Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Alimente - BGB §1600b-Anfechtungsfristen

Michael, Tuesday, 24.06.2003, 13:02 (vor 8261 Tagen)

Artikel vom 02.05.03 aus der HAZ (Hannoversche Allgemeine): Seemann zahlt fürs falsche Kind

Frau prahlt in Fernsehschow von Arabella Kiesbauer, dass sie Mann abkassiert, obwohl Vater ein anderer ist. Jmd. schickt Seemann Videoaufzeichnung.

Klage vor Gericht - abgewiesen.

Grund: BGB §1600b-Anfechtungsfristen.

"Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen."

Gericht: Seemann hätte sich wg. seiner Zeiten auf See ausrechnen könnnen, dass er nicht der Vater ist. Im Artikel steht nicht, ob's Kind ihm als Frühchen verkauft wurde oder ob er eine Chance hatte und damals nur gutmütig war (seelig sind die sanftmütigen Männer, denn ihrer ist das Himmelreich, hier unten machen wir ihnen die Hölle schon heiß).

Meine Meinung:
Kein Auswuchs des Feminismus - schon damals (als Paragraph verfasst wurde) waren Mütter geschützt und privilegiert. Als die Benachteiligungen der Frauen (z.B. Berufswahl nur mit Erlaubnis des Mannes) abgeschafft wurden, hat man "vergessen", auch die Privilegien abzuschaffen.

Re: Alimente - BGB §1600b-Anfechtungsfristen

gaehn, Tuesday, 24.06.2003, 13:27 (vor 8261 Tagen) @ Michael

Als Antwort auf: Alimente - BGB §1600b-Anfechtungsfristen von Michael am 24. Juni 2003 10:02:54:

Artikel vom 02.05.03 aus der HAZ (Hannoversche Allgemeine): Seemann zahlt fürs falsche Kind
Frau prahlt in Fernsehschow von Arabella Kiesbauer, dass sie Mann abkassiert, obwohl Vater ein anderer ist. Jmd. schickt Seemann Videoaufzeichnung.
Klage vor Gericht - abgewiesen.
Grund: BGB §1600b-Anfechtungsfristen.
"Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen."
Gericht: Seemann hätte sich wg. seiner Zeiten auf See ausrechnen könnnen, dass er nicht der Vater ist. Im Artikel steht nicht, ob's Kind ihm als Frühchen verkauft wurde oder ob er eine Chance hatte und damals nur gutmütig war (seelig sind die sanftmütigen Männer, denn ihrer ist das Himmelreich, hier unten machen wir ihnen die Hölle schon heiß).
Meine Meinung:
Kein Auswuchs des Feminismus - schon damals (als Paragraph verfasst wurde) waren Mütter geschützt und privilegiert. Als die Benachteiligungen der Frauen (z.B. Berufswahl nur mit Erlaubnis des Mannes) abgeschafft wurden, hat man "vergessen", auch die Privilegien abzuschaffen.

mhm da ist was wahres dran. hat schon jemand versucht dagegen vorm verfassungsgericht zu klagen? wiederspricht das gesetz nicht dem grundsetz?
ich wäre ohnehin dafür das man alle kinder bei der geburts auf die eltern prüft.

powered by my little forum