Mail an die AsF
Nachfolgende E-Mail habe ich am 9.5. an die AsF geschickt.
Leider habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten. Kommt vielleicht noch.
Aber ich glaube eher dass diese Mail im typischen demokratischen Regierungssystem einer deutschen Bananenrepublik schlicht ignoriert und mit der "Na und!? Wir haben trotzdem Recht!" -Einstellung
Fortgefahren wird.
Das sind halt die Nachteile einer Demokratie die sich auf das Reden beschränkt. Alles Rederei hat keinen Sinn, wenn einem keiner zuhört.
Sehr geehrte Damen und... das war's,
in einem öffentlichen Diskussionsforum habe ich eine Mail der Bundesvorsitzenden AsF
Bezüglich ihrer Stellungsnahme über die "allgemeine" Wehrpflicht gelesen.
(Quelle: index.php?id=17911)
Ich muß dazu sagen daß ich ihre Einstellung zu diesem Thema als äußerst provokativ und unverschämt empfinde.
Erneut fordern sie die Beibehaltung der Wehrpflicht für Männer.
Sie behaupten die Wehrpflicht wäre "ein System welches alle Bevölkerungsschichten erfasst und eine
gesellschaftlich plurale Zusammensetzung ermöglicht".
Wie sie wissen stimmt dies nicht ganz, Frauen werden von der Wehrpflicht nicht erfasst.
Aber eine "allgemeine" Dienstpflicht für Frauen lehnen sie weiterhin strikt ab.
Können sie mir erklären warum bei den Bundeswehr eine gesellschaftlich plurale
Zusammensetzung wichtig ist die Frauen ausschliesst?
Zwar dürfen Frauen mittlerweile freiwillig Dienst in der Bundeswehr leisten aber eine gesellschaftlich plurale
Zusammensetzung ist bei den Frauen nicht gesichert.
Warum muss sie das dann bei den Männern?
Vor dem Hintergrund dass Frauen freiwillig Dienst bei der Bundeswehr leisten dürfen erscheint ihre Vorderung nach
Erhalt der Wehrpflicht Für Männer noch dreister.
Wie auch aus dem Beschluß des AsF - Bundeskongresses vom 21.5.00 in Potsdam hervorgeht:
Geschlechtsspezifische Ausschlußgründe für bestimmte Waffengattungen oder Einsatzformen wurden als nicht akzeptabel bezeichnet.
Gleichzeitig wurde an der Wehrpflicht für Männer festgehalten, Wehrdienst und eine wie immer geartete Dienstpflicht für Frauen abgelehnt.
(Quelle: http://home.t-online.de/home/m.lochner-fischer/archiv/archiv20.htm http://asf.spd.de/servlet/PB/menu/1105815/)
Kurz und knapp:
Sie fordern den uneingeschränkten Zugang zu allen Bundeswehr Laufbahnen für Frauen,
die Beibehaltung der Wehrpflicht für Männer
aber eine Dienstpflicht für Frauen lehnen sie ab.
Meine Damen das kling in meinen Ohren schwer nach: "Alles haben wollen, aber nichts tun müssen!"
Ich muß mich schon ernsthaft wundern dass sie als Vertreterinnen einer Bevölkerungsgruppe die von der Wehrpflicht gar nicht betroffen ist die Dreistigkeit haben den Beibehält dieser für Männer zu fordern ohne sich zu gleichwertigen Leistungen zu verpflichten.
Dabei Profitieren gerade Frauen von der Zwangsdienstleistungen der Männer.
Als da wären zum Einen der Schutz durch die Bundeswehr welchen Frauen wie selbstverständlich erfahren und zudem die Männer unfreiwillig
beitragen müssen, und zum Anderen die Leistungen der Zivis.
Zudem sei gesagt, daß die Lebenserwartung von Frauen um sieben Jahre höher ist als die der Männer und somit logischerweise
die meisten alten Leute, welche die Dienste der Zivis in Anspruch nehmen, Frauen sind.
Das Befürworten derartiger Regelungen kommt dem schmarotzen gleich.
Vermutlich werden sie auf die Mutterschaft als Gesellschaftsdienst der Frau verweisen.
Zudem sei ihnen gesagt, daß Frauen nicht verpflichtet sind Kinder zu bekommen. Folglich werden sie bei unterlassen auch nicht dafür bestraft.
Jede Frau kann sich ganz ungezwungen entscheiden ob sie schwanger werden möchte oder nicht.
Welch ein Glück das Angenehme mit dem Nützlichem verbinden zu können.
Dieses Privileg haben Männer leider nicht. Männer die sich weigern Wehr- oder Zivildienst zu leisten können mit bis zu 6 Jahren haft bestraft werden.
Diese Ungleichheit macht es unmöglich die Wehrpflicht und die Mutterschaft in dem gleichen Leistungsverhältnis zu betrachten.
Man kann freiwillige Leistungen wie die Mutterschaft oder ehrenamtliche Dienste einfach nicht mit durch Zwang erbrachte Dienstleistungen vergleichen.
Mir ist klar, daß die Verfassung Dienstpflichten eigentlich verbietet.
Aber das tut sie nicht nur wenn beide Geschlechter betroffen sind.
Im Gegenteil! Der Art.12 Abs.2 besagt: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen
allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht"
Meines Erachtens stünde dies einer Dienstpflicht für Frauen und Männer nicht im Weg.
Im Gegenteil! Erst dann wäre die Gleichbehandlung in Sachen Dienstpflichten gesichert und nicht wie jetzt wo nur Männer zu
Dienstleistungen heran gezogen werden.
Kleines Beispiel: Als Wahlhelfer werden ja auch sowohl Männer als auch Frauen verpflichtet.
Mir ist rätselhaft wie man, wie sie in ihrem Rechenschaftsbericht von Juni 2000 bis Juni 2002, behaupten kann, eine Dienstpflicht
die für Männer und Frauen gilt verbiete das GG.
Zitierter Artikel tut dies nicht, welcher dann?
Aber gemäß dem Fall dies würde stimmen, dann würde dies wiederum nicht bedeuten, daß eine einseitige Dienstpflicht
nur für Männer weniger schlecht -und daher mehr erlaubt- ist als eine für beide Geschlechter.
Zudem wenn es mit der Wehrpflicht eine Ausnahme für Männer gibt, wieso soll dann Eine für Frauen nicht auch möglich sein?
Ich bitte nicht darum ihre Einstellung nochmals zu überdenken, dies hätte vermutlich keinen Sinn.
Ich möchte jedeglich an ihr Gewissen appellieren und ihnen sagen daß es falsch ist
Rechte und Privilegien zu fordern aber die Pflichten Anderen zu überlassen.
Ich würde mich sehr über Antwort ihrerseits freuen.
mfg