich schwer zu beweisen sind. Dementsprechend wird auch die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.
Ich frage mich, ob diese Verfahrensweise in einem Rechsstaat, wie es der unsere sein will, überhaupt zulässig ist. Wir werden das wohl erst erfahren, wenn ein Betroffener das durchgeklagt hat. Ich weiss jetzt nicht wo das steht, aber ich glaube, der Grundsatz "In dubio pro reo" ist Bestandteil der Verfassung, auf jeden Fall ist er Bestandteil der Menschenrechts-Charta, denn nur undemokratische, diktatorische Staaten wenden diesen Grundsatz nicht an. Eine Justiz, die von diesem Prinzip abweicht, sehe ich als Terrorjustiz an.
Führt man diese merkwürdige Logik weiter, könnte man sich in allen Strafverfahren die Beweiserhebung und -würdigung sparen. Eine Anschuldigung reicht, und schon ist der Angeschuldigte verurteilt und einer Bestrafung ausgesetzt. Hier fällt der Justizia (natürlich weiblich-bevorzugt) doch glatt die Waage aus der Hand!
Gruss,
Ferdi

Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Anabasis, Thursday, 17.07.2003, 16:29 (vor 8238 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Ferdi am 17. Juli 2003 13:03:04:

Führt man diese merkwürdige Logik weiter, könnte man sich in allen Strafverfahren die Beweiserhebung und -würdigung sparen. Eine Anschuldigung reicht, und schon ist der Angeschuldigte verurteilt und einer Bestrafung ausgesetzt.

---In solchen Prozessen (Gewalt, Mißbrauch, Vergewaltigung in der Ehe) spielen Gutachter und Glaubwürdigkeitsgutachten eine zentrale Rolle. Eigentlich müsste der Richter die Gutachten würdigen (sonst könnte er ja gleich den Gutachter urteilen lassen). In der Praxis schliesst der Richter sich häufig "seinem" Gutachter an. Verschärft wird die Problematik durch Heerscharen von einseitig orientierten Interessenvertretungen (Frauenhäuser, Wildwasser, Zartbitter...), die auch Einfluß auf die Gutachterwahl nehmen. Lesenswert hierzu ist die Stellungnahme von Prof. Undeutsch im Nachwort von "Bis zur letzten Instanz".

Gruß Anabasis

Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz

Uwe, Thursday, 17.07.2003, 16:33 (vor 8238 Tagen) @ Anabasis

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Anabasis am 17. Juli 2003 13:29:12:

Ein solches Gutachten wird auch berücksichtigt im Hauptprozess. Im Vorfeld jedoch genügt eine bloße Anschuldigung, um beispielsweise den Mann aus der Wohnung werfen zu lassen.

Uwe

Führt man diese merkwürdige Logik weiter, könnte man sich in allen Strafverfahren die Beweiserhebung und -würdigung sparen. Eine Anschuldigung reicht, und schon ist der Angeschuldigte verurteilt und einer Bestrafung ausgesetzt.

---In solchen Prozessen (Gewalt, Mißbrauch, Vergewaltigung in der Ehe) spielen Gutachter und Glaubwürdigkeitsgutachten eine zentrale Rolle. Eigentlich müsste der Richter die Gutachten würdigen (sonst könnte er ja gleich den Gutachter urteilen lassen). In der Praxis schliesst der Richter sich häufig "seinem" Gutachter an. Verschärft wird die Problematik durch Heerscharen von einseitig orientierten Interessenvertretungen (Frauenhäuser, Wildwasser, Zartbitter...), die auch Einfluß auf die Gutachterwahl nehmen. Lesenswert hierzu ist die Stellungnahme von Prof. Undeutsch im Nachwort von "Bis zur letzten Instanz".
Gruß Anabasis

Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht"

Uwe, Thursday, 17.07.2003, 17:02 (vor 8238 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Ferdi am 17. Juli 2003 13:03:04:

Textauszug aus "Jetzt erst Recht", BIG e.V.
Nachzulesen als PDF-File beim Bundesministerium für Frauen (Der Rest ist bei diesem Ministerium eh zweitrangig)

S. 17f.:
"Da normale gerichtliche Verfahren lange dauern, müssen in diesen Fällen Schutzanordnungen im Eilverfahren als einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff. ZPO beantragt werden. In diesen Verfahren zur vorläufigen Regelung der Sache muss und kann möglichst schnell und einfach entschieden werden.

Daraus ergeben sich im Vergleich zum Hauptverfahren auch einige Besonderheiten: Im Eilverfahren muss der Misshandler, der in diesem Verfahren der "Antragsgegner" ist, nicht gehört werden. (...) Daher sollten bei einer Antragstellung mögliche Gefährdungen durch den Antragsgegner dargelegt werden, um das Gericht davon zu überzeugen, dass eine schnelle Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Mannes geboten ist.
Eine Eilentscheidung ergeht, um drohende (weitere) Gewalt zu verhindern oder wesentliche Nachteile für die betroffene Frau abzuwenden. Im normalen Klageverfahren muss die Frau dies als Klägerin beweisen; im Eilverfahren muss sie dies als Antragsstellerin nur glaubhaft machen. Glaubhaftmachung bedeutet, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Misshandlung, Bedrohung, Belästigung, Verfolgung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit stattgefunden hat. Für die Annahme dieser überwiegenden Wahrscheinlichkeit gibt es keine festgelegten Maßstäbe..."

