Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Minister Mertin hat antworten lassen

Arne Hoffmann, Wednesday, 11.06.2003, 20:28 (vor 8274 Tagen)

Hallo ihr, :-)

ich habe inzwischen auf mein Protestmail eine Antwort von Mertins Pressereferenten erhalten. Dabei bin ich mir etwas unsicher, ob ich hier einfach den Text reinstellen kann; es handelt sich ja weder um ein öffentliches, noch ein rein privates Schreiben. Ich gehe aber davon aus, dass es im Sinne des Ministeriums ist, wenn seine Position möglichst breitflächig vermittelt wird. Vielleicht fasse ich allerdings die drei Seiten mal besser zusammen:

Eine rechtliche Schlechterstellung der Väter sei nicht beabsichtigt, sondern der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen. Das Interesse eines Mannes, Klarheit über seine Vaterschaft zu gewinnen, sei nachvollziehbar. Durch den Missbrauch von heimlichen DNA-Untersuchungen könnten dem Einzelnen jedoch erhebliche Nachteile entstehen, etwa wenn es später um Versicherungen oder das Arbeitsverhältnis gehe. Deshalb sollten diese Untersuchungen nicht ohne sein Einverständnis vorgenommen werden: "Derzeit beobachten wir im Bereich der Vaterschaftstests erhebliche Missstände. Hier werden heimlich Genuntersuchungen im rechtsfreien Raum vorgenommen. In unzähligen Fällen lassen Väter und Mütter die DNA eines Kindes im eigenen Interesse untersuchen, ohne dass dessen Persönlichkeitsrechte gewahrt werden."

Aus diesem Grund erhebe Mertin drei Kernforderungen:
- DNA-Analysen zur Feststellung der Abstammung sollen nur durchgeführt werden dürfen, wenn von allen Betroffenen die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
- Die eine DNA-Analyse durchführenden Stellen sollen gesetzlich verpflichtet werden, selbst zu prüfen, ob die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
- Der Verstoß hiergegen soll von einem Straf-, zumindest aber von einem Ordnungswidrigkeitentatbestand erfasst werden.

(Anmerkung von mir: Ordnungswidrigkeitentatbestand? Ist das sowas wie Schwarzfahren? Ich könnte mir vorstellen, dass Männer, die über ihre Vaterschaft Klarheit gewinnen wollen, das zur Not gerne in Kauf nehmen.)

Da ein Kind nicht selbst rechtsirksam einwilligen könne, mus der oder die Sorgeberechtigte entscheiden. Das seien beim gemeinsamen Sorgerecht nun mal beide Elternteile: "Herr Minister Mertin zielt mit seinen Forderungen in gleichem Maße auf den Persönlichkeitsschutz der Väter ab. Es gibt durchaus auch Fälle, in denen Mütter einen Vaterschaftstest machen lassen, ohne dass die betroffenen Männer etwas davon wissen. Künftig soll es auch in diesen Fällen untersagt werden, die Gene eines Mannes gegen dessen Willen heimlich untersuchen zu lassen. Hier gilt gleiches Recht für alle. (...) Durch klare gesetzliche Regelungen wird es den Männern keinesfalls verwehrt, die Frage der eigenen Vaterschaft klären zu lassen. In einem geordneten gerichtlichen Verfahren lassen sich die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigen und zugleich Missbrauchsgefahren verringern."

Mein Ansprechpartner im Ministerium stehe mir für weitere Fragen und einen "offenen Meinungsaustausch" jederzeit (auch telefonisch) zur Verfügung. Vermutlich werde ich ihm aber eher eine Mail schreiben, sobald ich mir das alles mal durch den Kopf habe gehen lassen. Es wäre vermutlich sinnvoll, wenn ich dann, statt weiter herumzumotzen, Alternativmodelle vorschlage. :-)

Herzlicher Gruß

Arne

Re: Minister Mertin hat antworten lassen

Uwe, Wednesday, 11.06.2003, 20:56 (vor 8274 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Minister Mertin hat antworten lassen von Arne Hoffmann am 11. Juni 2003 17:28:57:

Hallo Arne,

scheint sich um eine Standardantwort zu handeln. Siehe hierzu auch:

http://people.freenet.de/mheinz/Bilder/FAX20_1.jpg
http://people.freenet.de/mheinz/Bilder/FAX20_2.jpg
http://people.freenet.de/mheinz/Bilder/FAX20_3.jpg

