Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Bundeswehr bleibt Wehrpflichtarmee

Joachim, Friday, 27.06.2003, 22:50 (vor 8258 Tagen)

Die Bundeswehr bleibt Wehrpflichtarmee

Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen
der SPD-Bundestagsfraktion

3. Juni 2003

Die Bundeswehr bleibt Wehrpflichtarmee
Präambel
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands hat auf ihrem Parteitag am 2. Juni 2002 in ihrem Regie­rungsprogramm für 2002 – 2006 beschlossen: „Die allgemeine Wehrpflicht und die große Zahl von Zeitsol­daten, die nur für eine begrenzte Frist Dienst in den Streitkräften leisten und dann in alle Bereiche des zivilen Lebens zurückkehren, stellen sicher, dass die Bundeswehr künftig in der Gesellschaft fest ver­ankert bleibt. Deshalb bleibt es bei der Wehrpflicht.“
Damit hat die SPD ein klares Bekenntnis für die Beibehaltung der Wehrpflicht über die Bundestags­wahl hinaus abgegeben. Unser Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen hält die allgemeine Wehr­pflicht für nicht mehr angebracht und strebt deren Aussetzung bzw. Abschaffung an.
Deshalb wurde im Koalitionsvertrag folgender Kompromiss gewählt: „Nach der weitgehenden Umset­zung der im Jahr 2000 eingeleiteten Bundeswehrreform, aber noch vor Ende der laufenden 15. Le­gislaturperiode, muss erneut überprüft werden, ob weitere Strukturanpassungen oder Änderungen bei der Wehrverfassung notwendig sind, um den sich weiterentwickelnden nationalen und internationalen Anforderungen gerecht zu werden.“
Am 21. Mai 2003 hat der Bundesminister der Verteidigung die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) für seinen Geschäftsbereich erlassen und die sicherheitspolitischen Vorgaben für den zukünftigen Weg der Bundeswehr festgelegt. Die politische Entscheidung über die zukünftige Wehrform steht noch aus. Erst nach dieser Entscheidung hat die Bundeswehr die verbindlichen konzeptionellen Grundlagen für die Weiterentwicklung der Bundeswehrreform. Die Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen der SPD-Bundestagsfraktion vertritt die Auffassung, dass die Frage der zukünftigen Wehrform schnell zu entscheiden ist. Sie hat massiven Einfluss auf den grund­legenden Charakter, die künftige Struktur und materielle Ausstattung der Bundeswehr. Der eingeleitete Reformprozess der Streitkräfte und die Gewichtung der damit verbundenen Aufgaben wird durch die Art der Wehrform mitbestimmt. Die Soldatinnen und Soldaten, die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr sowie deren Angehörige haben Anspruch auf Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Auch in diesem Sinne ist eine schnelle Entscheidung über die Zukunft der Wehrpflicht notwendig.
Die Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen spricht sich nach intensiven Beratungen für die Beibehaltung der Wehrpflicht aus. Die Wehrpflichtarmee ist für die Bundeswehr und unsere Gesellschaft die bessere Lösung.
1. Wehrpflicht der Zukunft
Der Wehrdienst muss sich veränderten politischen Rahmenbedingungen anpassen.
Es gibt eine militärisch notwendige Mindestdauer der Wehrpflicht, die sinnvollerweise nicht unterschritten werden sollte. Ein Grundwehrdienst, der des militärischen Sinns ent­behrt, macht sich selbst obsolet.
Am erfolgreichen Modell der „Freiwillig Wehrdienstleistenden“ sollte festgehalten, die Rahmenbe­dingungen noch attraktiver und flexibler gestaltet werden. Denkbar wäre, die Zahl der Freiwillig Längerdienenden (FWDL) je nach aktuellen Aufgaben der Bundeswehr zu erhöhen oder zu sen­ken. Wenn beispielsweise weniger Bundeswehrsol­daten im Aus­land im Einsatz sind, wäre es auch möglich, die Truppenstärke der Situation entspre­chend nach unten anzupassen.
Artikel 12a GG sieht vor, dass der Wehrdienst auch beim Bundesgrenzschutz abgeleistet wer­den kann. Hiervon Gebrauch zu machen, könnte ein Beitrag zur Inneren Sicherheit und zur Wehrge­rechtigkeit sein.
Im Zuge einer Reform des Wehr- und Zivildienstes kann eine Angleichung der Dienst­zeiten erfol­gen. Alte Begründungen für die längere Dauer des Zivil­dienstes – Wehrübun­gen, „abschre­ckende Wirkung“ – sind überholt. Da es Wehrdienst in den Streitkräften nur geben kann, wenn es auch die Möglichkeit gibt, diesen aus Gewissensgründen zu verweigern und durch einen zivilen Dienst zu ersetzen, ist die Reduzierung des Umfangs auch durch diesen Zivildienst begrenzt.
