Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Süddeutsche Zeitung zum gemeinsamen Sorgerecht

Odin, Wednesday, 02.07.2003, 14:53 (vor 8253 Tagen)

SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 01.07.2003

Seit fünf Jahren ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall - eine
vorläufige Bilanz

Weniger Probleme, bessere Noten

Wenn geschiedene Eltern gleichermaßen verantwortlich sind, hat das positive
Auswirkungen, es kann aber nicht alle Kämpfe ums Kind verhindern

Von Cathrin Kahlweit

Sorgerechtsprozesse von Prominenten finden häufig ihren Weg in die
Öffentlichkeit: Barbara Feltus wollte das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder und
klagte in den USA; ihr Mann Boris Becker wollte es auch und klagte in München.
Inzwischen teilt sich das geschiedene Paar das Sorgerecht für die Kinder, ein
Grundstück auf Mallorca, und Beckers Ex-Frau freut sich: "Ich bin froh, dass
Boris so intensiv für die Kinder da ist. Er ist ein Vorbild als Vater, und
die beiden lieben ihn sehr", sagt sie, wenn man dem Neuen Blatt glauben darf.

Weniger glücklich ist der Schauspieler Matthieu Carriere, der sogar in den
Hungerstreik trat, um seine Tochter Elena häufiger als jedes zweite Wochenende
zu sehen - vergeblich. Seiner ehemaligen Lebensgefährtin wirft er "legale
Kindesentführung" vor. Beide Fälle sind jedoch Ausnahmen: Die Beckers stritten
quer über den Atlantik miteinander; Matthieu Carriere war mit der Mutter
seiner Tochter Elena nicht verheiratet. Die Rechtsprechung gesteht bei
unverheirateten Eltern aber nach wie vor der Mutter die Entscheidung über das
Sorgerecht zu.

Die Skepsis war groß

Der Regelfall im deutschen Sorgerecht ist allerdings seit dem 1. Juli 1998,
als das neue Kindschaftsrecht in Kraft trat, ein anderer: Geschiedene Eltern
haben das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder, nur in gut begründeten
Ausnahmefällen kann das Familiengericht einem Elternteil allein das Sorgerecht
zusprechen. Überdies haben Kinder seither ein Recht auf Umgang mit beiden
Eltern.

Die Skepsis war groß: Frauenorganisationen fürchteten, dass nun auch
unengagierte Väter mitentscheiden dürften. Psychologen unkten, die meisten Paare
seien nicht reif für gemeinsame Entscheidungen zum Wohle des Kindes. Und der
Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, Dieter Schwab,
formulierte seine Sorge, dass in Zukunft die Durchsetzung des alleinigen
Sorgerechts schwer werde - selbst in begründeten Fällen: "Das wird noch hässlicher
werden."

Das Wesentliche vorweg: Die meisten, wenn auch nicht alle Befürchtungen
waren unbegründet. Das gemeinsame Sorgerecht hat sich bewährt. Der Nürnberger
Jura-Professor Roland Proksch hat im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine
umfassende Studie erstellt: Drei von vier geschiedenen Elternpaaren leben
inzwischen mit dem gemeinsamen Sorgerecht, und Proksch belegt, dass dies eine
"befriedende Wirkung" hat: Konflikte und Kontaktabbrüche wurden seltener.
Väter zahlen bei gemeinsamem Sorgerecht zu knapp 90 Prozent Unterhalt - sind nur
die Mütter berechtigt, tun dies rund zwanzig Prozent weniger.

Und nicht nur finanziell hat sich das Verhältnis der geschiedenen Väter zu
ihren Kindern offenbar verbessert. Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben,
leben Kinder wesentliche häufiger bei ihrem Vater als bei bei alleinigem
Sorgerecht. Ein gemeinsames Recht, die Angelegenheiten des Kindes zu regeln,
entspricht demnach eher dem Kindeswohl, weil es die Eltern zur Kommunikation zwingt.
Das wiederum wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Kinder aus, wie auch
US-Studien belegen: Wo Eltern nach der Scheidung gemeinsam das Sorgerecht
ausüben, haben die Kinder weniger Verhaltensprobleme, ein höheres
Selbstbewusstsein und bessere Noten. Sind der klassische Ehekrieg und seine übelste Folge,
der Kampf ums Kind, mit dem neuen Recht also zu Ende?

