Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bericht der Männerwohnhilfe Oldenburg

Odin, Tuesday, 03.06.2003, 14:31 (vor 8282 Tagen)

aus der neuen Switchboard:

"Trotz unserer ursprünglichen Absicht, grundsätzlich keine Männer aufzunehmen, die nach dem Gewaltschutzgesetz weggewiesen wurden, haben unsere Erfahrungen jedoch gezeigt, daß die Wegweisung selbst kein sicheres Indiz für real verübte Gewalttätigkeit ist. Denn bei privaten Auseinandersetzungen, zu denen die Polizei gerufen wird oder von denen sie erfährt, ist es nicht ihre Aufgabe, Schuld oder Unschuld eines Mannes oder eine Frau festzustellen, sondern für eine sofortige Deeskalation zu sorgen. Im polizeilichen Zweifelsfall sind es dabei überwiegend Männer, die weggewiesen werden. Unseren Erfahrungen nach wendet die Polizei das Gewaltschutzgesetz zur Zeit jedoch so präventiv an, daß Männer - selbst ohne den Tatbestand einer Sachbeschädigung - die Wohnung verlassen müssen. Damit wird das öffentliche Bild des allein "schuldigen" Mannes leider weiter verfestigt; ein Dilemma, das uns im Moment nicht auflösbar erscheint. Bei der Erstellung der Polizeistatistik ist deshalb zu wünschen, daß die Fälle, in denen die Täterschaft unklar ist, auch als solche benannt werden. Darüber hinaus ist für die Arbeit der Polizei vor Ort zu empfehlen, den weggewiesenen Personen die Mitnahme von wichtigen persönlichen Unterlagen und Dokumente (z.B. Arbeitsamtbescheide, Quittungen, Urkunden etc.) zu ermöglichen bzw. sie dahingehend zu beraten, wie sie später unproblematisch an diese herankommen."

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