Gruß

Uwe

Hallo Uwe!
Zur Begründung wird angeführt, daß Gewalttaten im häuslichen Bereich schwer zu beweisen sind. Dementsprechend wird auch die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.
Ich frage mich, ob diese Verfahrensweise in einem Rechsstaat, wie es der unsere sein will, überhaupt zulässig ist. Wir werden das wohl erst erfahren, wenn ein Betroffener das durchgeklagt hat. Ich weiss jetzt nicht wo das steht, aber ich glaube, der Grundsatz "In dubio pro reo" ist Bestandteil der Verfassung, auf jeden Fall ist er Bestandteil der Menschenrechts-Charta, denn nur undemokratische, diktatorische Staaten wenden diesen Grundsatz nicht an. Eine Justiz, die von diesem Prinzip abweicht, sehe ich als Terrorjustiz an.
Führt man diese merkwürdige Logik weiter, könnte man sich in allen Strafverfahren die Beweiserhebung und -würdigung sparen. Eine Anschuldigung reicht, und schon ist der Angeschuldigte verurteilt und einer Bestrafung ausgesetzt. Hier fällt der Justizia (natürlich weiblich-bevorzugt) doch glatt die Waage aus der Hand!
Gruss,
Ferdi

Re: Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht"

Lars, Thursday, 17.07.2003, 17:51 (vor 8238 Tagen) @ Uwe

Als Antwort auf: Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht" von Uwe am 17. Juli 2003 14:02:00:

Gegen das Instrument einer EINSTWEILIGEN Anordnung bei Anzeige (!) wegen häuslicher Gewalt hätte ich ja nichts, WENN:

es danach zwingend und umgehend ein reguläres Gerichtsverfahren gibt, bei dem:

- im Falle ausbleibender Schuld-Beweise neben einem vorbehaltslosen Freispruch (dessen Erwähnung für jene Medien, die zuvor über die Anklage berichtet haben, obligat sein solte!) eine Entschädigung für die Anwaltskosten und den Zeitaufwand fällig wird. (Incl. das Rückkehrrecht des Angegklagten in die Wohnung, über deren zukünftige Verfügung dann im Rahmen eines regulären Scheidungsprozesses entschieden wird.)

- im Falle nachweislich falscher Anschuldigungen ein entsprechendes Verfahren auf die Klägerin zukommt.

Re: Weiterführendes zum Gewaltschutzgesetz

Pedro, Thursday, 17.07.2003, 18:54 (vor 8238 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Lars am 16. Juli 2003 23:17:46:

Hallo Lars,

zunächst mal ist zu beachten, daß eine Entscheidung nach dem Gewaltschutzgesetz durch das Gericht getroffen wird, dieser Entscheidung jedoch regelmäßig eine polizeiliche (Sofort-) Maßnahme vorausgeht.

Muß der Ehepartner, der den Gewaltvorwurf erhebt, ihn auch beweisen. Oder muß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen.<

Deine Frage ist mehr als berechtigt. Ich empfehle Dir zwei Links, wo Du Dich nicht nur über diese Frage informieren kannst, sondern auch gleich noch eine Fülle von Zusatzinformationen erhältst, daß dieses Problem vor Einführung des Gesetzes sowohl gesehen als auch diskutiert wurde und was der Gesetzgeber gewollt hat.

www.bifir.de/Referentenentwurf.htm
www.djb.de/content.php/pmsn-41.html

An den Referentenentwurf - der auch die Änderungen an anderen berührten Gesetzen aufführt - schließt sich eine ausführliche Begründung an. Der Geist der dazu ergangenen Stellungnahme des (feministischen) Juristinnenbundes spricht für sich.

Und mußte auf Grundlage dieses Gesetzes eigentlich auch schon mal eine Frau aus der Wohnung raus?<

Das dürfte im Einzelfall sicher schon mal passiert sein ("Vorzeigefrau"). Informationen über nähere Umstände sind jedoch so gut wie nicht zu bekommen. In der Medienberichterstattung wurde das Gewaltschutzgesetz durchgängig als voller Erfolg gefeiert - teilweise mit Archiv-Bildern blutiger Frauen "garniert". Hierzu ein Beispiel:

www.wdr.de/tv/service/familie/ inhalt/20030108/b_2.phtml

Es gab auch Stellungnahmen von amtlicher Seite, die natürlich ebenfalls den Erfolg betonten. Ziemlich ausführlich hierzu:

www.baden-wuerttemberg.de/sixcms_upload/ media/28/platzverweis.pdf

Aus eigener Anschauung kann ich Dir allerdings versichern, daß das dort betonte verfassungsrechtliche Bewußtsein nicht entfernt mit der Polizeipraxis übereinstimmt. Mit dem Thema "Gewalt im sozialen Nahraum" haben einige Polizeibeamtinnen ein interessantes Geschäftsfeld für sich entdeckt. Die Stimmung war bereits im Vorfeld entsprechend eingestellt worden. Auf allen Polizeiwachen hingen Plakate zum Thema "Gewalt gegen Frauen". Nahezu sämtliche Publikationen aus politischen Kreisen sprachen vom "Schläger". Die mediale Offensive war generalstabsmäßig durchgeplant.

