Die Bundeswehr bleibt Wehrpflichtarmee
Die Bundeswehr bleibt Wehrpflichtarmee
Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen
der SPD-Bundestagsfraktion
3. Juni 2003
Die Bundeswehr bleibt Wehrpflichtarmee
Präambel
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands hat auf ihrem Parteitag am 2. Juni 2002 in ihrem Regierungsprogramm für 2002 2006 beschlossen: Die allgemeine Wehrpflicht und die große Zahl von Zeitsoldaten, die nur für eine begrenzte Frist Dienst in den Streitkräften leisten und dann in alle Bereiche des zivilen Lebens zurückkehren, stellen sicher, dass die Bundeswehr künftig in der Gesellschaft fest verankert bleibt. Deshalb bleibt es bei der Wehrpflicht.
Damit hat die SPD ein klares Bekenntnis für die Beibehaltung der Wehrpflicht über die Bundestagswahl hinaus abgegeben. Unser Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen hält die allgemeine Wehrpflicht für nicht mehr angebracht und strebt deren Aussetzung bzw. Abschaffung an.
Deshalb wurde im Koalitionsvertrag folgender Kompromiss gewählt: Nach der weitgehenden Umsetzung der im Jahr 2000 eingeleiteten Bundeswehrreform, aber noch vor Ende der laufenden 15. Legislaturperiode, muss erneut überprüft werden, ob weitere Strukturanpassungen oder Änderungen bei der Wehrverfassung notwendig sind, um den sich weiterentwickelnden nationalen und internationalen Anforderungen gerecht zu werden.
Am 21. Mai 2003 hat der Bundesminister der Verteidigung die Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) für seinen Geschäftsbereich erlassen und die sicherheitspolitischen Vorgaben für den zukünftigen Weg der Bundeswehr festgelegt. Die politische Entscheidung über die zukünftige Wehrform steht noch aus. Erst nach dieser Entscheidung hat die Bundeswehr die verbindlichen konzeptionellen Grundlagen für die Weiterentwicklung der Bundeswehrreform. Die Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen der SPD-Bundestagsfraktion vertritt die Auffassung, dass die Frage der zukünftigen Wehrform schnell zu entscheiden ist. Sie hat massiven Einfluss auf den grundlegenden Charakter, die künftige Struktur und materielle Ausstattung der Bundeswehr. Der eingeleitete Reformprozess der Streitkräfte und die Gewichtung der damit verbundenen Aufgaben wird durch die Art der Wehrform mitbestimmt. Die Soldatinnen und Soldaten, die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr sowie deren Angehörige haben Anspruch auf Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Auch in diesem Sinne ist eine schnelle Entscheidung über die Zukunft der Wehrpflicht notwendig.
Die Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen spricht sich nach intensiven Beratungen für die Beibehaltung der Wehrpflicht aus. Die Wehrpflichtarmee ist für die Bundeswehr und unsere Gesellschaft die bessere Lösung.
1. Wehrpflicht der Zukunft
Der Wehrdienst muss sich veränderten politischen Rahmenbedingungen anpassen.
· Es gibt eine militärisch notwendige Mindestdauer der Wehrpflicht, die sinnvollerweise nicht unterschritten werden sollte. Ein Grundwehrdienst, der des militärischen Sinns entbehrt, macht sich selbst obsolet.
§ Am erfolgreichen Modell der Freiwillig Wehrdienstleistenden sollte festgehalten, die Rahmenbedingungen noch attraktiver und flexibler gestaltet werden. Denkbar wäre, die Zahl der Freiwillig Längerdienenden (FWDL) je nach aktuellen Aufgaben der Bundeswehr zu erhöhen oder zu senken. Wenn beispielsweise weniger Bundeswehrsoldaten im Ausland im Einsatz sind, wäre es auch möglich, die Truppenstärke der Situation entsprechend nach unten anzupassen.
§ Artikel 12a GG sieht vor, dass der Wehrdienst auch beim Bundesgrenzschutz abgeleistet werden kann. Hiervon Gebrauch zu machen, könnte ein Beitrag zur Inneren Sicherheit und zur Wehrgerechtigkeit sein.
§ Im Zuge einer Reform des Wehr- und Zivildienstes kann eine Angleichung der Dienstzeiten erfolgen. Alte Begründungen für die längere Dauer des Zivildienstes Wehrübungen, abschreckende Wirkung sind überholt. Da es Wehrdienst in den Streitkräften nur geben kann, wenn es auch die Möglichkeit gibt, diesen aus Gewissensgründen zu verweigern und durch einen zivilen Dienst zu ersetzen, ist die Reduzierung des Umfangs auch durch diesen Zivildienst begrenzt.