Die Wehrpflicht darf nicht auf die Grundausbildung reduziert werden. Die Soldaten müs­sen wäh­rend des Wehrdienstes Gelegenheit haben, den Dienst in der Truppe kennen­zulernen.
Änderungen des Wehr- und Zivildienstes und seiner Dauer müssen das Ziel verfolgen, tendenziell mehr Wehrpflichtige und Zivildienstleistende einzuberufen, damit die Wehrgerechtigkeit besser gewahrt bleibt.
Die Ableistung des Wehrdienstes soll weiter in allen Teilstreitkräften erfolgen.
2. Wehrpflicht und Grundgesetz
Artikel 87a GG bestimmt, daß der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt. Die Ent­schei­dung zwischen Freiwilligen- und Wehrpflichtarmee ist dem Gesetzgeber überlas­sen. Artikel 12 a Abs. 1 GG eröffnet die Möglichkeit, eine allgemeine Wehrpflicht einzu­führen. Jede Ent­scheidung über ihre Einführung, Beibehaltung oder Abschaffung ist eine politische Entschei­dung. Das Bundesverfas­sungsgericht hat dies 1978 ausdrücklich be­stätigt.
„Die von der Verfassung geforderte militärische Landesverteidigung kann auf der Grund­lage der allgemeinen Wehrpflicht, aber – sofern ihre Funktionsfähigkeit gewähr­leistet bleibt – auch durch eine Freiwilligenarmee sichergestellt werden. Die Wahl zwi­schen den sich bietenden Möglichkeiten ist eine grundlegende staatspolitische Ent­scheidung, (...) bei der der Gesetzge­ber neben verteidigungspolitischen Gesichts­punkten auch allgemeinpoliti­sche, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Gründe von sehr verschiedenem Gewicht zu bewerten und gegen­einander abzuwägen hat.“ [BVerfGE 48, 127]
Zuletzt im April 2002, als das Verfassungsgericht einen Vorlagebeschluß des Land­ge­richts Pots­dam zur Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht und der Strafbar­keit der Dienst­flucht für unzulässig erklärte1, bestätigte das BVerfG diese Auffassung:
„Die gegenwärtige öffentliche Diskussion für und wider die allgemeine Wehrpflicht zeigt sehr deutlich, daß eine komplexe politische Entscheidung in Rede steht. Die Fragen nach Art und Umfang der militärischen Risikovorsorge, der demokratischen Kontrolle, der Re­­-krutierung qualifizierten Nachwuchses sowie nach den Kosten einer Wehrpflicht- oder Frei­willigenarmee sind solche der politischen Klugheit und ökono­mischen Zweckmäßig­keit, die sich nicht auf eine verfassungsrechtliche Frage redu­zieren lassen. Wie das BVerfG bereits 1978 festgestellt hat, ist die dem Gesetzgeber eröffnete Wahl zwischen einer Wehrpflicht- und einer Freiwilli­genarmee eine grundle­gende staatspolitische Ent­schei­dung, die auf wesentliche Bereiche des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens einwirkt und bei der der Gesetzgeber neben verteidi­gungspolitischen Gesichtspunkten auch all­gemeinpolitische, wirtschafts- und gesell­schaftspolitische Gründe von sehr ver­schiede­nem Gewicht zu bewerten und gegen­einander abzuwägen hat. Darum obliegt es zu­nächst dem Gesetzgeber und den für das Verteidi­gungswesen zuständigen Organen des Bundes, diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zur Konkretisierung des Verfas­sungsgrundsatzes der militäri­schen Landesverteidigung er­forderlich sind. Welche Rege­lungen und Anordnungen notwendig erscheinen, haben diese Organe nach weitgehend politischen Erwägun­gen in eigener Verantwortung zu entschei­den.“2
Auch weist das BVerfG in seinem Beschluß darauf hin, daß der Verfassungsgeber die Ein­füh­rung der allgemeinen Wehrpflicht nicht von weiteren Voraussetzungen, insbeson­dere nicht vom Vorlie­gen einer bestimmten sicherheitspolitischen Lage abhängig ge­macht hat.
Der Europäische Gerichtshof hat zudem am 11. März 2003 in einem Urteil bestätigt, daß die Wehr­pflicht nur für Männer in Deutschland nicht gegen Gemein­schaftsrecht verstößt.
Festzuhalten bleibt:
Die Wehrpflicht ist – auch unter geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingun­gen nach Ende des Kalten Krieges – verfassungskonform.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach darauf hingewiesen, daß die Frage Wehr­pflicht- oder Freiwilligenarmee politisch zu entscheiden ist. Dabei ist die si­cherheitspoliti­sche Lage nicht das alleinige Kriterium.
Die deutsche Wehrpflicht (auch wenn sie nur für Männer gilt) verstößt nicht gegen Euro­päi­sches Recht.