Und unabhängig davon: Was genau heißt "wer schlägt muß gehen"? Daß die (möglicherweise: Eigentums-)Wohnung dem/der geschlagenen komplett überschrieben wird? Ein solcher Eigentumstransfer würde mir selbst im Falle einer nachgewiesenen gewalttätigen Handlung unverhältnismäßig erscheinen, denn, wenn ich morgen auf der Straße jemanden eine reinhaue, liegt die Höhe des Schmerzensgeldes doch auch nicht beim Gegenwert einer Immobilie.<

Das Eigentum kann weder durch die polizeiliche (Sofort-) Maßnahme noch durch die gerichtliche Entscheidung in seiner rechtlichen Substanz berührt werden. Es können sich aber rein faktische Folgen ergeben (wahrscheinlich weniger bei Immobilien, sondern eher bei "beweglichen Sachen"), woran die Verfasser des Machwerks nicht gedacht hatten oder denken wollten. Ich nehme an, daß damit zusammenhängende Fragen früher oder später noch die höheren Gerichte beschäftigen werden. Die Öffentlichkeit wird aber wohl erst bei einem besonders krassen Fall aufmerksam werden.

Pedro

Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

HemmaNedDo, Thursday, 17.07.2003, 19:14 (vor 8238 Tagen) @ Uwe

Als Antwort auf: Re: Fragen zum Gewaltschutzgesetz von Uwe am 17. Juli 2003 12:50:18:

Die Unseriosität hält Einzug....

Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.
Ob jemals eine Frau einen Platzverweis bekommen hat? Bislang - so weit ich es weiß - noch nicht. Es gibt da ein Gerücht über Renate Schm....

Ist schlicht erstunken und erlogen, der Schreiber müsste es besser wissen - schließlich ist er lang genung im Internet unterwegs.

Zudem reicht die bloße Anschuldigung nicht, diese Anschuldigung muss vor Ort bewiesen werden. Die Polizisten entscheiden nach Augenschein und Darstellung. Man lese das Gesetz, dann äußere man sich.
Bei manchen frag ich mich schon, wieso sie so viel Interesse am Gewaltschutzgesetz haben und immer wieder wissentlich falsche Behauptungen aufstellen.

Jörg

Re: Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht"

Anabasis, Thursday, 17.07.2003, 19:23 (vor 8238 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Re: Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht" von Lars am 17. Juli 2003 14:51:26:

- im Falle nachweislich falscher Anschuldigungen ein entsprechendes Verfahren auf die Klägerin zukommt.

---IMHO wird bei jeder dritten strittigen Scheidung der Vorwurf sexuellen Missbrauchs erhoben. Da ja etwas dran sein könne, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Ist dann nach ein bis zwei Jahren der Vorwurf ausgeräumt, bleibt das Sorgerecht bei der Mutter, weil das Kind zur Ruhe kommen müsse und seine gewohnte Umgebung brauche. Es ist mir kein Fall bekannt, in dem die Mutter oder die sie unterstützenden Institutionen zur Rechenschaft gezogen wurden.

Ich habe mir vom Ministerium für Frauen... die BIG e.V.-Broschüre heruntergeladen (Danke für den Tipp, Uwe!). Zum Thema „Nachweislich“ – darum geht es doch gerade! Der Klägerin ist es nach Intention des Gesetzgebers nicht zuzumuten, ihre Behauptungen zu beweisen!

(Auszug S.10) Die Zivilgerichte können z.B.
...
- die Beweislast umkehren, wenn der Klägerin nicht zugemutet werden kann, die Beweislast zu tragen. Eine solche Situation liegt bei häuslicher Gewalt häufig vor, denn einziger Zeuge neben dem Opfer ist oft nur vor, denn einziger Zeuge neben dem Opfer ist oft nur der Misshandler, der sich in der Regel nicht selbst beschuldigen wird. Muss die betroffene Frau in solchen Fällen die volle Beweislast tragen, wird sie praktisch rechtlos gestellt;
- die Klägerin als Partei vernehmen (§448 ZPO),wenn die sonstige Beweisaufnahme nicht ausreicht, um das Gericht vom Vorliegen häuslicher Gewalt zu überzeugen.

Gruß Anabasis

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Anabasis, Thursday, 17.07.2003, 19:43 (vor 8238 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von HemmaNedDo am 17. Juli 2003 16:14:04:

Ist schlicht erstunken und erlogen, der Schreiber müsste es besser wissen - schließlich ist er lang genung im Internet unterwegs.

... oh, bitte nicht.

Bei manchen frag ich mich schon, wieso sie so viel Interesse am Gewaltschutzgesetz haben und immer wieder wissentlich falsche Behauptungen aufstellen.

