Alimente - BGB §1600b-Anfechtungsfristen
Artikel vom 02.05.03 aus der HAZ (Hannoversche Allgemeine): Seemann zahlt fürs falsche Kind
Frau prahlt in Fernsehschow von Arabella Kiesbauer, dass sie Mann abkassiert, obwohl Vater ein anderer ist. Jmd. schickt Seemann Videoaufzeichnung.
Klage vor Gericht - abgewiesen.
Grund: BGB §1600b-Anfechtungsfristen.
"Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen."
Gericht: Seemann hätte sich wg. seiner Zeiten auf See ausrechnen könnnen, dass er nicht der Vater ist. Im Artikel steht nicht, ob's Kind ihm als Frühchen verkauft wurde oder ob er eine Chance hatte und damals nur gutmütig war (seelig sind die sanftmütigen Männer, denn ihrer ist das Himmelreich, hier unten machen wir ihnen die Hölle schon heiß).
Meine Meinung:
Kein Auswuchs des Feminismus - schon damals (als Paragraph verfasst wurde) waren Mütter geschützt und privilegiert. Als die Benachteiligungen der Frauen (z.B. Berufswahl nur mit Erlaubnis des Mannes) abgeschafft wurden, hat man "vergessen", auch die Privilegien abzuschaffen.
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Michael,
24.06.2003, 13:02
- Re: Alimente - BGB §1600b-Anfechtungsfristen - gaehn, 24.06.2003, 13:27