3. Wehrgerechtigkeit
Die Wehrgerechtigkeit, d.h. daß möglichst alle wehrdienstfähigen jungen Männer, die nicht aus ge­setzlichen oder administrativen Gründen vom Wehrdienst befreit sind, zum Wehr­dienst oder einem gleichgestellten Dienst herangezogen werden, bleibt eine notwendige Vor­aussetzung für die gesell­schaftliche Akzeptanz der Wehrpflicht.
Das Aufkommen an Wehrpflichtigen ändert sich in den nächsten Jahren deutlich. Be­dingt durch den Geburtenrückgang seit Beginn der neunziger Jahre, insbesondere in den neuen Bundesländern, wer­den die Musterungsjahrgänge ab 2008/2009 erheblich abneh­men. Trotz schwankender Jahrgangs­stärken wird aber die Wehrgerechtigkeit nach den Prognosen des Ver­teidigungsministeriums auch künftig ge­wahrt werden können. Absolute Gerechtigkeit gab es in der Vergangenheit nicht, wird es auch in Zukunft nicht geben; und die Zahlen künfti­ger Kriegs­dienstverweigerer oder Untauglicher lassen sich immer nur schätzen, nicht exakt be­rechnen.

Der Politik bieten sich zwei Alternativen, um auf schwankende Jahrgangsstärken mit einer Erhö­hung oder Senkung der Zahl der verfügbaren Wehrdienstplätze zu reagieren:
durch die Änderung der Einberufungskriterien oder
durch die Änderung der Wehrdienstdauer.

4. Wehrpflicht bei den NATO-Bündnispartnern und in weiteren europäischen Staaten
Belgien
keine Wehrpflicht
Ende der Wehrpflicht 1995