... das geneigte Publikum weiss nicht, welche Vendetta hier ausgefochten wird - und will es auch nicht wissen!

Gruß Anabasis

Der Knackpunkt ...

Lars, Thursday, 17.07.2003, 23:02 (vor 8238 Tagen) @ Anabasis

Als Antwort auf: Re: Textauszug aus BIG e.V. "Jetzt erst Recht" von Anabasis am 17. Juli 2003 16:23:46:

... scheint mir dann nicht die Wohnfrage zu sein, sondern die dadranhängende Möglichkeit, sorgerechtstechnische Fakten zu schaffen. Prüfsteine für dieses Gesetz müßten dann sein:

- Folgt auf das Eilverfahren ein reguläres Verfahren nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten"?

- Läuft dieses reguläre Verfahren dann innerhalb einer Zeitspanne ab, bei der sorgerechtstechnisch noch keine Fakten geschafft werden können?

UNTER SOLCHEN VORAUSSETZUNGEN (!) würde ich ein Eilverfahren befürworten, da in der Rechtsgüterabwägung die Gefahr der körperlichen Mißhandlung schwerer wiegen sollte als die Möglichkeit vorübergehend falscher Verdächtigung.

Re: Entweder hast Du wirklich keine Ahnung oder.....

Pedro, Thursday, 17.07.2003, 23:35 (vor 8238 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von HemmaNedDo am 17. Juli 2003 16:14:04:

.....Du postest hier wider besseres Wissen. Beides ist nicht akzeptabel.

Zudem reicht die bloße Anschuldigung nicht, diese Anschuldigung muss vor Ort bewiesen werden. Die Polizisten entscheiden nach Augenschein und Darstellung.<

Die Polizei entscheidet einfach nach "Abwägung" der in Rede stehenden Rechtsgüter: die mögliche Gefahr für Leib und/oder Leben steht dann allem anderen gegenüber. "Wie würden Sie entscheiden?"

Außerdem solltest Du vielleicht Deine eigenen Ratschläge beherzigen:

Man lese das Gesetz, dann äußere man sich.<

Wobei noch anzumerken ist, daß die Lektüre eigentlich jedes Gesetzes dem Unkundigen eine wunderbare Welt des Rechts vorgaukelt, die es so nicht entfernt gibt. Und die Praxis sieht ohnehin anders aus.

Pedro

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Uwe, Friday, 18.07.2003, 01:30 (vor 8238 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von HemmaNedDo am 17. Juli 2003 16:14:04:

Moin Jörg,

im ersten Moment war ich schon ein wenig geplättet, als ich Deinen Kommentar las. Aber wie dem auch sei - es bleibt Dir jederzeit ungelassen, was Du davon denkst und hältst.

Auf Deine inhaltliche Kritik werde ich nicht eingehen - ich denke, Du weißt selbst, daß Du da einen kapitalen Bock (nein, nicht den Professor aus Mainz) geschossen hast. Solltest Du jedoch Wert darauf legen, werde ich gerne Deinem Wunsch nachkommen.

Erschreckt hat mich vor allem Deine Blauäugigkeit - wenn man das Gesetz liest. Was dann?
Papier ist geduldig. Es kommt auf die Auslegung und Handhabung der Gesetze an. Gesetze sind wie Kaugummi - Du kannst sie ziehen. Ein Beispiel: "Die Würde des MEnschen ist unantastbar!" Was ist die Würde des MEnschen? Bring mir eine Definition davon, die allgemein akzeptiert wird und die vor Gericht jederzeit standhält.

Wie schon gesagt - es kommt auf die Auslegung der Gesetze an. Ich habe hier im Forum eine Interpretation gebracht, die vom Ministerium unterstützt wird. Ließ die Broschüre und sage mir, inwieweit diese Broschüre bespielsweise mit der geschlechtsneutralen Formunlierung des GEsetzes konform geht. Du könntest hier eine empirische Arbeit, nämlich eine Inhaltsanalyse, schreiben. Es sind solche Kommentare wie diese Broschüre, die einen gewollt verzerrten Blick verursachen.

In dieser Broschüre steht ebenfalls, daß eine bloße Anschuldigung ohne Beweisführung genügen kann. Im Hauptprozeß mag diese Anschuldigung widerlegt werden. Aber was hat man davon. Der Verdacht wurde geäußert, Dieser Verdacht bleibt nicht im kleinen Kreis. Er macht die Runde. Und selbst, wenn tausendmal die Unschuld bewiesen wurde, bleibt ein gewisser Restzweifel. Ein solche Anschuldigung genügt, um einen Fix und Foxi zu machen. Ein ähnliches Phänomen kannst Du beobachten bei der Anschuldigung des sexuellen Mißbrauchs, die gerne im Scheidungsverfahren gebracht wird. Was sind denn die Folgen? Was bleibt selbst dann an einem hängen, wenn nachgewiesen wurde, daß die Anschuldigung jeder Grundlage entbehrt?

