Männer dürfen Vaterschaft heimlich testen lassen
Männer dürfen Vaterschaft heimlich testen lassen
Nachwuchs zu bekommen, ist für die meisten Männer ein unbeschreibliches Glücksgefühl. In manchen Fällen jedoch schwingt die Unsicherheit mit in Form der Frage: Ist das Kind auch wirklich von mir? Das Münchner Landgericht hat jetzt mit einem Urteil den Weg zur Antwort vereinfacht.
Baby © dpa
Dem Richterspruch zufolge dürfen unverheiratete Männer die Abstammung eines Babys ohne Wissen und Einverständnis der Mutter genetisch überprüfen lassen (Az.: 17HK O 344/03). Begründung: Ein heimlicher Abstammungstest sei für das Wohl des Kindes weniger schwerwiegend als die gesetzlich zulässige gerichtlich erzwungene Klärung der Vaterschaft. Um diese festzustellen, ist lediglich eine geringe Menge genetischen Materials nötig. Das kann beispielsweise von einem Schnuller entnommen werden.
Gericht: Berechtigtes Interesse der Väter
Hintergrund für das Gerichtsurteil ist ein Wettbewerbsstreit. Das auf
Vaterschaftsgutachten spezialisierte Münchner Institut Genedia war von einem Kölner Konkurrenz-Labor auf Unterlassung heimlicher Begutachtungen verklagt worden. Die Kläger argumentierten, die
heimlichen Tests verstießen gegen das Datenschutzgesetz und die Grundrechte des Kindes. Das Gericht sah das jedoch anders. Ein "tatsächlicher oder rechtlicher Vater" habe Anrecht auf Information über die Abstammung des Kindes. Ein "möglicherweise biologischer Vater" habe gleichfalls ein anerkennenswertes Interesse, einen Gentest durchführen zu lassen.
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- Männer dürfen Vaterschaft heimlich testen lassen -
Joachim,
10.07.2003, 21:55
- Re: Na endlich - Peter, 11.07.2003, 01:42
- Re: Männer dürfen Vaterschaft heimlich testen lassen -
AJM,
11.07.2003, 11:23
- Re: Männer dürfen Vaterschaft heimlich testen lassen - Peter, 11.07.2003, 17:57