Bulgarien
Wehrpflicht, 6 bis 9 Monate

Dänemark
Wehrpflicht, 4 bis 12 Monate

Deutschland
Wehrpflicht, 9 Monate

Estland
Wehrpflicht, 8 bis 11 Monate

Finnland
Wehrpflicht, 6 bis 12 Monate

Frankreich
keine Wehrpflicht
Ende der Wehrpflicht 2001

Griechenland
Wehrpflicht, 12 bis 15 Monate

Großbritannien
keine Wehrpflicht
Berufsarmee seit 1960

Italien
Wehrpflicht, 10 Monate
Abschaffung bis 2006/7 geplant

Kanada
keine Wehrpflicht

Kroatien
Wehrpflicht, 6 Monate

Lettland
Wehrpflicht, 12 Monate

Litauen
Wehrpflicht, 12 Monate

Luxemburg
keine Wehrpflicht
Ende der Wehrpflicht 1967

Niederlande
keine Wehrpflicht
Wehrpflicht ruht seit 1996

Norwegen
Wehrpflicht, 6 bis 12 Monate

Österreich
Wehrpflicht, 6 Monate

Polen
Wehrpflicht, 12 Monate

Portugal
Wehrpflicht, 4 Monate
Ende der Wehrpflicht ab 2004 geplant
Rumänien
Wehrpflicht, 12 Monate

Russland
Wehrpflicht, 24 bis 36 Monate

Schweden
Wehrpflicht, 7 Monate

Schweiz
Wehrpflicht, 300 Tage insgesamt

Slowakei
Wehrpflicht, 9 Monate
Aussetzung ab 2006

Spanien
keine Wehrpflicht
Abschaffung der Wehrpflicht 2002

Tschechien
Wehrpflicht, 12 Monate
Abschaffung Ende 2006 geplant

Türkei
Wehrpflicht, 24 Monate

Ukraine
Wehrpflicht, 18 Monate

Ungarn
Wehrpflicht, 6 Monate
Aussetzung ab 2006

USA
keine Wehrpflicht
Berufsarmee seit 1973

Die immer wieder behauptete Überlegenheit einer angeblich kostengünstigeren Freiwilligen­armee gegenüber der angeblich teureren und weniger qualifizierten Wehrpflichtarmee läßt sich in der Praxis bisher nicht beobachten. Im Jahresabrüstungsbericht 2001 stellt die Bun­desregierung u.a. fest:
„Die britischen Streitkräfte wurden im Jahr 2001 um 2.000 auf derzeit ca. 211.000 aus­schließlich Zeit- und Berufssoldaten reduziert. Sie unterliegen zurzeit Rekrutierungs­proble­men infolge der großen Einsatzbelastung, sodass die vorgesehene Stärke augen­blicklich um ca. 10.000 Soldaten unterschritten wird.“3
„Kanada unterschreitet mit der derzeitigen Truppenstärke von ca. 56.000 Soldaten das Plan­ziel von 60.000 Soldaten. Gründe sind Rekrutierungsprobleme aufgrund großer Einsatzbe­lastun­gen.“4
„(Niederlande) Die Streitkräfte stehen in ihren Rekrutierungsbemühungen in einem har­ten Kon­kurrenzkampf zur derzeit florierenden Wirtschaft. Mit Beginn des Jahres 1997 endete in den Nie­derlanden die Allgemeine Wehrpflicht.“5
„(Spanien) Die Wehrpflicht wurde mit Ablauf des Jahres 2001 abgeschafft. Dieser Um­stand in Verbindung mit erheblichen Rekrutierungsproblemen führte dazu, dass das Ziel, bis zum Jahres­ende 2001 eine Stärke von etwa 160.000 Soldaten zu erreichen, bei wei­tem verfehlt wurde.“6
So musste Spanien feststellen, dass eine Berufsarmee nicht nur erheblich teurer als eine Wehrpflichtarmee ist, sondern dass auch der geeignete Nachwuchs fehlt. Ur­sprünglich wollte Spanien eine Berufsarmee von 125.000 Soldaten aufstellen, jetzt wäre das Verteidigungsmi­nisterium schon mit 102.000 zufrieden. Die Anforderungskriterien zum Eintritt in die Berufsar­mee mussten bereits gesenkt werden und auch Kinder von Emigranten werden nun umwor­ben. Ebenso wie in Spanien stellte man in den Niederlanden fest, dass die Berufsarmee be­achtlich teurer als die Wehrpflichtarmee ist. Da man nicht genügend geeigneten Nachwuchs rekrutieren konnte, musste man auf die Hilfe privater Arbeitsvermittler zurückgreifen. Die US-Streitkräfte bemühen sich durch kostspielige Anreize wie großzügige Anwerbungsprämien, freies Wohnen, kostenlose Gesundheitsfürsorge, Stipendien für das Studium und Solderhö­hung von 4,1 % im Jahr 2003, ihr Rekrutierungsproblem zu lösen. Auch Großbritannien hat ernsthafte Nachwuchsprobleme und in Frankreichs Berufsarmee gehen steigende Personal­ausgaben zu lasten notwendiger Beschaffungsprogramme, denn die Ansprüche beim Sold sind mit zunehmender Professionalisierung gestiegen.

