Erste wissensch. Studie über gemeinsames Sorgerecht
Pressemitteilung von Prof. Proksch
Bitte über Veröffentlichungen in den Medien berichten und Belegkopien an die
BGS zusenden (Original oder gute Kopie, wird an Proksch weitergeleitet)
Erste umfangreichste repräsentative Studie über Scheidungseltern und
Scheidungskinder in Deutschland veröffentlicht
Neues Kindschaftsrecht wirkt.
Gemeinsame elterliche Sorge integriert Kinder und Eltern, sichert ihren
Unterhalt, gibt Müttern mehr Chancen zu Berufstätigkeit . Alleinige
elterliche Sorge grenzt entsorgten Elternteil aus, gefährdet das Recht der
Kinder auf beide Eltern und auf Umgang. Alarmierende Fakten und Zahlen.
Familiengerichte und Jugendämter gefordert. Gesetzgeber gefragt
Trennung und Scheidung sind ein sehr einschneidendes Lebensereignis sowohl
für Eltern als auch für ihre Kinder. Und wenn nach einer Scheidung keine
zufriedenstellenden Regelungen finden, insbesondere zum Umgang und
Unterhalt, ist erheblicher Streit vorprogrammiert. Das belastet Eltern und
Kinder. Oft ein ganzes Leben lang.
Das seit 1998 geltende neue Kindschaftsrecht wirkt konfliktentschärfend. Es
biete deutliche Entlastungen für Eltern und ihre Kinder. Die allerdings
bisher nur von Fachkräften geäußerte Vermutung, dass die gemeinsame
elterliche Sorge zum Wohl von Eltern und besonders ihrer Kinder dient,
konnte erstmals wissenschaftlich bestätigt werden. Nach vier Jahren
intensiver Forschungsarbeit liegen nun die Ergebnisse der ersten
umfangreichsten und repräsentativen wissenschaftlich-fundierten Studie über
die Situation von Scheidungseltern in Deutschland vor.
Viele Themen brennen den Scheidungseltern unter den Nägeln
Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz befragte der Nürnberger
Jura-Professor Roland Proksch alle Familienrichter an Amts- und
Oberlandesgerichten in Deutschland, alle Jugendämter sowie alle
Rechtsanwälte, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und
Erbrecht sind. Ebenso wurden über 7.600 geschiedene Eltern danach befragt,
wie sie beispielsweise die elterliche Sorge geregelt haben, wie das
Umgangsrecht gehandhabt wird oder auch danach, ob sie mit den
Unterhaltszahlungen zufrieden sind und vieles weitere mehr. Ich war sehr
überrascht über die enorme Resonanz", bekannte Proksch, schließlich
bearbeiteten die Eltern freiwillig zwei Mal einen 24seitigen umfassenden
Fragebogen. Ausführliche persönliche Gespräche mit Scheidungseltern und 131
Scheidungskindern in jedem Alter rundeten die praxisnahe Studie ab.
Dass das Thema Trennung und Scheidung vielen Betroffenen unter den Nägeln
brannte, bekam der Wissenschaftler hautnah zu spüren, sowohl in den
persönlichen Gesprächen als auch in Telefonanrufen. Wir erhielten allein
über 1.500 Anrufe auf die zwei extra eingerichteten Hotlines." Die waren
jedoch ursprünglich dafür gedacht, um lediglich Fragen rund um die Erhebung
zu beantworten. Im Laufe des Untersuchungzeitraumes riefen nicht wenige
Betroffene an und schilderten eindringlich ihre Situation. Fast alle
geschiedenen Eltern verzichteten sogar auf Anonymität und gaben ihre
Telefon- und Handynummern an. Viele Eltern mochten es gar nicht glauben:
Endlich mal jemand, der nach uns fragt, der sich für unsere Situation
interessiert!
