Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Noch einmal zur Petition

Uwe, Thursday, 12.06.2003, 01:16 (vor 8274 Tagen)

Habe gestern alle Fraktionen des Bundestages angeschrieben. Folgender Inhalt meines Schreibens:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Artikel 6, Abs. 4 des Grundgesetzes hat "jede Mutter Anspruch auf den
Schutz und die Fuersorge der Gemeinschaft". Zu eben diesem Artikel des
Grundgesetzes habe ich einige Fragen, wobei mich hier insbesondere die
Meinung der SPD-Fraktion interessieren wuerde:

1) Wie drueckt sich der Schutz und die Fuersorge der Gemeinschaft in der
Gesetzgebung und im Alltag aus?
2) Welche historischen Wurzeln weist dieser Absatz auf?
3) Steht dieser Absatz 4 des Artikels 6 des Grundgesetzes nicht im
Widerspruch zu Artikel 3, Absatz 2 sowie Absatz 4, nach denen Mann und
Frau gleichberechtigt sind bzw. niemand wegen seines Geschlecht bevorzugt
werden darf?
Ich wuerde mich ueber eine Antwort der SPD-Fraktion sehr freuen.

Mit freundlichen Gruessen

Ich bin mal auf die Antworten gespannt, die ich hier auch reinsetzen werde.
Hintergedanke: Sollte eine Fraktion etwas schreiben, daß ich für die Petition ausschlachten kann, so wird dies natürlich in der Petion auftauchen - sozusagen als Unterstützung der Petition durch die jeweilige Fraktion ;-)

Gruß

Uwe
Uwe Kissels

Zickenthron


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