Gruß

Uwe

Gruß

Uwe

Die Unseriosität hält Einzug....
Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.
Ob jemals eine Frau einen Platzverweis bekommen hat? Bislang - so weit ich es weiß - noch nicht. Es gibt da ein Gerücht über Renate Schm....

Ist schlicht erstunken und erlogen, der Schreiber müsste es besser wissen - schließlich ist er lang genung im Internet unterwegs.
Zudem reicht die bloße Anschuldigung nicht, diese Anschuldigung muss vor Ort bewiesen werden. Die Polizisten entscheiden nach Augenschein und Darstellung. Man lese das Gesetz, dann äußere man sich.
Bei manchen frag ich mich schon, wieso sie so viel Interesse am Gewaltschutzgesetz haben und immer wieder wissentlich falsche Behauptungen aufstellen.
Jörg

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

HemmaNedDo, Friday, 18.07.2003, 11:09 (vor 8237 Tagen) @ Uwe

Als Antwort auf: Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von Uwe am 17. Juli 2003 22:30:22:

Ja Uwe,
es werden gleich wieder die Schreiber kommen, die sagen: "der Hemmaneddo ist eh ein Grüner...mach dir nix draus"....bin ich, na und?

Aber: selbst die SPD-Frauen reden von 15% weiblicher Gewalt (http://www.spd-hessensued.de/asf/presse/frauentag%202002.htm). Es gab und gibt immer wieder auch Platzverwese gegenüber Frauen, das weisst Du ganz genau. Ich erinnere mich an einen Pressebericht, wonach in Berlin ein Prozentsatz von mehreren Prozent erreicht wurde, ich weiss aber nciht mehr genau, wieviel.
Du verfolgst doch die Presse dahingehend. Es ist Sache der betroffenen Männer, die Anzeige zu machen und auch evtl. Fehlverhalten der Polizei durchzustehen, es ist wohl jedem klar, dass es eine Zeit dauern wird, bis das richtig funktioniert.
Man darf und muss sich sogar darüber aufregen, helfen, ein Politikum draus machen, dich an die Presse wenden.
Aber nicht unseriös, so wie du das tust, sondern mit Fakten.
UNd das Gesetz ist geschlchtsneutral und "Abwägen" gibt es logischerweise vor Ort. Sicherlich hört man dazu auch Nachbarn u.ä.....:-)
Man sollte mal die Kirch im Dorf lassen, es gibt keine Verschwörung. Es gibt nur eins: Menschen, egal ob Männer oder Frauen, die Hilfe benötigen, weil sie von ihrem Partner geprügelt werden. Und dem entspricht das Gesetz. Wenn es falsch gehandhabt wird, dann muss eben dagegen vorgegangen werden. Das ist leider mi allem so, aber Misstände hinnehmen und dann aus dem "Untergrund" moosern, das funktioniert nicht.
Es gilt, Netzwerke, Hilfnetzwerke zu schaffen. Nun, da ist die Männerbewegung ja auf nem guten Weg. Aber es geht nur Schritt für Schritt.
Jörg

E.h.E. e.V i.G.

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Uwe, Friday, 18.07.2003, 11:35 (vor 8237 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von HemmaNedDo am 18. Juli 2003 08:09:21:

Moin Jörg,
selbst wenn SPD-Frauen von 15% weiblicher Gewalt reden, ist dieser Prozentsatz sehr gering. Es existieren Studien, die auf andere, nämlich höhere Werte kommen. Dennoch wird aber von offizieller Seite behauptet, es existieren keine Studien. Wird dennoch zugegeben, daß Studien existieren, wird der Prozentsatz der ermittelten Gewaltverteilung auf die Geschlechter verschwiegen. Warum?

Zum Thema Stimmungsmache:
Wenn eine Minsterin frech mit dem Slogan wirbt "Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt" kann ich beim besten Willen keine geschlechtsneutrale Formulierung sehen.
Schaut man sich alle Publikationen zum Thema an, die vom Bundesministerium für Frauen angeboten werden, entdeckt man ebenfalls keine einzige, die auch nur ansatzweise geschlechtneutral formuliert ist.

Ich habe nie behauptet, es existiere eine Verschwörung. Ich behaupte nur, daß es eine gewisse Richtung gibt, wie ein geschlechtsneutrales Gesetz auszulegen ist und an wen es sich richtet.
Diese Richtung wird beispielsweise auch durch das Protokoll der Expertenanhörung zum Gewaltschutzgesetz deutlich. Dieses Protokoll ist beim dt. Bundestag erhältlich.
Kämpft man sich durch die 70 Seiten, schlackert man mit den Ohren, wie die Meinung eines Experten, der gegen das Gewaltschutzgesetz in der vorliegenden Form war, zerissen bzw. abgestempelt wurde, da sie nicht dem Schema "Frau=Opfer, Mann=Täter" entsprach.

