Vor allem Mütter entführen Kinder - Schweiz
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/1039432
20 Minuten, 28.05.2003
Vor allem Mütter entführen Kinder
Beim Bundesamt für Justiz (BJ) wurden im vergangenen Jahr 62 Gesuche
für eine Rückführung entführter Kinder gestellt. Von den insgesamt 99
Anträgen betrafen 53 Kinder im Ausland, 46 wurden aus dem Ausland an
die Schweiz gestellt. In zwei Dritteln der Fälle haben Frauen ihre
Kinder entführt. "Die Entführungen werden oft von Müttern vorgenommen,
die es nach einer gescheiterten Beziehung oder Ehe zurück in ihre
Heimat zieht", erklärte das BJ.
Die Bereitschaft der Eltern, ihren Konflikt gütlich zu regeln, habe
jedoch abgenommen. Obwohl neun Anfragen weniger als 2001 eingereicht
wurden, ist die Zahl der hängigen Fälle von 41 auf 56 gestiegen.
Dennoch konnte in einem Drittel der Fälle rasch eine Einigung erzielt
werden.
QUELLE: AP
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http://www.bund.ch/ebund.asp?SOURCE=/news/eBund/Inland/383105.HTML
Der Bund, 28.05.2003
62 Gesuche um Rückführung entführter Kinder
Bundesamt für Justiz / Bei der Zentralbehörde zur Behandlung
internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) sind
2002 insgesamt 99 Anträge von Eltern eingegangen. Darunter waren 62
Gesuche um Rückführungen von Kindern, wie das BJ heute Dienstag
mitteilte. In zwei Dritteln der Fälle hätten Frauen ihre Kinder
entführt.
ap. 53 Anträge an die Behörde betrafen Kinder im Ausland, davon waren
21 Besuchsrechtsfälle, wie das BJ schreibt. In fünf Fällen sei eine
Rückkehr angeordnet worden, in weiteren fünf Fallen sei die Rückkehr
freiwillig erfolgt. Nur in einem Fall wurde die Rückkehr abgelehnt, in
zwei Fällen kam es zu einer Einigung der Parteien.
Acht der Anträge betrafen die USA, sieben Frankreich, und sechs Mal war
Italien betroffen. Je drei Anträge wurden an Deutschland, Kanada und
die Türkei gestellt.
46 Anträge aus dem Ausland gestellt
46 Anträge wurden aus dem Ausland an die Schweiz gestellt, bei sechs
Anträgen handelte es sich um Besuchsrechtsfälle. In vier Fällen wurde
eine Rückkehr angeordnet, in acht Fällen erfolgte die Rückkehr
freiwillig. In fünf Fällen konnten sich die Parteien einigen, in vier
Fällen konnte das Kind nicht lokalisiert werden. Je vier Anträge
stammten aus Italien und Frankreich, je drei aus Deutschland und
Spanien. Zwei Anträge wurden aus Spanien gestellt.
Die Bereitschaft der Eltern, ihren Konflikt gütlich zu regeln, habe
gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Obwohl neun Anfragen weniger als im
Vorjahr bei der Zentralstelle eingereicht worden seien, sei die Zahl
der hängigen Fälle von 41 auf 56 angestiegen.
Dennoch sei es gelungen, in einem Drittel der Fälle rasch eine gütliche
Einigung herbeizuführen. In einem weiteren Drittel konnte eine gute
Lösung erst nach längerer Intervention, zum Teil nach
Gerichtsverfahren, erzielt werden. In den restlichen Fällen war das
Verhältnis zwischen den Eltern derart nachhaltig gestört, dass sich das
Rückführungsverfahren über mehrere Gerichtsinstanzen hinzog.
Entführungen oft von Müttern vorgenommen
Gemäss BJ werden Entführungen oft von Müttern vorgenommen, die es nach
gescheiterter Beziehung oder Ehe zurück in ihre Heimat zieht. Die
Nationalität von Eltern und Kindern sei aber bei der Beurteilung des
Kindeswohls nicht entscheidend.
Die schweizerischen Gerichte hätten deshalb regelmässig die Rückführung
auch von Schweizer Kindern angeordnet, sofern eine schwere Gefahr für
sie ausgeschlossen werden konnte.
Redaktion: Michael Fankhauser
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Tages-Anzeiger vom 27.05.2003
Mütter entführen eher als Väter
"Mütter entführen eher als Väter" Bern. - Viel häufiger als Väter
entführen Mütter ihre Kinder: Im letzten Jahr traf dies in zwei von
drei Fällen zu, die der Zentralbehörde zur Behandlung von
internationalen Kindesentführungen gemeldet wurden. Oft griffen Frauen,
die nach einer gescheiterten Beziehung zurück in die Heimat ziehen
wollten, zu diesem Mittel. Die Zentralbehörde musste sich mit insgesamt
99 Kidnappings und Besuchsrechtsverweigerungen befassen. Wie das
Bundesamt für Justiz mitteilte, wurden 62 Gesuche zur Rückführung von
entführten Kindern gestellt. In einem Drittel der Fälle konnte eine
gütliche Einigung gefunden werden. Gesuche aus der Schweiz richteten
sich an die USA (8 Fälle), an Frankreich (7) und an Italien (5). Die
Liste der Gesuche aus dem Ausland führen Italien und Frankreich (je 4)
an, gefolgt von Deutschland und Spanien (je 3). (SDA)
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http://www.bj.admin.ch --> News
Kinder häufiger von Müttern entführt; Statistik 2002 der
schweizerischen Zentralbehörde
(Pressemitteilung vom 27.05.2003, Bundesamt für Justiz)
Bern, 27.05.2003. Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler
Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Jahr 2002
insgesamt 99 Anträge von Eltern entgegengenommen. 62 betrafen das
Gesuch um Rückführung von Kindern, die übrigen die Verletzung eines
Besuchsrechts.