§ Die Wehrpflicht darf nicht auf die Grundausbildung reduziert werden. Die Soldaten müssen während des Wehrdienstes Gelegenheit haben, den Dienst in der Truppe kennenzulernen.
§ Änderungen des Wehr- und Zivildienstes und seiner Dauer müssen das Ziel verfolgen, tendenziell mehr Wehrpflichtige und Zivildienstleistende einzuberufen, damit die Wehrgerechtigkeit besser gewahrt bleibt.
§ Die Ableistung des Wehrdienstes soll weiter in allen Teilstreitkräften erfolgen.
2. Wehrpflicht und Grundgesetz
Artikel 87a GG bestimmt, daß der Bund Streitkräfte zur Verteidigung aufstellt. Die Entscheidung zwischen Freiwilligen- und Wehrpflichtarmee ist dem Gesetzgeber überlassen. Artikel 12 a Abs. 1 GG eröffnet die Möglichkeit, eine allgemeine Wehrpflicht einzuführen. Jede Entscheidung über ihre Einführung, Beibehaltung oder Abschaffung ist eine politische Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 1978 ausdrücklich bestätigt.
Die von der Verfassung geforderte militärische Landesverteidigung kann auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht, aber sofern ihre Funktionsfähigkeit gewährleistet bleibt auch durch eine Freiwilligenarmee sichergestellt werden. Die Wahl zwischen den sich bietenden Möglichkeiten ist eine grundlegende staatspolitische Entscheidung, (...) bei der der Gesetzgeber neben verteidigungspolitischen Gesichtspunkten auch allgemeinpolitische, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Gründe von sehr verschiedenem Gewicht zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat. [BVerfGE 48, 127]
Zuletzt im April 2002, als das Verfassungsgericht einen Vorlagebeschluß des Landgerichts Potsdam zur Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht und der Strafbarkeit der Dienstflucht für unzulässig erklärte , bestätigte das BVerfG diese Auffassung:
Die gegenwärtige öffentliche Diskussion für und wider die allgemeine Wehrpflicht zeigt sehr deutlich, daß eine komplexe politische Entscheidung in Rede steht. Die Fragen nach Art und Umfang der militärischen Risikovorsorge, der demokratischen Kontrolle, der Re-krutierung qualifizierten Nachwuchses sowie nach den Kosten einer Wehrpflicht- oder Freiwilligenarmee sind solche der politischen Klugheit und ökonomischen Zweckmäßigkeit, die sich nicht auf eine verfassungsrechtliche Frage reduzieren lassen. Wie das BVerfG bereits 1978 festgestellt hat, ist die dem Gesetzgeber eröffnete Wahl zwischen einer Wehrpflicht- und einer Freiwilligenarmee eine grundlegende staatspolitische Entscheidung, die auf wesentliche Bereiche des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens einwirkt und bei der der Gesetzgeber neben verteidigungspolitischen Gesichtspunkten auch allgemeinpolitische, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Gründe von sehr verschiedenem Gewicht zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat. Darum obliegt es zunächst dem Gesetzgeber und den für das Verteidigungswesen zuständigen Organen des Bundes, diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zur Konkretisierung des Verfassungsgrundsatzes der militärischen Landesverteidigung erforderlich sind. Welche Regelungen und Anordnungen notwendig erscheinen, haben diese Organe nach weitgehend politischen Erwägungen in eigener Verantwortung zu entscheiden.
Auch weist das BVerfG in seinem Beschluß darauf hin, daß der Verfassungsgeber die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht nicht von weiteren Voraussetzungen, insbesondere nicht vom Vorliegen einer bestimmten sicherheitspolitischen Lage abhängig gemacht hat.
Der Europäische Gerichtshof hat zudem am 11. März 2003 in einem Urteil bestätigt, daß die Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.
Festzuhalten bleibt:
§ Die Wehrpflicht ist auch unter geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen nach Ende des Kalten Krieges verfassungskonform.
§ Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach darauf hingewiesen, daß die Frage Wehrpflicht- oder Freiwilligenarmee politisch zu entscheiden ist. Dabei ist die sicherheitspolitische Lage nicht das alleinige Kriterium.
§ Die deutsche Wehrpflicht (auch wenn sie nur für Männer gilt) verstößt nicht gegen Europäisches Recht.