Ich gebe Dir recht, daß auch Frauen Platzverweise bekommen können. Ich habe noch einmal nachgeschaut und einen Bericht dazu gefunden. Aber ein solcher Bericht ist ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Ich gebe Dir ebenfalls Recht, daß es an den Männern liegt, Anzeige zu erstatten. Aber dann sollen auch bitte schön entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Dies kann dadurch geschehen, daß offizielle Broschüren tatsächlich geschlechtsneutral gehalten werden. Dies kann dadurch geschehen, daß ebenfalls Broschüren für Männer herausgegeben werden. Bislang geschieht dies von offizieller Seite nicht.

Gruß

Uwe

PS: Ich mache mir eigentlich gar nichts aus dem Umstand, daß Du ein Grüner bist. Dies ist mir sogar relativ egal.

Ja Uwe,
es werden gleich wieder die Schreiber kommen, die sagen: "der Hemmaneddo ist eh ein Grüner...mach dir nix draus"....bin ich, na und?
Aber: selbst die SPD-Frauen reden von 15% weiblicher Gewalt (http://www.spd-hessensued.de/asf/presse/frauentag%202002.htm). Es gab und gibt immer wieder auch Platzverwese gegenüber Frauen, das weisst Du ganz genau. Ich erinnere mich an einen Pressebericht, wonach in Berlin ein Prozentsatz von mehreren Prozent erreicht wurde, ich weiss aber nciht mehr genau, wieviel.
Du verfolgst doch die Presse dahingehend. Es ist Sache der betroffenen Männer, die Anzeige zu machen und auch evtl. Fehlverhalten der Polizei durchzustehen, es ist wohl jedem klar, dass es eine Zeit dauern wird, bis das richtig funktioniert.
Man darf und muss sich sogar darüber aufregen, helfen, ein Politikum draus machen, dich an die Presse wenden.
Aber nicht unseriös, so wie du das tust, sondern mit Fakten.
UNd das Gesetz ist geschlchtsneutral und "Abwägen" gibt es logischerweise vor Ort. Sicherlich hört man dazu auch Nachbarn u.ä.....:-)
Man sollte mal die Kirch im Dorf lassen, es gibt keine Verschwörung. Es gibt nur eins: Menschen, egal ob Männer oder Frauen, die Hilfe benötigen, weil sie von ihrem Partner geprügelt werden. Und dem entspricht das Gesetz. Wenn es falsch gehandhabt wird, dann muss eben dagegen vorgegangen werden. Das ist leider mi allem so, aber Misstände hinnehmen und dann aus dem "Untergrund" moosern, das funktioniert nicht.
Es gilt, Netzwerke, Hilfnetzwerke zu schaffen. Nun, da ist die Männerbewegung ja auf nem guten Weg. Aber es geht nur Schritt für Schritt.
Jörg

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Bruno, Friday, 18.07.2003, 14:50 (vor 8237 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von HemmaNedDo am 17. Juli 2003 16:14:04:

Hallo Jörg,

keine Frage, es gibt in der Familie Männer, die ihre Frauen und Kinder misshandeln und dass dagegen etwas getan wird, getan werden muss, ist gut und richtig.

Aber das Gewaltschutzgesetz ist von Anfang an einseitig nur zum Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt geplant worden. Unter Missachtung internationaler und natio-naler Studien, die eine ungefähre Ausgeglichenheit von Täterinnen und Täter bele-gen, wurde in einer beispiellosen Hetzkampagne gegen Männer der Mann als der Pauschalverbrecher und die Frau als das Pauschalopfer dargestellt. Im Modellprojet des Landes Baden-Württemberg http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms_upload/media/377/platzverweis_www.pdf z.B. wird oh-ne jegliche weitere Erläuterung nur von Gewalt gegen Frauen und vom Schläger Mann geredet.

Das Resultat: Trotz o.g. Erkenntnisse sind bisher ausschließlich Männer, niemals jedoch ist m.W. auch nur eine einzige Frau der Wohnung verwiesen worden.

Das Gewaltschutzgesetz ist gut für den Schutz der geschlagenen Frauen aber den geschlagenen Männern hilft es nicht. Und das ist ungerecht. Alle Parteien reißen große Sprüche mit Gender Mainstreaming und Chancengleichheit für Frauen und Männer. In Wirklichkeit kümmert man sich ausschließlich um die Probleme der Frauen. Keine Chancengleichheit für Frauen und Männer sondern Einbahnstraßen-Chancengleichheit für Frauen.

Das hat nichts mit Grünen oder sonst was zu tun. Das gilt für alle Parteien. Das Ge-waltschutzgesetz wurde, glaube ich, von der früheren CDU-Familienministerin Nolte angeleiert. Wenn nicht stimmt, bitte korrigieren. Alle Partein sind da verheuchelt und verlogen.

Die Frage ist deshalb nicht, warum Männer es nicht wahr haben wollen, dass Frauen in der Familie misshandelt werden, sondern warum Politkerinnen und Politiker sich weigern über Gewalt gegen Männer zu reden.

Und ändern wird sich daran gar nichts.

Gruß

Bruno

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Bruno, Friday, 18.07.2003, 15:22 (vor 8237 Tagen) @ Bruno

Als Antwort auf: Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von Bruno am 18. Juli 2003 11:50:42:

Berichtigung:

Das Resultat: Trotz o.g. Erkenntnisse sind bisher ausschließlich Männer, niemals jedoch ist m.W. auch nur eine einzige Frau der Wohnung verwiesen worden.