Gerade bei Elternkonflikten: Gemeinsames Sorgerecht eindeutig besser - zum
Wohle der Kinder
Die Ergebnisse der Studie sind bezeichnend. So konnte der Forscher belegen,
dass es keinen Konflikt Mütter gegen Väter gibt, sondern Konflikte zwischen
Eltern, bei denen die Kinder leben und denen, bei denen die Kinder nicht
leben. Außerordentlich auffällig: es gibt besonders in den Scheidungsfällen
erhebliche Konflikte, bei denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht
erhalten hat und der andere nicht. Proksch ist überzeugt davon, dass die
Entsorgung des einen Elternteils bei der Übertragung der alleinigen Sorge
auf den anderen die Spannungen in erheblichem Maße fördert: Denn wird die
gemeinsame elterliche Sorge erhalten, gibt es keine "Verlierer".
Der Erhalt der gemeinsamen elterlichen Sorge habe hohen symbolischen und
psychologischen Wert, insbesondere für den früher regelmäßig entsorgten
Elternteil. Zwar mische sich der andere Elternteil bei der Erziehung ein.
Das fördert aber auch mangels besserer Alternative ein zufriedenstellendes
Gesprächsverhalten beider Eltern. Die Eltern werden somit gefordert,"
stellte Proksch fest und dies ist ebenfalls bemerkenswert: Hierauf lassen
sich die Eltern mit gemeinsamer Sorge regelmäßig ein! Und das sind immerhin
drei Viertel aller Scheidungseltern."
Dass diese Effekte der gemeinsamen Sorge zuzuschreiben sind, kann der
Wissenschaftler belegen. Nicht nur "friedliebende" Eltern haben die
gemeinsame elterliche Sorge.
Rund ein Drittel der befragten Eltern mit gemeinsamer Sorge gingen in ihr
Scheidungsverfahren mit einem Antrag auf Alleinsorge, 14% kämpften dafür bis
zur abweisenden gerichtlichen Entscheidung. Auch für diese Eltern, die also
die gemeinsame elterliche Sorge "gegen ihren Willen" behalten mussten,
stellten im Nachhinein positive Effekte fest.
Die gemeinsame elterliche Sorge nähme Vater und Mutter auch nach der
Scheidung in ihre Verantwortung und dies zum Wohl der Kinder. Sie vermindere
somit unsäglichen, oftmals hoch emotionalen Streit und teure
Gerichtsprozesse. Die gemeinsame elterliche Sorge fördere die Kooperation
der Eltern in Fragen einer einvernehmlichen nachehelichen Elternregelung und
eines Kindeswohl gemäßen Umgangs.
Klare Ergebnisse: gemeinsame elterliche Sorge fördert das Recht des Kindes
auf Umgang und sein Recht auf Unterhalt
Der Nürnberger Forscher kam zu erstaunlich klaren Ergebnissen für
Unterhaltszahlungen. Jeder Richter kann ein Lied davon singen, wenn es um
säumige Unterhaltszahlungen geht. Wir konnten nachweisen, dass gerade das
gemeinsame Sorgerecht zu zuverlässigen Unterhaltszahlungen führt." Und
belegt es mit Fakten: gemeinsame elterlicher Sorge führe zu fast
100prozentiger Unterhaltszahlung, denn 93,5 Prozent der
unterhaltspflichtigen Väter mit gemeinsamer Sorge geben an, dass sie
Kindesunterhalt bezahlen; was wiederum knapp 87 Prozent der
unterhaltsberechtigten Mütter bestätigen. Diese überaus hohe
Übereinstimmung der Angaben war für uns eindrucksvoll," betont Proksch.
Dieses Ergebnis wird auch durch eine Studie des Bundesfamilienministeriums
gestützt: es gibt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen gemeinsamer Sorge
und regelmäßigen Unterhaltszahlungen
Sehr auffällig: prozentual gesehen leben dreimal so viele Kinder von Eltern
mit gemeinsamer Sorge bei ihren Vätern (!) als Kinder, deren Eltern über das
alleinige Sorgerecht verfügen. Zu ihren Müttern haben diese Kinder
regelmäßige Besuchskontakte. Es scheint, dass genau diese Eltern eher die
Bedürfnisse ihrer Kinder berücksichtigen, auf fixierte Besuchstermine
verzichten und flexible, individuelle und kindgemäße Lösungen für Umgang und
Besuche gefunden haben.