Der Zivilrechtler Schwab hat nach wie vor Bedenken: Der Staat überlasse nun
die Kinder sich selbst. Es sei leicht für Eltern, vor Gericht der gemeinsamen
Sorge zuzustimmen, um die Scheidung hinter sich zu bringen, aber in der
Praxis türmten sich dann die Konflikte. "Richter sind nicht angehalten, nach der
konkreten Ausformung des gemeinsamen Sorgerechts zu fragen. Dabei wären
bisweilen massive Zweifel an den Vorstellungen der Eltern angebracht."

Für Schwabs Zweifel spricht auch, dass sich die Sorgerechts- Streitigkeiten
von einst nun auf das Umgangsrecht zu verlagern scheinen, wo die Zahl der
Streitfälle steigt. Kürzlich musste das Verfassungsgericht entscheiden, ob eine
Mutter verpflichtet sei, ihre Kinder zum Flughafen zu bringen, damit diese
zum Vater fliegen und damit ihr Recht auf Umgang ausüben können. Sie muss.

Der Verein "Väteraufbruch" will sogar, dass der Elternteil, bei dem das Kind
nicht überwiegend lebt (also nach wie vor meist die Väter) das Anrecht
bekommt, ein Drittel des Jahres mit seinem Kind zu verbringen. Nach wie vor würden
viele Mütter den Umgang ihrer Kinder mit den Vätern einschränken.
Gerichtliche Zwangsmaßnahmen dagegen sind selten, was mit dem Kindeswohl begründet
wird. Gerd Uecker, Rechtsanwalt in Hamburg und auf Familienrecht spezialisiert,
erzählt dazu einen aus seiner Sicht typischen Fall: Eine Mutter zieht nach der
Scheidung mit ihren vier Kindern von Bremen nach Ulm - was sie bei
gemeinsamem Sorgerecht nicht ohne weiteres darf. Obwohl sie sich damit des
Kindesentzugs schuldig macht, sanktioniert das Gericht ihre Tat mit der Begründung, man
könne die Kinder nicht schon wieder aus ihrer neuen Umgebung reißen. "Leider
werden eigenmächtige Entscheidungen eines Partners nicht selten belohnt",
sagt Uecker ratlos.

Schwere Geschütze

Streitpunkt ist inzwischen auch mehr denn je das alleinige Sorgerecht, für
dessen Erringung schwere Geschütze aufgefahren werden müssen. Kurz nach der
Reform sei das Argument des sexuellen Missbrauchs durch den Vater besonders
häufig ins Feld geführt worden, hat man beispielsweise am Jugendamt Ingolstadt
festgestellt, doch diese Tendenz gehe wieder zurück: Wer die alleinige Sorge
wolle, sei in der Beweispflicht, und Beweise seien meist schwer zu erbringen.
Entsprechend wurde der Fall eines Vaters, dessen Ex-Frau ihm Missbrauch am
damals anderthalbjährigen Kind vorwarf, von einem Gericht kürzlich so
entschieden, dass das Kind dennoch vier Tage pro Woche bei der Mutter, drei Tage beim
Vater lebt. Der Vorwurf der Mutter sei unbegründet.

Strittig ist aber mittlerweile auch, ob es gut für die Kinder ist, wenn sie
jeweils zur Hälfte bei Mutter und Vater leben. Und ob es eine bessere Lösung
gibt. In dem Buch "Glückliche Scheidungskinder" erzählen die Autoren Remo
Largo und Monika Czernin die Geschichte von zwei Kindern, die in einer
gemeinsamen Wohnung leben; Mutter und Vater ziehen abwechselnd ein und aus. Das
Experiment wird abgebrochen: Die Kinder benahmen sich wie die Hausherren, und die
Eltern fühlten sich wie zu Besuch.

[link=http://www.sueddeutsche.de/sz/politik/red-artikel5350" target="_top]http://www.sueddeutsche.de/sz/politik/red-artikel5350[/link]

Re: Was ich schon lange mal sagen wollte.....