Quelle: http://f24.parsimony.net/forum54846/messages/24849.htm

Liebe Grüße

Uwe

Hallo ihr, :-)
ich habe inzwischen auf mein Protestmail eine Antwort von Mertins Pressereferenten erhalten. Dabei bin ich mir etwas unsicher, ob ich hier einfach den Text reinstellen kann; es handelt sich ja weder um ein öffentliches, noch ein rein privates Schreiben. Ich gehe aber davon aus, dass es im Sinne des Ministeriums ist, wenn seine Position möglichst breitflächig vermittelt wird. Vielleicht fasse ich allerdings die drei Seiten mal besser zusammen:
Eine rechtliche Schlechterstellung der Väter sei nicht beabsichtigt, sondern der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen. Das Interesse eines Mannes, Klarheit über seine Vaterschaft zu gewinnen, sei nachvollziehbar. Durch den Missbrauch von heimlichen DNA-Untersuchungen könnten dem Einzelnen jedoch erhebliche Nachteile entstehen, etwa wenn es später um Versicherungen oder das Arbeitsverhältnis gehe. Deshalb sollten diese Untersuchungen nicht ohne sein Einverständnis vorgenommen werden: "Derzeit beobachten wir im Bereich der Vaterschaftstests erhebliche Missstände. Hier werden heimlich Genuntersuchungen im rechtsfreien Raum vorgenommen. In unzähligen Fällen lassen Väter und Mütter die DNA eines Kindes im eigenen Interesse untersuchen, ohne dass dessen Persönlichkeitsrechte gewahrt werden."
Aus diesem Grund erhebe Mertin drei Kernforderungen:
- DNA-Analysen zur Feststellung der Abstammung sollen nur durchgeführt werden dürfen, wenn von allen Betroffenen die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
- Die eine DNA-Analyse durchführenden Stellen sollen gesetzlich verpflichtet werden, selbst zu prüfen, ob die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.
- Der Verstoß hiergegen soll von einem Straf-, zumindest aber von einem Ordnungswidrigkeitentatbestand erfasst werden.
(Anmerkung von mir: Ordnungswidrigkeitentatbestand? Ist das sowas wie Schwarzfahren? Ich könnte mir vorstellen, dass Männer, die über ihre Vaterschaft Klarheit gewinnen wollen, das zur Not gerne in Kauf nehmen.)
Da ein Kind nicht selbst rechtsirksam einwilligen könne, mus der oder die Sorgeberechtigte entscheiden. Das seien beim gemeinsamen Sorgerecht nun mal beide Elternteile: "Herr Minister Mertin zielt mit seinen Forderungen in gleichem Maße auf den Persönlichkeitsschutz der Väter ab. Es gibt durchaus auch Fälle, in denen Mütter einen Vaterschaftstest machen lassen, ohne dass die betroffenen Männer etwas davon wissen. Künftig soll es auch in diesen Fällen untersagt werden, die Gene eines Mannes gegen dessen Willen heimlich untersuchen zu lassen. Hier gilt gleiches Recht für alle. (...) Durch klare gesetzliche Regelungen wird es den Männern keinesfalls verwehrt, die Frage der eigenen Vaterschaft klären zu lassen. In einem geordneten gerichtlichen Verfahren lassen sich die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigen und zugleich Missbrauchsgefahren verringern."
Mein Ansprechpartner im Ministerium stehe mir für weitere Fragen und einen "offenen Meinungsaustausch" jederzeit (auch telefonisch) zur Verfügung. Vermutlich werde ich ihm aber eher eine Mail schreiben, sobald ich mir das alles mal durch den Kopf habe gehen lassen. Es wäre vermutlich sinnvoll, wenn ich dann, statt weiter herumzumotzen, Alternativmodelle vorschlage. :-)
Herzlicher Gruß
Arne

Re: Minister Mertin hat antworten lassen

Arne Hoffmann, Wednesday, 11.06.2003, 21:13 (vor 8274 Tagen) @ Uwe

Als Antwort auf: Re: Minister Mertin hat antworten lassen von Uwe am 11. Juni 2003 17:56:01:

scheint sich um eine Standardantwort zu handeln.

Ja, klar. Bei den relativ vielen Mails würde es mich wundern, wenn der Pressereferent jedem ein persönliches Briefchen schreibt. Ich wusste aber nicht, dass das im Internet bereits veröffentlicht war. Danke!