Alleinige Sorge Entsorgung eines Elternteils, Umgangsboykott in vielen
Fällen, schlechtere Zahlungsmoral, Erhöhung unsäglicher Gerichtsprozesse
Dem gegenüber schaffe die alleinige elterliche Sorge Verlierer. Sie grenze
den entsorgten Elternteil aus. Dies bedeute logischerweise Verdruss, tiefe
Verletzungen und unnötigen Ärger. In vielen Fällen widersetze sich der
Elternteil mit alleinigem Sorgerecht dem Umgangsrecht des anderen
Elternteils. Berechtigte Umgangsansprüche werden von dem Elternteil mit
alleiniger Sorge oft und wirksam torpediert. Je länger solche Aktivitäten
andauern, desto geringer werde die Chance, das Umgangsrecht umzusetzen. Die
betreffenden Elternteile könnten in aller Ruhe die Zeit für sich arbeiten
lassen.
Brisant dabei: Eltern mit alleiniger Sorge räumen ein, dass sie selbst den
Kontakt zum anderen Elternteil nicht mehr wollen. Die Bedürfnisse der
Kinder, die nun mal bekannter Weise beide Eltern lieben, würden dabei
ignoriert. Die Gerichte scheinen machtlos. Gerichtliche Sanktionen, wie
Zwangsvollstreckung oder Vermittlung, müssten diese Elternteile kaum
befürchten. Diese Maßnahmen sind zwar theoretische Optionen, lassen sich
in der Praxis allerdings nur selten erfolgreich umsetzen. Was international
in Einzelfällen zu diplomatischen Verwicklungen geführt hat, sei in
Deutschland Alltag! Zusätzlich komme die lange Dauer der Umgangsverfahren
den Absichten umgangsboykottierender Elternteile entgegen Hier ist der
Gesetzgeber gefragt.
Das alleinige Sorgerecht erhöht somit die Zahl unsäglicher
Gerichtsprozesse, stellt Proksch fest, und behindert in erheblichem Maße
zufriedenstellende Kommunikation und Kooperation der Eltern. Ein
Umgangsrecht zum Wohle der Kinder wird schwierig und gewünschte zuverlässige
Unterhaltszahlungen sind hier leider die Ausnahme." Dies belegen wiederum
Fakten: etwa 88 Prozent der unterhaltspflichtigen Väter gaben zwar an, dass
sie Kindesunterhalt bezahlen würden, jedoch lediglich knapp 67 Prozent der
unterhaltsberechtigten Mütter konnten das bestätigen.
Alarmierende Zahlen Hohe Anzahl von Kontaktabbrüchen bei alleiniger Sorge
Und Proksch nennt weitere alarmierende Zahlen: Über 40 Prozent der
besuchsberechtigten Mütter und Väter ohne elterliche Sorge haben nur selten
oder gar keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern." Die alleinige Sorge führe in
hohem Maße zu einer Ausgrenzung des Elternteils, der ein Umgangsrecht zu
seinen Kindern hat. Besonders schlimm sei, dass bei rund einem Viertel der
Eltern mit alleiniger elterlicher Sorge der Kontakt des anderen Elternteils
zu den Kindern bereits nach der Trennung oder Scheidung völlig abgebrochen
ist. Fakten, die gegen das Recht der Kinder wirken. Das könne offenbar auch
nicht die Anhörung der Kinder verhindern, die in Scheidungssachen Pflicht
ist. Eindringlich macht der Wissenschaftler auf ein besonderes Ergebnis der
Studie aufmerksam und warnt: Die Kontaktabbrüche mehren sich regelmäßig
Jahr für Jahr um fast 10 Prozent!"
Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Scheidung
Proksch untersuchte u.a. auch die Erfahrungen der Eltern mit den
Jugendämtern und Verfahrenspflegern (Anwälte der Kinder), interessierte sich
für Richterfortbildungen, erkundigte sich nach den Kontakten der betroffenen
Kinder zu ihren Großeltern und stellte die Frage: Wie sieht es eigentlich
aus mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach der Scheidung? Auch
hier ein Plädoyer für gemeinsame Elternverantwortung!
Wir stellten fest, dass Mütter mit gemeinsamer elterlicher Sorge öfter
berufstätig sind als Mütter mit alleiniger Sorge. Aus diesem Grunde verfügen
sie natürlich über ein höheres Einkommen. Das logische Ergebnis dann auch
schwarz auf weiß: Mütter mit gemeinsamer elterlicher Sorge schätzen somit
ihre Lebenssituation positiver ein als Mütter mit alleiniger Sorge.
Allerdings: die finanzielle Situation von vielen Scheidungseltern mit
minderjährigen Kindern unabhängig von der Sorgeform ist extrem schwierig und
belastend. Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, die schwierige
Arbeitsmarktsituation und die Erwartungen der Arbeitswelt an Eltern
erschweren die Aufnahme von Erwerbstätigkeiten sowohl für Mütter als auch
für Väter.
Ergebnisse persönlicher Interviews mit 131 betroffenen Scheidungskindern
Der Wissenschaftler führte auch persönliche Gespräche mit Eltern und ihren
Kindern. Zwar konnten persönliche Gespräche mit Scheidungskindern nur einen
kleinen Ausschnitt der Lebenswirklichkeit nach der Scheidung ihrer Eltern
beleuchten, sie würden aber die Ergebnisse der Studie bestätigen. Es
entlaste Kinder, wenn sie von beiden Eltern erleben können, dass der Kontakt
von beiden Eltern gefördert und ausdrücklich gewünscht ist. Streit der
Eltern belaste Kinder, weil sie oft nicht erkennen können, was eigentlich
die Ursache des Streitens ist oder war. Noch schlimmer würde es für Kinder,
wenn sie dann noch mit einbezogen oder gar Partei ergreifen sollen. Oft
würden vor allem Jugendliche spüren, dass diese Frage ein Machtspiel der
Eltern sei und befinden sich dann in Loyalitätskonflikten. Ganz schlecht
ginge es ihnen, wenn damit finanzielle Probleme der Eltern verquickt würden.
Und Geschwister würden oft eine eigene Fraktion bilden - durchaus auch
gegen beide Eltern.
Forderung an den Gesetzgeber: Recht der Kinder auf beide Eltern und auf
Umgang durchsetzen
Fazit der Studie? Ich kann nur an alle Familienrichter dringend
appellieren, auf die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf
Mütter oder Väter lediglich in Notfällen zurückzugreifen. In der bisherigen
Praxis würde das alleinige Sorgerecht gern auf einen Elternteil übertragen,
wenn keine Kommunikation mehr zwischen den Eltern möglich sei.
Da sich Eltern jedoch ungeachtet dessen über Umgangsregelungen einigen und
somit auch kommunizieren müssen, sei diese Argumentation nicht schlüssig."
Proksch empfiehlt dem Gesetzgeber die Unterstützung von vorgerichtlichen
Beratungsstellen und andere Angeboten, wie Mediation (außergerichtliche
Möglichkeit, Konflikte zu regeln), die auch gebührenrechtlich bevorzugt
werden sollten. Es kann einfach nicht sein, dass sich staatliche
Unterstützung auf Prozesskostenhilfe beschränkt. Außergerichtliche
Möglichkeiten, um Konflikte zu regeln müssten mindestens vergleichbar
unterstützt werden nämlich zum Wohle der Kinder!
Es müsse außerdem überlegt werden, wie vor allem das Recht der Kinder auf
beide Eltern und auf Umgang in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden
kann. Immer noch scheint das Interesse der Eltern im Vordergrund zu stehen,
sich die Kinder gegenseitig streitig zu machen. Das ist abzustellen. Hier
ist der Gesetzgeber gefragt.
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