Arme Mutter in Not
Mutter ertränkte nach der Geburt ihre Babys
Innsbruck/Übersee (ls) - Die Taten sind schockierend und erschütternd: Ein totes Baby entdeckte die Polizei in der Innsbrucker Wohnung der 31-jährigen Modedesignerin Tanja B.
, ein zweiter Säugling war im Garten ihres Zweitwohnsitzes in Übersee in einer Holzkiste vergraben. Beide Babys waren lebensfähig. Sie wurden unmittelbar nach der Geburt im Juli 2001 und Juli 2002 ertränkt - von der eigenen Mutter. Die Frau wurde am Mittwochabend am Innsbrucker Landgericht wegen Kindstötung bei der Geburt in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Zudem wird sie in eine Anstalt eingewiesen.
Der Aufsehen erregende Prozess um die zweifache Kinds-tötung war, wie berichtet, am ersten Verhandlungstag Ende April nach einer fast zwölfstündigen Marathon-Verhandlung vertagt worden. Die Frau aus Tirol, die noch zwei weitere Kinder im Alter von fünf und sechs Jahren hat, nahm das Urteil am Mittwoch gelassen zur Kenntnis.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die 31-Jährige, deren zwei Kinder bei der Oma in Innsbruck sind, hat bis zum Wochenende Bedenkzeit - und die Staatsanwaltschaft wird nach Informationen des ORF Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Damit geht das Verfahren an den Obersten Gerichtshof.
Mildernd auf das Urteil habe sich die Tatsache ausgewirkt, dass die Frau die Taten laut psychiatrischem Gutachten «unter Einfluss eines abnormen Geisteszustandes» (gilt das nicht pauschal für alle Frauen?) begangen hat, so Richter Anton Mayr. Erschwerend sei jedoch die Wiederholung des Verbrechens und die Tötungsabsicht im zweiten Fall gewesen. (da geht der Spaß aber zu weit!)
Erst durch einen Zufall waren die beiden Verbrechen im Sommer 2002 ans Tageslicht gekommen. Als Tanja B. im Juli mit einer Blutvergiftung ins Innsbrucker Krankenhaus eingeliefert wurde, bemerkten die Ärzte, dass sie wenige Tage zuvor ein Kind zur Welt gebracht haben musste. Die 31-Jährige bestritt das - die Polizei wurde eingeschaltet. Die Beamten wurden in ihrer Wohnung schnell fündig: Im Wäschekorb lag der tote Säugling.
Schrecklicher Fund nach Hinweis
Nach einem Hinweis des ehemaligen Lebensgefährten machten Beamte der Traunsteiner Polizeidirektion Wochen später auch am Chiemsee einen grausigen Fund: Im Garten eines Zweifamilienhauses in Übersee, das die Tirolerin bis November 2001 als Zweitwohnsitz genutzt hatte, entdeckten sie das zweite tote Kind. Die Leiche des im Juli 2001 geborenen Buben befand sich in einer im Garten vergrabenen Holzkiste.
Die Kindstötung in Übersee stritt die Frau allerdings ab. Ihr ehemaliger Freund, der sie mehrmals geschlagen und vergewaltigt habe, habe das Kind kurz nach der Geburt weggetragen und im Bad ertränkt, erzählte die Innsbruckerin dem Gericht. Der gelernte Koch, ein 38-jähriger Deutscher algerischer Abstammung, erklärte dagegen, er sei bei der Geburt in Übersee nicht dabei gewesen, habe das Kind in einem Wäschekorb entdeckt und begraben, nachdem ihm seine Freundin beteuert habe, dass es eine Totgeburt gewesen sei.
Die Kindstötung von Innsbruck stritt die Frau jedoch nie ab. «Etwas Schreckliches» sei dabei passiert, aber sie könne sich nicht mehr erinnern, hatte sie weinend im April erklärt. Deshalb berief sich ihr Anwalt auf den «geburtsbedingten psychischen Ausnahmezustand» im Sinne des Paragrafen 79 des Strafgesetzbuches.
Der Staatsanwalt sah es als erwiesen an, dass Tanja B. beide Kinder unmittelbar nach der Hausgeburt ertränkt und den Entschluss, die Kinder zu töten, schon lange vor der Geburt gefasst hat. Schließlich hatte die Frau beide Schwangerschaften verheimlicht, weder Bettchen noch Kleidung gekauft. ("geburtsbedinger psychischer Ausnahmezustand" von den Geburten vorher schon?)
Auch die Geschworenen kamen nach mehrstündigen Beratungen zur Überzeugung, dass die 31-Jährige beide Säuglinge ertränkt hat. Neben der Haftstrafe von dreieinhalb Jahren - das in Augen vieler zu geringe Strafmaß löste in Österreich eine heftige Debatte aus - soll sich die kranke Frau einer mehrjährigen stationären Psychotherapie unterziehen. (hoffentlich für immer)