3. Wehrgerechtigkeit
Die Wehrgerechtigkeit, d.h. daß möglichst alle wehrdienstfähigen jungen Männer, die nicht aus gesetzlichen oder administrativen Gründen vom Wehrdienst befreit sind, zum Wehrdienst oder einem gleichgestellten Dienst herangezogen werden, bleibt eine notwendige Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz der Wehrpflicht.
Das Aufkommen an Wehrpflichtigen ändert sich in den nächsten Jahren deutlich. Bedingt durch den Geburtenrückgang seit Beginn der neunziger Jahre, insbesondere in den neuen Bundesländern, werden die Musterungsjahrgänge ab 2008/2009 erheblich abnehmen. Trotz schwankender Jahrgangsstärken wird aber die Wehrgerechtigkeit nach den Prognosen des Verteidigungsministeriums auch künftig gewahrt werden können. Absolute Gerechtigkeit gab es in der Vergangenheit nicht, wird es auch in Zukunft nicht geben; und die Zahlen künftiger Kriegsdienstverweigerer oder Untauglicher lassen sich immer nur schätzen, nicht exakt berechnen.
Der Politik bieten sich zwei Alternativen, um auf schwankende Jahrgangsstärken mit einer Erhöhung oder Senkung der Zahl der verfügbaren Wehrdienstplätze zu reagieren:
§ durch die Änderung der Einberufungskriterien oder
§ durch die Änderung der Wehrdienstdauer.
4. Wehrpflicht bei den NATO-Bündnispartnern und in weiteren europäischen Staaten
Belgien keine Wehrpflicht Ende der Wehrpflicht 1995
Bulgarien Wehrpflicht, 6 bis 9 Monate
Dänemark Wehrpflicht, 4 bis 12 Monate
Deutschland Wehrpflicht, 9 Monate
Estland Wehrpflicht, 8 bis 11 Monate
Finnland Wehrpflicht, 6 bis 12 Monate
Frankreich keine Wehrpflicht Ende der Wehrpflicht 2001
Griechenland Wehrpflicht, 12 bis 15 Monate
Großbritannien keine Wehrpflicht Berufsarmee seit 1960
Italien Wehrpflicht, 10 Monate Abschaffung bis 2006/7 geplant
Kanada keine Wehrpflicht
Kroatien Wehrpflicht, 6 Monate
Lettland Wehrpflicht, 12 Monate
Litauen Wehrpflicht, 12 Monate
Luxemburg keine Wehrpflicht Ende der Wehrpflicht 1967
Niederlande keine Wehrpflicht Wehrpflicht ruht seit 1996
Norwegen Wehrpflicht, 6 bis 12 Monate
Österreich Wehrpflicht, 6 Monate
Polen Wehrpflicht, 12 Monate
Portugal Wehrpflicht, 4 Monate Ende der Wehrpflicht ab 2004 geplant
Rumänien Wehrpflicht, 12 Monate
Russland Wehrpflicht, 24 bis 36 Monate
Schweden Wehrpflicht, 7 Monate
Schweiz Wehrpflicht, 300 Tage insgesamt
Slowakei Wehrpflicht, 9 Monate Aussetzung ab 2006
Spanien keine Wehrpflicht Abschaffung der Wehrpflicht 2002
Tschechien Wehrpflicht, 12 Monate Abschaffung Ende 2006 geplant
Türkei Wehrpflicht, 24 Monate
Ukraine Wehrpflicht, 18 Monate
Ungarn Wehrpflicht, 6 Monate Aussetzung ab 2006
USA keine Wehrpflicht Berufsarmee seit 1973
Die immer wieder behauptete Überlegenheit einer angeblich kostengünstigeren Freiwilligenarmee gegenüber der angeblich teureren und weniger qualifizierten Wehrpflichtarmee läßt sich in der Praxis bisher nicht beobachten. Im Jahresabrüstungsbericht 2001 stellt die Bundesregierung u.a. fest:
§ Die britischen Streitkräfte wurden im Jahr 2001 um 2.000 auf derzeit ca. 211.000 ausschließlich Zeit- und Berufssoldaten reduziert. Sie unterliegen zurzeit Rekrutierungsproblemen infolge der großen Einsatzbelastung, sodass die vorgesehene Stärke augenblicklich um ca. 10.000 Soldaten unterschritten wird.
§ Kanada unterschreitet mit der derzeitigen Truppenstärke von ca. 56.000 Soldaten das Planziel von 60.000 Soldaten. Gründe sind Rekrutierungsprobleme aufgrund großer Einsatzbelastungen.