5. Die Wehrpflicht bleibt richtig
Auch unter geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen sprechen 46 Jahre nach ihrer Einführung in Deutschland gute Gründe für die Beibehaltung der Wehrpflicht, um damit auch den Streitkräften und allen anderen betroffenen Gruppen in unserer Gesellschaft Pla­nungssicher­heit für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu geben.
40 bis 50 Prozent aller Zeit- und Berufssoldaten entschei­den sich während des Grundwehr­dienstes für ein längerfristiges Engagement in den Streitkräften. Die Wehrpflicht ermöglicht der Bundeswehr, kontinuierlich qualifizierten Nachwuchs zu ge­winnen. Wehrpflichtige brin­gen ein großes Potential an allgemeiner und fachlicher Bil­dung mit. 30 Prozent der Grund­wehrdienstleistenden haben die mittlere Reife, 30 Prozent Fachhochschulreife oder Abitur, fast 40 Prozent eine ab­geschlossene Be­rufsausbildung. Die Wehrpflicht hat dadurch auch einen entschei­den­den Anteil an der Professionalität der Bundeswehr.
Die Möglichkeit, kurzfristig auf eine größere Zahl von Soldaten zurückgreifen zu kön­nen, hat ihren Sinn keineswegs verloren. Dies gilt für denkbare Bedrohungen durch den inter­na­tio­nalen Terrorismus ebenso wie für Naturkatastrophen oder Unglücke. Die Bewa­chung von US-Kasernen und die Hilfseinsätze während des Oder- und des Elbe-Hochwas­sers sind Beispiele aus jüngster Zeit. Vor diesem Hintergrund ist die Einsatzfähigkeit der personalin­tensiveren Wehr­pflichtarmee mehr als nur ein Relikt des Kalten Krieges.
Die Wehrpflicht hat sich seit über vier Jahrzehnten bewährt. Mehr als 8 Millionen junge Män­ner haben in der Bundeswehr seit ihrer Gründung gedient. Durch Wehr­pflichtige, durch den stetigen Wechsel von 100.000 jungen Soldaten jedes Jahr, d.h. ein gutes Drittel der gesam­ten Streitkräfte, bleibt auch heute die enge Verbundenheit von Bun­deswehr und Gesellschaft gewahrt. Dies ist in Zeiten, in denen Soldaten der Bundeswehr weit über die Grenzen der Nato hinaus einen schwierigen und ge­fährli­chen Dienst versehen, wichtiger als je zuvor. Freiwillig Wehr­dienstleis­tende (FWDL) tragen zum Er­folg der Auslandsmissionen bei: Fast jeder fünfte Soldat im Aus­landseinsatz ist ein FWDL. Deren Qualifi­kationen – Fremdspra­chenkennt­nisse, sozi­ale und berufliche Kompetenzen – sind bei Auslandseinsätzen, beson­ders bei frie­densbewahrenden Missionen, von großer Bedeutung. Wehrdienstleistende soll­ten in der Reservistenkonzeption künftig eine größere Rolle spielen. Die Möglichkeit sich – freiwillig – auch nach Ableistung des Wehrdienstes in der Bundeswehr zu engagie­ren kann die Attraktivität des Dienstes insgesamt steigern.