Im Modellprojekt in BW wird bei 769 Platzverweisen von einer Frau geredet.

Aber selbst wenn "nur" die 15% Anteil von Frauen stimmen würden, würde dieses Verhältnis 768 zu 1 zeigen, dass für Gewalt gegen Männer das Gewaltschutzgesetz nicht geeignet ist.

Bruno

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Manfred, Friday, 18.07.2003, 20:15 (vor 8237 Tagen) @ Bruno

Als Antwort auf: Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von Bruno am 18. Juli 2003 12:22:28:

Berichtigung:

Das Resultat: Trotz o.g. Erkenntnisse sind bisher ausschließlich Männer, niemals jedoch ist m.W. auch nur eine einzige Frau der Wohnung verwiesen worden.

Im Modellprojekt in BW wird bei 769 Platzverweisen von einer Frau geredet.
Aber selbst wenn "nur" die 15% Anteil von Frauen stimmen würden, würde dieses Verhältnis 768 zu 1 zeigen, dass für Gewalt gegen Männer das Gewaltschutzgesetz nicht geeignet ist.
Bruno

Hat jemand Informationen darüber wie so ein Platzverweis in der Praxis abläuft? Wieviele verletzte oder gar tote Polizisten gab es schon dabei?
Immerhin werden hier "bestien aus ihren Höhlen gejagt", da sollte es einen doch wundern, wenn das nur mit "bitte verlassen sie ihre Wohnung" abgeht.

Schöne Grüße,
Manfred

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Uwe, Friday, 18.07.2003, 20:50 (vor 8237 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von Manfred am 18. Juli 2003 17:15:07:

Letzte Woche wurde ein solcher Fall vor Gericht verhandelt. Es ging dabei um folgendes:

Ein Vater wollte sein Kind abholen. Die Kindesmutter stellte sich quer. Es kam zu einem Streit. Die Kindesmutter rief daraufhin die Polizei an. Zwei Polizisten (ein Mann, eine Frau) kamen, hörten sich die Sichtweise der Kindesmutter an. Daraufhin nahmen sie die Personalien des Kindesvaters auf. Anschließend sprachen sie gegen den Vater einen Platzverweis aus. Angeblich hätte er randaliert und der Mutter gedroht. Als der Vater sich weigerte zu gehen, da die Vorwürfe der Kindesmutter den Tatsachen nicht entsprechen würden, wurde er von den Polizisten abgeführt.
Für die Gerichtsverhandlung wurden drei eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Zwei davon stammten von Nachbarn, die die Auseinandersetzung mitverfolgt hatten.

Das Ergebnis dieser Verhandlung liest sich wie folgt:

"heute war es endlich, nach dem zweiten anlauf soweit. Zur großen
Überraschung von Richter, Staatsanwalt, Polizistin und meiner Herzallerliebsten fand ich
mich wieder im Kreise von ca. 25 lieben und am Verfashren sehr
interessierten Menschen, von denen der Richter zu Beginn meinte, er habe die doch alle gar
nicht geladen.

Euch allen, die ihr z.T. sogar extra angereist seid, erst einaml meinen
herzlichen Dank für die moralische Unterstützung, die ihr mir durch euer
ERscheidnen gegeben habt. Und da es eine weitere mündliche Verhandlung demnächst in
der gleichen sache geben wird, würde ich mich freuen, wenn ihr dann vielleicht
noch zahlriecher erscheint.

Was gab es heute (für all die, die nicht dabei waren)? Erst einmal war es
Richter und Staatsanwalt sichtlich unangenehm, vor soviel Publikum verhandeln
zu müssen. Einer er Polizisten war wegen Urlaub nicht erschienen. so erklärte
mein anwalt, er werde bei Befragung der Zeugen in der heutigen Verhandlung
diese nicht entlassen, sie müßten also noch einmal befragt werden, wenn der
zweite Polizist denn auch als zeuge anwesnd ist. Daraufhin schlug der richter
vor daß sich Anwalt, Staatsanwalt und richter unter ausschluß der
Öffentlichkeit einemal besprechen sollten. so wurde es gemacht, und heraus kam das angebot
von Gericht und Staatsanwaltschaft zu einem deal, nämlich

das Verfahren gegen mich wird eingestellt, die Kosten meines Anwaltes werden
von der Staatskasse übernommen, uind ich solle meine Strafanträge gegen die
Polizisten zurücknehmen. Dies habe ich abgelehnt. Daraufhin hat der richter
die Verhandlung vertagt auf einen neuen Termin, der demnächst mitgeteilt wird."

Gruß

Uwe

Berichtigung:

Das Resultat: Trotz o.g. Erkenntnisse sind bisher ausschließlich Männer, niemals jedoch ist m.W. auch nur eine einzige Frau der Wohnung verwiesen worden.