Entführender Elternteil war weitaus häufiger - in zwei Dritteln der
Fälle - die Mutter. Die Bereitschaft der Eltern, ihren Konflikt gütlich
zu regeln, nahm gegenüber dem Vorjahr ab. Obwohl 9 Anträge weniger als
im Vorjahr bei der Zentralbehörde im BJ eingereicht wurden, stieg die
Zahl der hängigen Fälle von 41 auf 56. Dennoch gelang es in einem
Drittel der Fälle, rasch eine gütliche Einigung herbeizuführen. In
einem weiteren Drittel konnte eine gute Lösung erst nach längeren
Interventionen, zum Teil Gerichtsverfahren, erzielt werden. In den
restlichen Fällen war das Verhältnis unter den Eltern derart nachhaltig
gestört, dass sich das Rückführungsverfahren über mehrere
Gerichtsinstanzen hinzog.
Nationalität bei der Beurteilung des Kindeswohls nicht entscheidend
Entführungen werden oft von Müttern vorgenommen, die es nach
gescheiterter Beziehung oder Ehe zurück in ihre Heimat zieht. Die
Nationalität von Eltern und Kindern ist bei der Beurteilung des
Kindeswohls nicht entscheidend. Die schweizerischen Gerichte haben
deshalb regelmässig die Rückführung auch von Schweizer Kindern
angeordnet, sofern eine schwere Gefahr für sie ausgeschlossen werden
konnte. Die Zentralbehörde kann den Eltern neben ihrer Beratungs- und
Vermittlungstätigkeit - in Zusammenarbeit mit ihren Partnerbehörden im
Ausland - helfen, die Rückreise der Kinder zu organisieren (vgl. auch
www.bj.admin.ch, unter Dienste / Kindesschutz).
Die bei Zentralbehörde eingereichten Anträge basieren auf dem Haager
Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte
internationaler Kindesentführungen (SR 0.211.230.02) sowie auf dem
Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen über das Sorgerecht und die Wiederherstellung des
Sorgerechts vom 20. Mai 1980 (SR 0.211.230.01).
Mit 60 Staaten vertraglich verbunden
Die Schweiz ist im Rahmen des Haager und des Europäischen
Übereinkommens zurzeit mit 60 Staaten vertraglich verbunden und
übermittelte ihre Anträge vor allem in folgende Länder: USA (8),
Frankreich (7), Italien (5), Portugal (5), Jugoslawien (3),
Deutschland (3), Kanada (3) und Türkei (3). Gesuche aus dem Ausland an
die Schweiz kamen hauptsächlich aus folgenden Ländern: Italien (4),
Frankreich (4), Deutschland (3), Spanien (3) und Portugal (2).
Weitere Auskünfte:
David Urwyler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 323 88 64
Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen
Aspekte internationaler Kindesentführungen (HEntfÜ)
Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen über das Sorgerecht und die Wiederherstellung des
Sorgerechts vom 20. Mai 1980 (ESÜ)
Jahr 2002
99 formelle Anträge, davon 27 Besuchsrechtsfälle (27,2 %).
Anträge der Schweiz ins Ausland: 53
davon 21 Besuchsrechtsfälle
Detail: 5: Rückkehr angeordnet
5: Freiwillige Rückkehr
1: Rückkehr abgelehnt
1: Besuchsrecht angeordnet
2: Besuchsrecht freiwillig geregelt
0: Besuchsrecht abgelehnt
2: Einigung zwischen den Parteien
1: Antrag von Zentralbehörde abgelehnt
36: Verfahren per 31.12.2002 noch nicht abgeschlossen
Länder: Frankreich (7); Jugoslawien (3); USA (8); Deutschland (3);
Kanada (3); Türkei (3); Portugal (5); Italien (6) und div.
Anträge aus dem Ausland an die Schweiz: 46
davon 6 Besuchsrechtsfälle
Detail: 4: Rückkehr angeordnet
8: Freiwillige Rückkehr
1: Rückkehr abgelehnt
2: Besuchsrecht freiwillig geregelt
5: Einigung zwischen den Parteien
4: Kind nicht lokalisiert
2: Antrag von Zentralbehörde abgelehnt
20: Verfahren per 31.12.2002 noch nicht abgeschlossen
Länder: Deutschland (3); Italien (4); Spanien (3); Frankreich (4);
Portugal (2) und div.