§ (Niederlande) Die Streitkräfte stehen in ihren Rekrutierungsbemühungen in einem harten Konkurrenzkampf zur derzeit florierenden Wirtschaft. Mit Beginn des Jahres 1997 endete in den Niederlanden die Allgemeine Wehrpflicht.
§ (Spanien) Die Wehrpflicht wurde mit Ablauf des Jahres 2001 abgeschafft. Dieser Umstand in Verbindung mit erheblichen Rekrutierungsproblemen führte dazu, dass das Ziel, bis zum Jahresende 2001 eine Stärke von etwa 160.000 Soldaten zu erreichen, bei weitem verfehlt wurde.
So musste Spanien feststellen, dass eine Berufsarmee nicht nur erheblich teurer als eine Wehrpflichtarmee ist, sondern dass auch der geeignete Nachwuchs fehlt. Ursprünglich wollte Spanien eine Berufsarmee von 125.000 Soldaten aufstellen, jetzt wäre das Verteidigungsministerium schon mit 102.000 zufrieden. Die Anforderungskriterien zum Eintritt in die Berufsarmee mussten bereits gesenkt werden und auch Kinder von Emigranten werden nun umworben. Ebenso wie in Spanien stellte man in den Niederlanden fest, dass die Berufsarmee beachtlich teurer als die Wehrpflichtarmee ist. Da man nicht genügend geeigneten Nachwuchs rekrutieren konnte, musste man auf die Hilfe privater Arbeitsvermittler zurückgreifen. Die US-Streitkräfte bemühen sich durch kostspielige Anreize wie großzügige Anwerbungsprämien, freies Wohnen, kostenlose Gesundheitsfürsorge, Stipendien für das Studium und Solderhöhung von 4,1 % im Jahr 2003, ihr Rekrutierungsproblem zu lösen. Auch Großbritannien hat ernsthafte Nachwuchsprobleme und in Frankreichs Berufsarmee gehen steigende Personalausgaben zu lasten notwendiger Beschaffungsprogramme, denn die Ansprüche beim Sold sind mit zunehmender Professionalisierung gestiegen.
5. Die Wehrpflicht bleibt richtig
Auch unter geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen sprechen 46 Jahre nach ihrer Einführung in Deutschland gute Gründe für die Beibehaltung der Wehrpflicht, um damit auch den Streitkräften und allen anderen betroffenen Gruppen in unserer Gesellschaft Planungssicherheit für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu geben.
§ 40 bis 50 Prozent aller Zeit- und Berufssoldaten entscheiden sich während des Grundwehrdienstes für ein längerfristiges Engagement in den Streitkräften. Die Wehrpflicht ermöglicht der Bundeswehr, kontinuierlich qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Wehrpflichtige bringen ein großes Potential an allgemeiner und fachlicher Bildung mit. 30 Prozent der Grundwehrdienstleistenden haben die mittlere Reife, 30 Prozent Fachhochschulreife oder Abitur, fast 40 Prozent eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Wehrpflicht hat dadurch auch einen entscheidenden Anteil an der Professionalität der Bundeswehr.
§ Die Möglichkeit, kurzfristig auf eine größere Zahl von Soldaten zurückgreifen zu können, hat ihren Sinn keineswegs verloren. Dies gilt für denkbare Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus ebenso wie für Naturkatastrophen oder Unglücke. Die Bewachung von US-Kasernen und die Hilfseinsätze während des Oder- und des Elbe-Hochwassers sind Beispiele aus jüngster Zeit. Vor diesem Hintergrund ist die Einsatzfähigkeit der personalintensiveren Wehrpflichtarmee mehr als nur ein Relikt des Kalten Krieges.
§ Die Wehrpflicht hat sich seit über vier Jahrzehnten bewährt. Mehr als 8 Millionen junge Männer haben in der Bundeswehr seit ihrer Gründung gedient. Durch Wehrpflichtige, durch den stetigen Wechsel von 100.000 jungen Soldaten jedes Jahr, d.h. ein gutes Drittel der gesamten Streitkräfte, bleibt auch heute die enge Verbundenheit von Bundeswehr und Gesellschaft gewahrt. Dies ist in Zeiten, in denen Soldaten der Bundeswehr weit über die Grenzen der Nato hinaus einen schwierigen und gefährlichen Dienst versehen, wichtiger als je zuvor. Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) tragen zum Erfolg der Auslandsmissionen bei: Fast jeder fünfte Soldat im Auslandseinsatz ist ein FWDL. Deren Qualifikationen Fremdsprachenkenntnisse, soziale und berufliche Kompetenzen sind bei Auslandseinsätzen, besonders bei friedensbewahrenden Missionen, von großer Bedeutung. Wehrdienstleistende sollten in der Reservistenkonzeption künftig eine größere Rolle spielen. Die Möglichkeit sich freiwillig auch nach Ableistung des Wehrdienstes in der Bundeswehr zu engagieren kann die Attraktivität des Dienstes insgesamt steigern.
