Schämen die sich jetzt? :-)
Das hab ich heute bekommen:
Amt als Frauenbeauftragte muss in Arbeitszeugnis erwähnt werden
Kassel (dpa/lhe) - Eine Beamtin hat nach dem hessischen
Gleichbehandlungsgesetz keinen Anspruch darauf, dass ihre Tätigkeit als Frauenbeauftragte in
einem Arbeitszeugnis verschwiegen wird. Das Amt müsse erwähnt werden, weil es
während der Arbeitszeit ausgeübt werde und die Frauenbeauftragte dafür von
anderen dienstlichen Arbeiten freigestellt werde, urteilte der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Geklagt hatte eine Kriminalhauptkommissarin.
(AZ.: 1 UE 571/02)
gesamter Thread:
- Schämen die sich jetzt? :-) -
Odin,
27.06.2003, 20:51
- Re: Schämen die sich jetzt? :-) - Jeremin, 29.06.2003, 14:00