kleiner Lichtblick
a.reger, Friday, 13.06.2003, 02:22 (vor 8273 Tagen)
Hallo,
folgendes möchte ich Euch nicht vorenthalten. Es ist vielleicht ein kleiner Hoffnungsschimmer für eine gerechtere Zukunft
Gruß
a.reger
11.06.2003 11:00 Uhr
Saarbrücken: Sorgerecht auch für nichteheliche Väter
Das alleinige elterliche Sorgerecht darf auch einem nichtehelichen Vater übertragen werden.
Diese Entscheidung hat das saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken getroffen. Nach
Auffassung der Richter ist allein das Wohl des Kindes maßgebend.
Das Gericht sprach mit seinem Beschluss einem nichtehelichen Vater das alleinige Sorgerecht
für seine vierjährige Tochter zu. Nach der Trennung der Eltern war es wiederholt zu
Streitigkeiten gekommen. Außerdem war die Mutter oft nicht erreichbar. Mit Blick auf das
Wohl des Kindes entsprachen die Richter dem Antrag des Vaters, ihm allein das Sorgerecht zu
übertragen.
Re: kleiner Lichtblick
Uwe, Friday, 13.06.2003, 15:54 (vor 8272 Tagen) @ a.reger
Als Antwort auf: kleiner Lichtblick von a.reger am 12. Juni 2003 23:22:17:
Hallo,
Moin,
habe es gestern bereits mitbekommen. Heute steht in der SZ ein ziemlich langer Artikel mit dem Titel "Das Wohl des Kindes im Auge behalten". Es geht um das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern. Werde mal den Artikel abtippen und reinsetzen.
Gruß
Uwe
folgendes möchte ich Euch nicht vorenthalten. Es ist vielleicht ein
kleiner Hoffnungsschimmer für eine gerechtere Zukunft
Gruß
a.reger
11.06.2003 11:00 Uhr
Saarbrücken: Sorgerecht auch für nichteheliche Väter
Das alleinige elterliche Sorgerecht darf auch einem nichtehelichen Vater übertragen werden.
Diese Entscheidung hat das saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken getroffen. Nach
Auffassung der Richter ist allein das Wohl des Kindes maßgebend.
Das Gericht sprach mit seinem Beschluss einem nichtehelichen Vater das alleinige Sorgerecht
für seine vierjährige Tochter zu. Nach der Trennung der Eltern war es wiederholt zu
Streitigkeiten gekommen. Außerdem war die Mutter oft nicht erreichbar. Mit Blick auf das
Wohl des Kindes entsprachen die Richter dem Antrag des Vaters, ihm allein das Sorgerecht zu
übertragen.
Der Artikel aus SZ
Uwe, Friday, 13.06.2003, 16:52 (vor 8272 Tagen) @ Uwe
Als Antwort auf: Re: kleiner Lichtblick von Uwe am 13. Juni 2003 12:54:30:
Liebe Grüße
Uwe
Saarbrücker Zeitung
13-06-03
Nr. 13; Seite D 6
Das Wohl des Kindes im Auge behalten
Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg frei: Gleichberechtigt erziehen Sorgerecht bei unverheirateten Eltern
Lange Zeit war das Sorgerecht für Kinder ein Zankapfel zwischen Mutter und Vater. Doch heute hat sich die Lage zugunsten der Kinder entspannt. Der Zoff ums Sorgerecht wurde durch Miteinander abgelöst.
- Von Anja Martin
Saarbrücken/Nürnberg. Matthias Wandt ist Vater von zwei Kindern aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. An mehreren Nachmittagen in der Woche betreut er seinen Nachwuchs, der bei der Mutter lebt. Die Mutter hat auch das Sorgerecht. Er selbst verzichtete darauf, denn: Wenn es gut läuft, braucht man es ja nicht. Immer mehr Väter nichtehelicher Kinder reicht das nicht. Sie wollen Erziehungsaufgaben gleichberechtigt wahrnehmen. Dazu hat ihnen der Gesetzgeber in Deutschland im Rahmen der Reform des Kindschaftsrechts 1998 die Möglichkeit eröffnet.
Leibliche Väter nichtehelicher Kinder können bei einem Notar oder bei dem zuständigen Jugendamt zusammen mit der Mutter eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Damit sind dann beide Elternteile verpflichtet, in wichtigen Angelegenheiten des Kindes wie der Schul- und Berufswahl, der Religionszugehörigkeit oder bei einer Operation gemeinsam zu entscheiden.
Leben Mutter und Vater nicht zusammen, hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Entscheidungsbefugnis in Alltagsdingen wie in Fragen der Ernährung oder Kleidung. Ohne die Erklärung bleibt die Mutter allein sorgeberechtigt. Der Vater ist zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Er hat zudem ein Umgangsrecht und seit 1998 auch eine Umgangspflicht.
Die Möglichkeit der gemeinsamen Sorge wird immer häufiger in Anspruch genommen, sagt Karl-Heinz Röthgen vom Jugendamt der Stadt Bonn im Gespräch mit unserer Zeitung. Allein im vergangenen Jahr haben sich in der ehemaligen Bundeshauptstadt 418 nicht verheiratete Elternpaare dafür entschieden. 1999 waren es noch 354. Es wächst vor allem der Anteil junger Paare, die sich bei uns über Rechte und Pflichten informieren und eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, sagte Röthgen weiter. Bei der Unterzeichnung müssen sich allerdings beide Elternteile einig sein: Gegen den Willen der Mutter geht es nicht.