Pedro, Wednesday, 02.07.2003, 22:43 (vor 8253 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Süddeutsche Zeitung zum gemeinsamen Sorgerecht von Odin am 02. Juli 2003 11:53:27:

Danke, Odin, für das Einstellen dieses kenntnisreichen Textes.

Er gibt zwar komprimiert, aber zugleich umfassend und auf den Punkt gebracht das Dilemma wieder, in das jeder gerät, welcher der offiziellen Doktrin des Kindeswohls folgt.

Kurz gesagt: wer wirklich das Wohl des Kindes als primär ansieht, der darf keinem der modisch wechselnden Modelle zum Umgangsrecht folgen - die setzen nämlich alle an Zumutungen für das Kind an, das sich in den unterschiedlichsten Situationen bewähren muß, von denen letztlich keine kindgerecht ist. In der Praxis werden zuallererst nämlich nicht die ach so reifen Erwachsenen den größten Belastungen ausgesetzt - denn die wissen ja immerhin, warum und mit welchen Waffen sie Krieg gegeneinander führen.

Mit anderen Worten: wer wirklich das Wohl des Kindes als primär ansieht, der muß bei den Erwachsenen ansetzen - bei beiden gleichzeitig.

Natürlich habe auch ich nicht den Stein der Weisen gefunden, aber mal so ins Unreine gesprochen: wie wäre es denn, wenn die Familiengerichte sofort bei Stellung eines Scheidungsantrags die Verpflichtung für beide Eltern aussprechen würden, sich einer gemeinsamen Schulung, Therapie oder wie immer man das bezeichnen und ausgestalten mag, zu unterziehen?

Das Verweigern eines solchen gemeinsamen Vorgehens sollte natürlich entsprechend geahndet werden werden können. Freilich nicht über die Drohung des Sorgerechtsentzugs oder ähnlichem Unsinn, was doch nur wieder auf dem Rücken der Kinder ausgetragen würde. Nein, Sanktionen könnten an der Stelle ansetzen, wo es den Meisten am meisten weh tut - am Geldbeutel und ersatzweise durch Ableistung sozialer Dienste.

Die Scheidung dürfte erst dann weiter betrieben werden, wenn durch die begleitende Stelle - die tunlichst nicht das Jugendamt oder eine sonstige Behörde zu sein hätte! - eine positive Prognose hinsichtlich einer auch in Zukunft geordneten Elternschaft gestellt werden könnte.

Jede Wette, daß sich dann ein Großteil der heute noch hoch strittigen Verfahren - die zwar vorgeblich dem Kindeswohl dienen sollen, diesen Anspruch aber kaum je erfüllen können - sehr rasch erledigen würde.

So ganz nebenbei wäre vielleicht auch noch die eine oder andere Partnerschaft zu retten - für die Kinder sicher die beste Lösung.

Pedro

Re: Was ich schon lange mal sagen wollte.....

Garfield, Thursday, 03.07.2003, 15:50 (vor 8252 Tagen) @ Pedro

Als Antwort auf: Re: Was ich schon lange mal sagen wollte..... von Pedro am 02. Juli 2003 19:43:53:

Hallo Pedro!

In der Theorie klingt es gut, bei Scheidungen grundsätzlich erst einmal eine Paartherapie anzusetzen. In der Praxis würden viele Therapeuten diesen Zwang zur Therapie aber ausnutzen, um daran so richtig gut zu verdienen.

Analog läuft das ja jetzt schon mit Leuten, die wegen Alkohol am Steuer ihren Führerschein verloren haben und versuchen, ihn über eine MPU zurück zu bekommen. Üblicherweise läuft sowas über den TÜV oder ähnliche Stellen, und für die ist das eine prima Einnahmequelle.

Ich habe das mal bei einem Bekannten miterlebt. Er war Berufskraftfahrer und brauchte den Führerschein also nicht einfach nur, um Auto fahren zu können, sondern auch um vielleicht wieder einen Job in seinem Berufsfeld zu finden. Und gerade solche Leute werden dann von den zuständigen Gutachtern als perfekte Geldesel betrachtet.

