Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Art.12 Abs.2 GG Dienstpflicht für Männer und Frauen?

pit b., Saturday, 07.06.2003, 02:35 (vor 8279 Tagen)

Mal eine Frage,

ist es war dass Dienstpflichten für Männer und Frauen absolut verboten sind?
Der Art.12 Abs.2GG besagt ja:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht".

M.E. ist das kein Hindernis.
Im Gegentei! Nur wenn es auch eine Dienstpflicht für Frauen gäbe wäre eine für Männer gerechtfertigt.
Und als Wahlhelfer werden ja auch sowohl Männer als auch Frauen verpflichtet.

Gib's da was was ich nicht weiss?
Ich brauch das für die Mail an die AsF und will nicht so doof da stehen.

danke schonmal
gruß

Re: Art.12 Abs.2 GG Dienstpflicht für Männer und Frauen?

Andreas, Saturday, 07.06.2003, 21:18 (vor 8278 Tagen) @ pit b.

Als Antwort auf: Art.12 Abs.2 GG Dienstpflicht für Männer und Frauen? von pit b. am 06. Juni 2003 23:35:51:

Mal eine Frage,
ist es war dass Dienstpflichten für Männer und Frauen absolut verboten sind?
Der Art.12 Abs.2GG besagt ja:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht".

Dieser Artikel scheint sich nur auf die "freie Berufswahl" zu beziehen, d.h. es darf Dich niemand dazu zwingen einen bestimmten Beruf zu ergreifen. Ich weiss allerdings selbst nicht so genau, wie man das als Argument gegen die Wehrpflicht nutzbar machen kann. Wenn Du mit diesem Artikel argumentierst, dann bekommst Du normalerweise die Antwort, dass die Wehrpflicht Dich nicht in Deiner freien Berufswahl einschraenkt, dieser Artikel daher der Wehrpflicht nicht widerspricht.
Die biegen eben alles so hin, wie sie es brauchen!

:-(

schoenen Gruss
Andreas

Re: Art.12 Abs.2 GG Dienstpflicht für Männer und Frauen?

pit b., Saturday, 07.06.2003, 22:22 (vor 8278 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Art.12 Abs.2 GG Dienstpflicht für Männer und Frauen? von Andreas am 07. Juni 2003 18:18:58:

Mal eine Frage,
ist es war dass Dienstpflichten für Männer und Frauen absolut verboten sind?
Der Art.12 Abs.2GG besagt ja:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht".

Dieser Artikel scheint sich nur auf die "freie Berufswahl" zu beziehen, d.h. es darf Dich niemand dazu zwingen einen bestimmten Beruf zu ergreifen. Ich weiss allerdings selbst nicht so genau, wie man das als Argument gegen die Wehrpflicht nutzbar machen kann. Wenn Du mit diesem Artikel argumentierst, dann bekommst Du normalerweise die Antwort, dass die Wehrpflicht Dich nicht in Deiner freien Berufswahl einschraenkt, dieser Artikel daher der Wehrpflicht nicht widerspricht.
Die biegen eben alles so hin, wie sie es brauchen!
:-(
schoenen Gruss
Andreas

--- Danke, aber Wehr- und Zivildienst ist ja auch mit Arbeit verbunden.

gruß

powered by my little forum