Arne

Re: Minister Mertin hat antworten lassen

Nick, Wednesday, 11.06.2003, 21:18 (vor 8274 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Minister Mertin hat antworten lassen von Arne Hoffmann am 11. Juni 2003 17:28:57:

...Vermutlich werde ich ihm aber eher eine Mail schreiben, sobald ich mir das alles mal durch den Kopf habe gehen lassen.

Wieso IHM?

...
...
Mit freundlichen Grüßen

Unterzeichnet:

i.A. Monika Devant, JAng
Ministerium der Justiz

--Vaterschaftstests-Antwortschreiben.doc--

Re: Minister Mertin hat antworten lassen

Arne Hoffmann, Wednesday, 11.06.2003, 23:22 (vor 8274 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Re: Minister Mertin hat antworten lassen von Nick am 11. Juni 2003 18:18:43:

Wieso IHM?

...

i.A. Monika Devant, JAng

Nö, Frau Devant ist nur diejenige, die die Mails versandt hat. Das beigefügte Schreiben stammte von Mertins Pressereferenten Volker Wissing.

Re: Minister Mertin hat antworten lassen

Andreas (der andere), Thursday, 12.06.2003, 12:51 (vor 8273 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Minister Mertin hat antworten lassen von Arne Hoffmann am 11. Juni 2003 17:28:57:

"...Herr Minister Mertin zielt mit seinen Forderungen in gleichem Maße auf den Persönlichkeitsschutz der Väter ab. Es gibt durchaus auch Fälle, in denen Mütter einen Vaterschaftstest machen lassen, ohne dass die betroffenen Männer etwas davon wissen. Künftig soll es auch in diesen Fällen untersagt werden, die Gene eines Mannes gegen dessen Willen heimlich untersuchen zu lassen. Hier gilt gleiches Recht für alle. (...) "

Äh, Entschuldigung mal - aber ist hier noch jemandem bei dieser Argumentation zum lauten und hemmungslosen Loslachen zumute (es könnte ein etwas verrückt klingendes Lachen sein)? ...

Das ist aber sehr nett, daß Männer zukünftig das Recht haben sollen, den Frauen bei der Verschleierung behilflich zu sein bzw. diese durch Verbot der Wahrheitsfindung zu forcieren. Endlich dürfen sie der Mutter verbieten, ihre Illusion zu zerstören! (Kann man als Frau so einen Test eigentlich wollen, wenn man keinen Anlaß zur Befürchtung hätte?!?)

Nein, also ... schmeißt die beiden Alten in der Muppetsshow vom Balkon - dieser Platz gehört Herrn Mertin! Danke, Arne: Jedesmal denke ich, die Politik kann nicht skurriler werden, aber die Reaktionen auf Deine Aktionen belehren mich beständig eines besseren ...

Gruß, Andreas

Mir auch. :-)

Garfield, Thursday, 12.06.2003, 14:10 (vor 8273 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Minister Mertin hat antworten lassen von Arne Hoffmann am 11. Juni 2003 17:28:57:

Hallo Arne!

Ich habe auch Antwort bekommen. War wahrscheinlich dasselbe Schreiben. Der Inhalt ist jedenfalls derselbe.

Verständlich wäre es für mich, wenn der Herr Mertin ein generelles Verbot von DNA-Tests gefordert hätte. Er fordert aber lediglich das Verbot von Vaterschafts-Tests ohne Zustimmung beider Eltern. Also scheint er der Meinung zu sein, daß das Mißbrauchs-Risiko durch diese Zustimmung beider Eltern deutlich sinken wird. Wie er darauf kommt, ist mir nicht so ganz klar, und aus dem Schreiben geht es auch nicht hervor. Ich hab in meiner Antwort also mal danach gefragt.

Interessant finde ich auch, diese Argumentation von Mitarbeitern des Justizministeriums zu lesen. Denn gerade die Justizbehörden verweisen doch in Bezug auf die existierende DNA-Datenbank und die zur Verbrechensaufklärung immer wieder durchgeführten DNA-Massentests ständig darauf, daß bei solchen DNA-Vergleichen ja nur ein geringer Teil der DNA gespeichert und analysiert werden würde und daß dieser geringe Teil gar keine Rückschlüsse auf die körperliche Beschaffenheit des Spenders erlaube.

Obendrein ist es bei Vaterschaftstests auch noch so, daß es nicht nötig ist, Personendaten zu den DNA-Proben zu speichern. Meines Wissens nach wird das auch nicht getan. DNA-Daten ohne Informationen über die zugehörige Person sind aber für Außenstehende wertlos.