Da muß dann nicht nur ein ärztlich überwachter Alkohol-Entzug absolviert werden, sondern es sind immer wieder diverse Gutachten und Gespräche erforderlich. Auch für ein 2 Minuten langes Gespräch kann dann schon mal eine dreistellige Gebühr fällig werden. Es müssen auch Seminare absolviert werden, die dann häufig weit entfernt in teuren Hotels stattfinden. Sämtliche Kosten dafür muß man selbstverständlich selbst bezahlen. Wenn man das Geld nicht hat, dann hat man Pech gehabt, denn diese Seminare sind Pflicht, und wenn man sie nicht absolviert, gibt es auch kein positives Gutachten.

Mein Bekannter wurde dann ewig hingehalten und spürte deutlich, daß es den Gutachtern nur darum ging, ihn möglichst lange als Geldesel nutzen zu können. Die TÜV-Gutachter werden nämlich praktisch nicht kontrolliert und entscheiden völlig willkürlich.

Ihm wurde auch verschwiegen, daß man manche Gutachten auch von freien Gutachtern bekommen kann. Er hat das erst wenige Wochen vor Ablauf der Frist zur Wiedererlangung des Führerscheins zufällig von einem Bekannten erfahren. Als er sich dann an so einen freien Gutachter wandte, war das alles plötzlich gar kein Problem mehr. Auf einmal hat er seine Gutachten anstandslos bekommen und konnte dann einen Tag vor Ablauf der Frist noch seinen Führerschein abholen. Ohne diesen freien Gutachter hätten die Abzocker vom TÜV ihn noch länger hingehalten. Auch so hat ihn der ganze Spaß über 10000 DM gekostet. Wenn er die Frist nicht eingehalten hätte, dann hätte er obendrein noch für einige Tausender den Führerschein neu machen können.

Nun kann man ja durchaus mit Recht einwenden, daß Leute, die alkoholisiert Auto fahren, selbst dran schuld sind, wenn sie dann so eine Abzocke über sich ergehen lassen müssen.

Bei Scheidungen sieht das aber anders aus. Davon kann man auch ganz ohne eigenes Verschulden getroffen werden.

Prinzipiell finde ich die Idee mit der Therapie ja durchaus gut, dann muß aber sicher gestellt sein, daß das Ganze nicht in eine weitere Abzocke ausartet. Und erfahrungsgemäß wird das leider nicht funktionieren.

Freundliche Grüße
von Garfield


Re: Was ich schon lange mal sagen wollte.....

Pedro, Thursday, 03.07.2003, 21:17 (vor 8252 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Was ich schon lange mal sagen wollte..... von Garfield am 03. Juli 2003 12:50:04:

Hallo Garfield,

erst mal vielen Dank für die Rückmeldung.

In der Theorie klingt es gut, bei Scheidungen grundsätzlich erst einmal eine Paartherapie anzusetzen. In der Praxis würden viele Therapeuten diesen Zwang zur Therapie aber ausnutzen, um daran so richtig gut zu verdienen.<

Stimmt schon, das Problem hatte ich auch gesehen. Aber am Anfang steht immer erst mal die Idee und dann muß man halt sehen, wie sich so etwas ausgestalten ließe. Immerhin gibt es ja eine Reihe nichtbehördlicher Institutionen, die für geringes Entgeld arbeiten.

Bei Scheidungen sieht das aber anders aus. Davon kann man auch ganz ohne eigenes Verschulden getroffen werden.<

Absolut richtig. Wer aber am wenigsten Schuld hat, sind die Kinder. Mein Diskussionsvorschlag zielt eben in erster Linie auf deren wirkliches Wohl.

Prinzipiell finde ich die Idee mit der Therapie ja durchaus gut, dann muß aber sicher gestellt sein, daß das Ganze nicht in eine weitere Abzocke ausartet.<

Das kann selbstverständlich niemand wollen. Andererseits hätte man bei einem solchen Handling durch entsprechend kooperatives Verhalten beider eben auch eine gute Chance auf Kostenbegrenzung. Könnte es nicht sogar billiger sein als hochstrittige Verfahren? Von den eingesparten Nerven einmal ganz abgesehen.....

Und erfahrungsgemäß wird das leider nicht funktionieren.<

Vielleicht ja, vielleicht nein. Die bisherige Praxis jedenfalls ist doch für alle Beteiligten derart unbefriedigend, daß man eben auch mal ein neues Konzept andenken muß.

Freundliche Grüße

Pedro

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