Im Modellprojekt in BW wird bei 769 Platzverweisen von einer Frau geredet.
Aber selbst wenn "nur" die 15% Anteil von Frauen stimmen würden, würde dieses Verhältnis 768 zu 1 zeigen, dass für Gewalt gegen Männer das Gewaltschutzgesetz nicht geeignet ist.
Bruno

Hat jemand Informationen darüber wie so ein Platzverweis in der Praxis abläuft? Wieviele verletzte oder gar tote Polizisten gab es schon dabei?
Immerhin werden hier "bestien aus ihren Höhlen gejagt", da sollte es einen doch wundern, wenn das nur mit "bitte verlassen sie ihre Wohnung" abgeht.
Schöne Grüße,
Manfred

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Joseph S, Sunday, 20.07.2003, 00:51 (vor 8236 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von HemmaNedDo am 17. Juli 2003 16:14:04:

Hallo Jörg,

Die Unseriosität hält Einzug....

Ist das die Art, wie Du Dich in die Diskussion einbringen willst?

Durch die bloße Anschuldigung also können Fakten geschaffen werden.
Ob jemals eine Frau einen Platzverweis bekommen hat? Bislang - so weit ich es weiß - noch nicht. Es gibt da ein Gerücht über Renate Schm....
Ist schlicht erstunken und erlogen, der Schreiber müsste es besser wissen - schließlich ist er lang genung im Internet unterwegs.

Jaaah, die Gerüchte um Renate Schm.. sind wahrscheinlich erstunken und erlogen.
In der Tat wurde in diesem Forum ein Zeitungsartikel angegen, nach dem in Berlin, wo die Anwendung
des Gewaltschutzgesetzes wissenschaftlich begleitet wurde, über ein Viertel der verwiesenen
Täter weiblich war. Mir ist allerdings zu aufwendig, das Archiv des Forums danach zu durchsuchen,
um einen Link darauf zu setzen. Daß Uwe dies nicht mitbekomen hat, ist gut möglich. Schließlich
habe auch ich in sonstigen Berichten ausschließlich von Männern als Tätern gelesen.

Zudem reicht die bloße Anschuldigung nicht, diese Anschuldigung muss vor Ort bewiesen werden. Die Polizisten entscheiden nach Augenschein und Darstellung. Man lese das Gesetz, dann äußere man sich.

Da wäre ja ein Gerichtsverfahren vor Ort nötig, damit die Anschuldigung juristisch als bewiesen
angesehen werden kann. Die Unterschiede bei den wissenschaftlich begleiteten Einsätzten und den
sonstigen Einsätzen legen Zweifel an der Objektivität der Entscheidungen nach Augenschein und
Darstellung durch die Polizisten.

Bei manchen frag ich mich schon, wieso sie so viel Interesse am Gewaltschutzgesetz haben und immer wieder wissentlich falsche Behauptungen aufstellen.

Das erste ist, daß massive Eingriffe in die persönliche Freiheit einer Person und somit in ein
Grundrecht ohne Gerichtsverfahren erfolgen. Nicht in die eigene Wohnung zu dürfen, ist keine
Kleinigkeit sondern eine erhebliche Einschränkung.
Für hier wird diese Problematik dadurch interessant, daß bei der Zielsetzung und offensichtlich
auch in der Praxis das Gesetz trotz seiner geschlechtsneutralen Formulierung klar gegen Männer
gerichtet ist. Das macht die Suche nach subtilen Gründen für die Diskussion hier überflüssig.

Übrigens bezog Uwe sich nicht einfach auf das Geschwätz von Stammtischbrüdern oder unseriöser
Journalisten, sondern auf "Info-Broschüren der zuständigen Ministerien". Das einzige, was man
ihm dabei vorwerfen kann, ist, daß er keine Belege mit Zitaten aus diesen brachte.

Daß Behauptungen "wissentlich falsch" vorgetragen sind, solltest Du aber besser belegen, wenn
Du nicht unseriös sein willst.

Gruß
Joseph

Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten

Joseph S, Sunday, 20.07.2003, 00:52 (vor 8236 Tagen) @ HemmaNedDo

Als Antwort auf: Re: Erneut, lieber Gerüchte statt Fakten von HemmaNedDo am 18. Juli 2003 08:09:21:

Hallo Jörg,

es gibt keine Verschwörung.

Ja, wenn das Gesetz unter dem Slogan "Der Schläger geht; die Geschlagene bleibt." eingeführt
wird erübrigen sich Verschwörungstheorien, denn das Ganze ist öffentlich. Wo war übrigens von
Verschwörung die Rede? Ich kann die Stelle nicht finden.

Es gibt nur eins: Menschen, egal ob Männer oder Frauen, die Hilfe benötigen, weil sie von ihrem Partner geprügelt werden.

Nein, es gibt noch Menschen, bei denen man nicht sofort erkennen kann, ob sie Schäger
sind oder nicht, und die Anspruch auf ein rechtstaatliches Verfahren haben. Des weiteren gibt
es auch Menschen, die mit Falschbeschuldigungen etwas erreichen wollen, worauf sie kein
Recht haben.

Und dem entspricht das Gesetz.

Also entspricht es einer falschen Voraussetzung.

Gruß
Joseph

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