Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schämen die sich jetzt? :-)

Odin, Friday, 27.06.2003, 20:51 (vor 8258 Tagen)

Das hab ich heute bekommen:

Amt als Frauenbeauftragte muss in Arbeitszeugnis erwähnt werden


Kassel (dpa/lhe) - Eine Beamtin hat nach dem hessischen
Gleichbehandlungsgesetz keinen Anspruch darauf, dass ihre Tätigkeit als Frauenbeauftragte in
einem Arbeitszeugnis verschwiegen wird. Das Amt müsse erwähnt werden, weil es
während der Arbeitszeit ausgeübt werde und die Frauenbeauftragte dafür von
anderen dienstlichen Arbeiten freigestellt werde, urteilte der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Geklagt hatte eine Kriminalhauptkommissarin.
(AZ.: 1 UE 571/02)


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