Konflikte sind vorprogrammiert
Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 noch einmal eindeutig bestätigt: Auch in Zukunft können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erhalten. Die Verfassungsschützer in den roten Roben begründeten ihre Grundsatz-Entscheidung damit, dass eine gegen den Willen eines Elternteils erzwungene gemeinsame Sorge regelmäßig mit mehr Nachteilen als Vorteilen für das Kind verbunden ist. Der Gesetzgeber könne davon ausgehen, dass eine Mutter, die eine gemeinsame Sorge ablehnt, dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden. Verheiratete Eltern hatten schon bisher das gemeinsame Sorgerecht. Seit 1998 behalten sie es im Regelfall auch nach einer Trennung oder Scheidung.
Für Josef Linsler, Pressesprecher des Interessenverbandes Unterhalt und Familie (ISUV) in Nürnberg, ist das Urteil eine herbe Enttäuschung: Es diskriminiert nichteheliche Familienformen gegenüber der Ehe. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden wächst bereits jedes fünfte minderjährige Kind bei einem allein erziehenden Elternteil oder in Lebensgemeinschaften auf. Josef Linsler fordert daher die Gleichstellung aller Familienformen. Ein Weg dazu sei, die gemeinsame Sorge mit Anerkennung der Vater automatisch auf beide Elternteile zu übertragen.
Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), kann diese Argumentation nicht nachvollziehen: Kinder werden ja nicht nur in harmonische Paarbeziehungen geboren. Sie können zum Beispiel auch aus einem One-Night-Stand hervorgehen, erklärte auf Anfrage die bekannte Fachanwältin für Familienrecht in Speyer. Gerade Frauen, die sich gegen den Willen des Vaters für das Kind entscheiden, stünden oft Geburt, Schwangerschaft und Alltagssorgen alleine durch. Irgendwann will der Vater plötzlich mitentscheiden. Da sind Konflikte zwischen den Eltern programmiert. Für mich ist der Streit um das Sorgerecht ohnehin ein Popanz, sagt Edith Schwab und fügt an: Es ist der Kampf der Ex-Partner untereinander. Viel wichtiger sei das Umgangsrecht: Man kann auch ohne Sorgerecht eine intensive Beziehung zu seinem Kind aufbauen. Josef Linsler reicht das nicht: Letztendlich entscheidet die Mutter, wann und wie oft nichteheliche Kinder Umgang mit dem Vater haben. Matthias Wandt, nicht verheirateter Vater aus Bonn, bringt den Konflikt auf den Punkt: Das Problem ist, dass zwei Menschen mitreden wollen, die sich nicht mehr viel zu sagen haben. Eine rechtlich optimale Lösung sehe ich dafür nicht.
Hallo,
Moin,
habe es gestern bereits mitbekommen. Heute steht in der SZ ein ziemlich langer Artikel mit dem Titel "Das Wohl des Kindes im Auge behalten". Es geht um das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern. Werde mal den Artikel abtippen und reinsetzen.
Gruß
Uwe
http://www.zickenthron.de
folgendes möchte ich Euch nicht vorenthalten. Es ist vielleicht ein
kleiner Hoffnungsschimmer für eine gerechtere Zukunft
Gruß
a.reger
11.06.2003 11:00 Uhr
Saarbrücken: Sorgerecht auch für nichteheliche Väter
Das alleinige elterliche Sorgerecht darf auch einem nichtehelichen Vater übertragen werden.
Diese Entscheidung hat das saarländische Oberlandesgericht Saarbrücken getroffen. Nach
Auffassung der Richter ist allein das Wohl des Kindes maßgebend.
Das Gericht sprach mit seinem Beschluss einem nichtehelichen Vater das alleinige Sorgerecht
für seine vierjährige Tochter zu. Nach der Trennung der Eltern war es wiederholt zu
Streitigkeiten gekommen. Außerdem war die Mutter oft nicht erreichbar. Mit Blick auf das
Wohl des Kindes entsprachen die Richter dem Antrag des Vaters, ihm allein das Sorgerecht zu
übertragen.
Re: Der Artikel aus SZ
a.reger, Friday, 13.06.2003, 18:59 (vor 8272 Tagen) @ Uwe
Als Antwort auf: Der Artikel aus SZ von Uwe am 13. Juni 2003 13:52:02:
hallo,
immerhin ein Artikel, der beide Seiten zu Wort kommen lässt.
Das hätte ich der Saarbrücker Zeitung gar nicht zugetraut.
Oder meintest Du die Süddeutsche?
Gruß
a.reger
Re: Der Artikel aus SZ
Uwe, Friday, 13.06.2003, 19:32 (vor 8272 Tagen) @ a.reger
Als Antwort auf: Re: Der Artikel aus SZ von a.reger am 13. Juni 2003 15:59:58:
Neee,
war tatsächlich die Saarbrücker Zeitung 
Gruß
Uwe
hallo,
immerhin ein Artikel, der beide Seiten zu Wort kommen lässt.
Das hätte ich der Saarbrücker Zeitung gar nicht zugetraut.
Oder meintest Du die Süddeutsche?
Gruß
a.reger