6. Gesellschaft, Bürger und Wehrpflicht
Das Bedenken, eine reine Berufsarmee könne sich von der Gesellschaft entfernen, wird gern und immer wieder vorgetragen. Es ist historisch begründet und mit Blick auf die deutsche Vergangenheit durchaus verständlich, dennoch ist es nicht ohne weiteres in die Gegenwart übertragbar. Unsere Bundeswehr ist demokratisch gefestigt. Das Prinzip der Inneren Führung, des Staatsbürgers in Uniform, macht gerade das charakteristische Profil der Bundeswehr aus. Durch die Wehrpflicht wird aber eine breitere gesellschaftliche Akzeptanz für die Aufgaben der Bundeswehr erreicht. Die Bundeswehr gehört zur Biographie von Millionen. Persönliche Erfahrungen sowie vielfältige Kontakte zwischen den Wehrpflichtigen und der zivilen Gesellschaft führen zu einer Bindung, die aus der Bundeswehr nicht einen beliebigen "Dienstleister in Sachen Sicherheit" werden lässt. Vielmehr ist sie ein Stück eigenes Erleben. Damit wird der Gefahr, daß sich die Gesellschaft von der Bundeswehr abwendet, daß beide Bereiche sich voneinander entfernen, daß das Militärische dem Zivilen gänzlich fremd wird, vorgebeugt.
Präsenz in der ganzen Gesellschaft, durch Wehrpflichtige in vielen Familien, ist für die soziale Verankerung der Bundeswehr von großer Bedeutung. Diese Verankerung mag auch dazu beitragen, dass wir uns in Deutschland mit Auslandseinsätzen schwerer tun und die Bevölkerung sich stärker damit beschäftigt als in manchen anderen Ländern. Die Devise, gefährliche Einsätze für Sicherheit und Frieden seien Aufgabe einer Profitruppe, wäre jedenfalls nicht besonders sozialdemokratisch.
Mit der Wehrpflicht stehen immer auch der Zivildienst und die anderen Ersatzdienste (z.B. bei Freiwilligen Feuerwehren oder dem Technischen Hilfswerk) zur Disposition. Die Frage der Wehrpflicht erweitert sich damit auch um die Frage des bürgerschaftlichen Engagements in der Gesellschaft. Diesen Aspekt in der Diskussion um die Zukunft der Wehrpflicht anzusprechen, ist legitim und politisch verantwortlich. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt bestätigt, daß die Politik die Auswirkungen auf den Zivildienst in Betracht ziehen darf. Allerdings kann der Zivildienst nicht zur Legitimation der Wehrpflicht als solcher herangezogen werden.
Jeder taugliche Mann im wehrfähigen Alter ist verpflichtet, Wehr-, Zivil- oder Ersatzdienst zu leisten. Das ist bindend, ein Zwang, der von Kritikern vielfach als überholt und nicht mehr zeitgemäß empfunden wird. Dienste im sozialen oder ökologischen Bereich seien ohne Zwang möglich, heißt es. Die Zeit bei der Bundeswehr oder in einer sozialen Einrichtung muß aber von den betroffenen jungen Männern nicht regelmäßig als Zwang wahrgenommen werden: Viele begreifen ihre Dienstzeit als Bereicherung der persönlichen Sichtweisen und Erfahrungen sowie als wichtigen biographischen Baustein mit Blick auf berufliche Perspektiven.
Zweifellos engagieren sich viele Tausend junge Menschen freiwillig auf vorbildliche Weise. Von einer Aussetzung der Wehrpflicht würden aber gerade die jungen Männer profitieren, die generell nicht bereit sind, sich für das Gemeinwesen einzusetzen. In einer Zeit, in der persönliche Interessen zunehmend über das Gemeinwohl gestellt werden, wäre es das falsche Signal, einen verbindlichen und sinnvollen Dienst an der Gesellschaft aufzukündigen.