Man könnte allenfalls über den Auftraggeber des Tests die DNA-Proben zuordnen, aber ich kann mir genügend Möglichkeiten vorstellen, um zu verhindern, daß das Unternehmen, das den Test durchführt, überhaupt erfährt, wer ihn in Auftrag gegeben hat. Man könnte so einen Test ja über eine außenstehende Person oder auch über einen Verein beauftragen.

Wenn aber die Vorschläge des Herrn Mertin umgesetzt werden, geht genau das nicht mehr. Dann muß ja immer eine Einverständniserklärung vorliegen, und somit sind die DNA-Daten zwangsläufig immer relativ einfach bestimmten Personen zuzuordnen. Da sehe ich wirklich Mißbrauchsmöglichkeiten.

Freundliche Grüße
von Garfield

Keine Angst vor unangenehmen Wahrheiten

Daddeldu, Thursday, 12.06.2003, 14:59 (vor 8273 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Minister Mertin hat antworten lassen von Arne Hoffmann am 11. Juni 2003 17:28:57:

Hallo Arne und alle anderen,

ich erlaube mir mal, hier die Stellungnahme zu kommentieren. Ich habe die Passagen dazu aus dem Nachbarforum kopiert, wo sie komplett veröffentlicht ist.

DNA-Untersuchungen sind geeignet, Kernbereiche der Persönlichkeit eines Menschen zu offenbaren, die weit über die Frage einer Vaterschaft hinaus gehen. Bei unkontrollierten oder heimlichen Genuntersuchungen bestehen erhebliche Missbrauchsgefahren. Die aus der Untersuchung
gewonnen Ergebnisse lassen sich beispielsweise im Bereich von Versicherungs- oder Arbeitsverhältnissen verwerten.

Das ist faktisch falsch. Mit der hier angewandten Untersuchungsmethode lässt sich ausschließlich eine Verwandtschaftsbeziehung oder eine Identität feststellen (sog. „genetischer Fingerabdruck“). Verwendet werden ausschließlich die nichtkodierenden Gen-Sequenzen. Die kodierenden Gen-Sequenzen sind nicht verwertbar, da sie bei den Individuen zu ähnlich sind. Die Gentechnik ist übrigens auch noch lange nicht soweit, aus einer Probe auf irgendwelche genetisch festgelegten Eigenschaften zu schließen.

Mithin sind DNA-Untersuchungen eben NICHT „geeignet, Kernbereiche der Persönlichkeit eines Menschen zu offenbaren, die weit über die Frage einer Vaterschaft hinaus gehen.“ Daher ist Ihre Meinung inkonsistent und nicht haltbar.

Derzeit beobachten wir im Bereich der Vaterschaftstests erhebliche Missstände. Hier werden heimlich Genuntersuchungen im rechtsfreien Raum vorgenommen.

Eine entlarvende Formulierung. Der moderne Gesetzgeber erträgt es nicht, einen Bereich zu sehen, in dem er nicht alles detailliert geregelt hat. Das ist für ihn ein „rechtsfreier Raum“.

In unzähligen Fällen lassen Väter und Mütter die DNA eines Kindes im eigenen Interesse untersuchen, ohne dass dessen Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.

Hier kommt auch noch bewusste Verlogenheit rein. Ich glaube kaum, dass unzählig viele Mütter die Untersuchung vornehmen lassen.

Herr Minister Mertin möchte die Missbrauchsgefahren in diesem Bereich eingeschränkt und hat dazu folgende Kernforderungen erhoben:

1. DNA-Analysen zur Feststellung der Abstammung sollen nur durchgeführt werden dürfen, wenn von allen Betroffenen die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.

2. Die eine DNA-Analyse durchführenden Stellen sollen gesetzlich verpflichtet werden, selbst zu prüfen, ob die erforderlichen Einverständniserklärungen vorliegen.

3. Der Verstoß hiergegen soll von einem Straf-, zumindest aber von einem Ordnungswidrigkeitentatbestand erfasst werden.

Ein Vater soll einen Vaterschaftstest mit DNA-Analyse also nur durchführen lassen, wenn auch die Einwilligung des Kindes vorliegt. Nachdem das Kind diese nicht selbst rechtswirksam erklären kann, muss der oder die Sorgeberechtigte für das Kind entscheiden. Das sind beim gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile. Aus der Sicht betroffener Väter kann das als Nachteil empfunden werden. Letztlich geht es dabei aber ausschließlich darum, die Rechte der Kinder zu sichern.

