Nicht jeder Test ist gerichtstauglich / gestern in Wiso (ZDF)
Hi alle zusammen!
"Kuckuckskindern" auf der Spur
Was beim Vaterschaftstest beachten?
Manch ein Mann erfährt sein Leben lang nicht, dass sein Kind, für das er Jahre lang gesorgt hat, nicht sein biologischer Nachkomme ist. Insbesondere im Rahmen von Trennungen und Scheidungen kommt es immer häufiger vor, dass Männer ihre Vaterschaft anzweifeln.
In vielen Fällen nicht ohne Grund.
16.06.2003
Etwa fünf bis zehn Prozent aller Kinder stammen nicht von dem Mann ab, der sich bislang für den Vater hielt. Man schätzt, dass in der Bundesrepublik derzeit rund eine Million Jugendliche im Alter bis zu 21 Jahren nicht die leiblichen Kinder ihres vermeintlichen Vaters sind.
Erbgutvergleich durch DNA-Analyse
Uni-Kliniken und immer mehr private Labors bieten Erbgutvergleiche durch eine DNA-Analyse an. Und ihre Dienstleistung ist gefragt. Kostenpunkt für einen Vaterschaftsnachweis: etwa 400 bis 800 Euro. Geeignete Untersuchungsmaterialien sind ein Abstrich der Mundschleimhaut, ein benutztes Taschentuch, Zahnbürsten, Zigaretten-Kippen, Schnuller, Haare, Kaugummis oder benutzte Tassen.
Das Ergebnis erhält man meist innerhalb von 14 Tagen per Post - ganz diskret und ohne Aufsehen. Dazu ist nicht einmal erforderlich, vorher vor Gericht oder zu einer Behörde zu gehen. Doch genau hierin liegt ein - rechtliches - Problem. Denn wenn ein Vater, eine Mutter oder auch ein Kind den Vaterschaftstest wünschen, so wollen sie in der Regel nicht nur Gewissheit. Am Ende entscheidet das Ergebnis meist auch, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden oder nicht, etwa um Unterhaltsfragen für das Kind klären zu lassen.
Nicht jeder Test ist gerichtstauglich
Doch die Gerichte sind streng. Damit ein solcher - meist privater - Vaterschaftstest vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird, haben die Bundesärztekammer und das Robert-Koch-Institut Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten erarbeitet. Folgende Punkte müssen gegeben sein:
Die Identität der Betroffenen muss - am besten mit Foto - häufig als Sofort-Bild -, Fingerabdruck und Unterschrift - festgestellt werden. Da in der Regel eine Blutentnahme erforderlich ist, muss der Arzt die Personalien in einem Formblatt "Niederschrift über Blutentnahme und Identitätsprotokoll" eintragen.
Grundsätzlich müssen Blutproben von einem Arzt entnommen werden. Blut ermöglicht eine größere Bandbreite an Testmöglichkeiten.
Es müssen alle Beteiligten getestet werden, also Eltern und Kind.
In begründeten Ausnahmefällen sind auch Speichelproben und ähnliches möglich.
Doppelte Kosten vermeiden
Entspricht das Gutachten den Voraussetzungen und sind beide Parteien damit einverstanden, wird der Richter dieses in der Regel anerkennen. Damit lassen sich doppelte Kosten für die Parteien sparen.
In der Interessengemeinschaft der Sachverständigen für Abstammungsbegutachtung e. V. haben sich wissenschaftlich arbeitende Sachverständige aus allen Bundesländern Deutschlands zusammengeschlossen. Sie beherrschen die klassischen Blut-, Eiweiß- und Enzymgruppen-Bestimmungen ebenso wie die in den letzten Jahren in die Abstammungsbegutachtung aufgenommenen molekulargenetischen Verfahren. Sie arbeiten nach den vorgegebenen Richtlinien, die 2002 herausgegeben wurden.
Problem: Der heimliche Test
Ein privater Vaterschaftstest ist immer freiwillig. Niemand kann dazu gezwungen werden. So kann sich eine Mutter weigern, Proben des Kindes an ein Institut zur Begutachtung zu schicken. Immer wieder kommt es in solchen Fällen vor, dass heimlich Schnuller oder Kinderhaare bei einem Institut eingeschickt werden, ohne dass die Mutter etwas davon weiß. Doch eine DNA-Untersuchung ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Daher haben die Beteiligten natürlich ein hohes Schutzinteresse.
Wie diese Tests zu bewerten sind, ist rechtlich umstritten. Viele Rechtsexperten halten heimliche Gutachten nicht nur für verfassungsrechtlich, sondern auch für ethisch bedenklich. Solche Untersuchungen verletzen nach ihrer Ansicht das Persönlichkeitsrecht.
Beide Elternteile müssen einwilligen
Unterstellt man die hohe Schutzwürdigkeit der Betroffenen, so dürfte eine Untersuchung außerhalb einer richterlichen Anordnung nur dann zulässig sein, wenn alle Betroffenen einverstanden sind. Das gilt gerade bei Kindern, die regelmäßig von ihren Eltern gemeinschaftlich vertreten werden. Vater und Mutter können daher auch nur gemeinsam die Zustimmung für das noch nicht einwilligungsfähige Kind erklären.
Es herrscht die Rechtsauffassung, dass sich ein Gutachter, der sich über die fehlende Einwilligung der Mutter hinwegsetzt, sogar schadensersatzpflichtig macht. Schließlich habe er im Rahmen des Auftrages die Voraussetzungen und Grundlagen zu überprüfen. Das bedeute auch, die Vorlage der notwendigen Einwilligungen zu checken.
Gruß
Monika
) Unterhalt abzukassieren? (Meine mich zu erinnern über einen solchen Fall in der Schweiz gelesen zu haben).