Art.12 Abs.2 GG Dienstpflicht für Männer und Frauen?
Mal eine Frage,
ist es war dass Dienstpflichten für Männer und Frauen absolut verboten sind?
Der Art.12 Abs.2GG besagt ja:
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht".
M.E. ist das kein Hindernis.
Im Gegentei! Nur wenn es auch eine Dienstpflicht für Frauen gäbe wäre eine für Männer gerechtfertigt.
Und als Wahlhelfer werden ja auch sowohl Männer als auch Frauen verpflichtet.
Gib's da was was ich nicht weiss?
Ich brauch das für die Mail an die AsF und will nicht so doof da stehen.
danke schonmal
gruß