Um die Rechte des Kindes geht es Herrn Mertin gewisslich nicht. Das Kind hat ein ausgesprochen starkes rechtliches (und psychisches) Interesse daran, seine wirkliche Abstammung zu kennen. Dies hat für den Menschen nämlich enorme Rechtsfolgen, z. B. im Bereich Unterhalt und Erbrecht. Deshalb hat er das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Menschenrecht, von seiner Abstammung zu wissen. Indem der Vater also die Einwilligung zur Abstammungsuntersuchung im Namen des Kindes gibt, nimmt er dessen bestes Interesse wahr, und wenn die Mutter die Zustimmung verweigert, nimmt sie regelmäßig ihr eigenes Interesse ohne die geringste Rücksicht auf das Kindeswohl wahr. Wenn der Vater in einem solchen Falle das Vormundschaftsgericht anriefe, um die Zustimmung der Mutter ersetzen zu lassen, müsste das Gericht dem Antrag regelmäßig stattgeben, um das Menschenrecht des Kindes zu wahren.

Herr Minister Mertin zielt mit seinen Forderungen in gleichem Maße auf den Persönlichkeitsschutz der Väter ab. Es gibt durchaus auch Fälle, in denen Mütter einen Vaterschaftstest machen lassen, ohne dass die betroffenen Männer etwas davon wissen. Künftig soll es auch in diesen Fällen untersagt werden, die Gene eines Mannes gegen dessen Willen heimlich untersuchen zu lassen. Hier gilt gleiches Recht für alle.

Unfug. Zunächst schickt der Vater ja Genmaterial von SICH SELBST und seinem Kind ein. Die Mutter schickt FREMDES Material und das des Kindes ein. Außerdem ist das ein Randproblem, welches sicher nicht den Minister auf den Plan ruft. In Wahrheit soll zu Lasten der Scheinväter verhindert werden, dass der Ehebruch, der Unterhaltsbetrug und die Personenstandsfälschung vieler Mütter entlarvt wird.

Hier wäre jetzt auch das Prinzip des Gender Mainstreaming anzuwenden; Danach ist jede staatliche Maßnahme darauf zu untersuchen, ob sie sich, obgleich nach außen neutral, nicht aus praktischen bzw. tatsächlichen Gründen in der Anwendung als einseitige Belastung für eines der Geschlechter erweist. Dies ist hier ganz offenkundig der Fall weil die Regelung weit überwiegend die Interessen von Männern beschränken würde.

Die Interessen betrogener Ehemänner, Klarheit über ihre Vaterschaft zu erlangen sind verständlich und nachvollziehbar. Dennoch dürfen wir nicht außer acht lassen, dass DNA-Untersuchungen in unsere Persönlichkeitsrechte eingreifen und deshalb nur kontrolliert stattfinden sollten. Durch klare gesetzliche Regelungen wird es den Männern keinesfalls verwehrt, die Frage der eigenen Vaterschaft klären zu
lassen. In einem geordneten gerichtlichen Verfahren lassen sich die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigen und zugleich Missbrauchsgefahren verringern.

Eine weitere Lüge. Bei der gerichtlichen Anfechtung der Vaterschaft muss der Kläger schlüssig darlegen, dass er keinen GV in der Empfängniszeit hatte oder sog. Mehrverkehr (vulgo: in-der-Gegend-rumficken) stattfand oder dahingehend ein erheblicher Verdacht besteht.

Warum eigentlich soll der Vater auf das Gerichtsverfahren verwiesen werden, welches doch in der Familie in jedem Falle, egal wie es aus geht, viel Porzellan zerschlagen wird. Die Antwort ist einfach: Die Männer sollen soweit möglich von jeglicher Vaterschaftsfeststellung abgehalten werden. Minister Mertin stellt sich auf die Seite von Straftätern und zieht es vor, dass die Straftaten verschleiert werden können. In falsch verstandener und verdrehter Fürsorglichkeit will er Familien vor einer harten Wahrheit bewahren. Bürger aber vor Selbsterkenntnis, Wahrheit und Ehrlichkeit zu bewahren, das ist nicht Aufgabe des Staates.

Zum Glück leben wir im Zeitalter der Globalisierung. Die Väter werden ihre Tests halt im liberaleren Ausland machen lassen, Herr Mertin kann dann stolz darauf verweisen, wieder ein paar High-Tech-Firmen erfolgreich außer Landes getrieben zu haben.

Gruß, Daddeldu

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