6. Gesellschaft, Bürger und Wehrpflicht
Das Bedenken, eine reine Berufsarmee könne sich von der Gesellschaft entfernen, wird gern und immer wieder vorgetragen. Es ist historisch begründet und mit Blick auf die deutsche Vergangenheit durchaus verständlich, dennoch ist es nicht ohne weiteres in die Gegenwart übertragbar. Unsere Bun­deswehr ist demokratisch gefestigt. Das Prinzip der Inneren Füh­rung, des Staatsbürgers in Uniform, macht gerade das charakteristische Pro­fil der Bundes­wehr aus. Durch die Wehrpflicht wird aber eine breitere gesellschaftliche Akzep­tanz für die Aufgaben der Bundeswehr erreicht. Die Bundeswehr gehört zur Bio­graphie von Millionen. Persönliche Er­fahrungen sowie vielfältige Kontakte zwischen den Wehrpflichti­gen und der zivilen Gesell­schaft führen zu einer Bindung, die aus der Bundeswehr nicht einen beliebigen "Dienstleister in Sachen Sicherheit" werden lässt. Vielmehr ist sie ein Stück eige­nes Erleben. Damit wird der Gefahr, daß sich die Gesellschaft von der Bundeswehr abwendet, daß beide Bereiche sich vonein­ander entfernen, daß das Militärische dem Zivilen gänzlich fremd wird, vorge­beugt.
Präsenz in der ganzen Gesellschaft, durch Wehrpflichtige in vielen Familien, ist für die sozi­ale Veran­kerung der Bundeswehr von großer Bedeutung. Diese Verankerung mag auch dazu beitragen, dass wir uns in Deutschland mit Auslandseinsätzen schwerer tun und die Bevölkerung sich stärker damit beschäftigt als in manchen anderen Ländern. Die Devise, gefährliche Ein­sätze für Sicherheit und Frieden seien Aufgabe einer Profitruppe, wäre je­denfalls nicht besonders sozialdemokratisch.
Mit der Wehrpflicht stehen immer auch der Zivildienst und die anderen Ersatzdienste (z.B. bei Freiwil­ligen Feuerwehren oder dem Techni­schen Hilfswerk) zur Disposition. Die Frage der Wehrpflicht er­weitert sich damit auch um die Frage des bürgerschaftlichen En­gagements in der Gesellschaft. Die­sen Aspekt in der Diskussion um die Zukunft der Wehrpflicht anzu­sprechen, ist legitim und politisch verantwortlich. Das Bundesverfas­sungsgericht hat wieder­holt bestätigt, daß die Politik die Auswir­kungen auf den Zivildienst in Betracht ziehen darf. Allerdings kann der Zivildienst nicht zur Legitima­tion der Wehr­pflicht als solcher herangezo­gen werden.
Jeder taugliche Mann im wehrfähigen Alter ist verpflichtet, Wehr-, Zivil- oder Ersatzdienst zu leisten. Das ist bindend, ein Zwang, der von Kritikern vielfach als überholt und nicht mehr zeitgemäß empfun­den wird. Dienste im sozialen oder ökologischen Bereich seien “ohne Zwang” möglich, heißt es. Die Zeit bei der Bundeswehr oder in einer sozialen Einrichtung muß aber von den betrof­fenen jungen Männern nicht regelmäßig als Zwang wahrgenommen wer­den: Viele be­greifen ihre Dienstzeit als Bereicherung der persönlichen Sichtweisen und Er­fahrungen sowie als wichtigen biographischen Baustein mit Blick auf berufliche Perspekti­ven.
Zweifellos engagieren sich viele Tausend junge Menschen freiwillig auf vorbildliche Weise. Von einer Aussetzung der Wehrpflicht würden aber gerade die jungen Männer profitieren, die generell nicht be­reit sind, sich für das Gemeinwesen einzusetzen. In einer Zeit, in der per­sönli­che Interessen zuneh­mend über das Gemeinwohl gestellt werden, wäre es das falsche Signal, einen verbindlichen und sinnvollen Dienst an der Gesellschaft aufzu­kündigen.


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